Bankwechsel mit Privatinsolvenz

Hallo!

Wie oben beschrieben, möchte ich gerne die Bank wechseln. Bin derzeit bei der Commerzbank und bin dort sehr unzufrieden. Bin dort seit 10 Jahren Kunde. Die Insolvenz läuft seid 3 Jahren.
Grund für den angestrebten Wechsel sind mehrere.
Unter anderem der ständige Wechsel meines Kundenberaters (inzwischen der 8te in 10 Jahren)

Problem ist derzeit, dass es gar nicht so einfach ist bei einer anderen Bank ein Konto zu bekommen. Die dauernd angepriesene Sparkasse will ich nicht und geht auch nicht. (Bestandteil der Inso). Habe dort dann auch gefragt, nachdem ich bei anderen Banken keinen Erfolg hatte.

Mich macht gerade die Aussage bei der Postbank etwas stutzig. Bin dort im Vergleich zu anderen Banken freundlich beraten worden (Ich spiele mit offenen Karten und erkläre gleich zu Beginn des Gesprächs meine Sachlage.
Bei der Postbank hat der Berater es zumindest versucht zu eröffnen, was dann auch scheiterte (die müssen sich wohl streng an die Vorgaben halten, die ihnen ihr Computer-System vorgibt)
Nachdem es jedenfalls nicht so klappte, sagte er, dass es daran liegen könnte, dass ich derzeit über ein Konto verfüge. Wenn ich das bestehende kündige, würde eine Annahme bei der Postbank vermutlich klappen, konnte es aber nicht zusichern, daher sollte ich mir diesen Weg genau überlegen.

Und ehrlich gesagt, kann ich es mir nicht erlauben, mein Konto zu kündigen und darauf zu hoffen, dass dann die Annahme bei der Postbank klappt. Ohne Girokonto ist man heutzutage nunmal aufgeschmissen.

Daher meine Frage, ob noch jemand eine Bank kennt, die mich trotz Insolvenz und eines bestehenden Kontos nimmt. Das bestehende Konto bei der Commerzbank wird dann natürlich gekündigt, sobald ich eine Bankkarte bzw. die Zugangsdaten fürs Onlinebanking habe, damit ich zumindest laufende Rechnungen ohne Verzug zahlen kann.

Wäre über jeden Rat dankbar.

auch bei anderen bank kann dir niemand garntieren daßß der berater für imemr auf dieser stelle bleibt
damit musst du leben-- egal bei welcher bank

Hallo,

da ist guter Rat teuer, im wahrsten Sinne des Wortes. Rein juristisch sieht es so aus, dass eine Bank oder Sparkasse ein privates Geldinstitut ist und sich seine Kunden aussuchen kann. Rein banktechnisch sind alle Banken miteinander verbunden und hehören einem einzigen Besitzer weltweit, den Bilderbergern.

Bei einer bestehenden Insolvenz besteht nur die Möglichkeit, bei jedem Bankinstitut nachzufragen, die Karten zu Beginn auf den Tisch zu legen, und auf alle Fälle einen Vertrag vereinbaren, welcher die Kontoführung NUR im Guthabenberiech ermöglicht.

Der Zinssatz bei einem Dispo ist derart hoch (kann bis zu 24,99% betrageb), ab 25% ist es Wucher und der ist verboten. Es gibt Banken, bei den dringend von einer Kontoeröffnung abgeraten werden muss. Leider darf ich in diesem Forum keine konkreten Hinweise geben. Sicherheitshalber BITTE immer nach den Konditionen fragen Wie lange diese festgeschrieben sind (wenn überhaupt), und welche Gebühren anfallen. „KOSTENLOSE“ Konten BITTE ebenso überprüfen, weil meist versteckte Kosten darin enthalten sind. z.B. Mindesteinzahlung pro Monat, oder der Betrag, welcher auf dem Konto stehen bleiben muss.

Letzlich kann ich nur sagen, dass in einem Fall, wie dem Ihren, nur die Lauferei von Geldinstitut zu Geldinstitut bleibt - leider. Es ist abhängig von der Filialleitung.

Leider kann ich über keine positiveren Fakten berichten.

Viel Erfog
Manfred

Hallo,

  1. Bitte, wie schon richtig erkannt, erst das alte Konto schließen, wenn Sie ein neues haben.

  2. Leider muss nur eine Sparkasse Sie nehmen, eine andere Bank hat vermutlich kein Interesse, da Sie ein Risikokunde sind, der zumal auch nur Kosten und Mehrarbeit verursacht.

  3. Versuchen Sie es mal bei einer Volksbank, Sparda Bank oder Raifeisen Bank, diese sind kleiner und da hat der Berater noch Entscheidungsbefugnis.

  4. Gehen Sie nicht zur Postbank, ist lt. Meiner Erfahrunf die schlimmste.

Gruß und viel Glück

Hallo,

das Wichtigste vorweg: Du solltest auf keinen Fall Dein altes Konto kündigen, bevor Du nicht ein neues eingerichtet hast. Der Tip des Postbankmitarbeiters war unsinnig! Letztlich bietet heutzutage fast jede Bank den sogenannten „Umzugsservice“ an. Hierbei unterschreibst Du bei der Eröffnung des neuen Kontos direkt, dass Deine neue Bank das alte Konto in Deinem Namen bei der alten Bank kündigen soll.

Wenn Du das alte Konto kündigst, bevor Du ein neues Konto hast, wird es unter Umständen ein wenig unangenehm. Zwar hättest Du dann grundsätzlich bei jeder beliebigen Bank einen Anspruch darauf, dass Sie Dir ein „Konto für Jedermann“ eröffnen. In der Praxis reden sich viele aus dieser Verpflichtung aber raus und verweisen auf die Sparkasse nebenan. Ein Ombudsmann kann hier weiterhelfen - braucht dafür aber einige Wochen Zeit. Und in eben dieser Zeit stünde Dir dann kein Konto zur Verfügung - eine Situation, die Du nicht möchtest.

Nun zu Deiner eigentlichen Frage. Welche Bank wird für Dich ein (2.) Konto eröffnen? Grundsätzlich hast Du keine Chance, auf eine Kontoeröffnung zu bestehen - denn Du hast ja bereits ein Konto bei einer Bank.
Dir bleibt tatsächlich nur die Möglichkeit, weiterhin von Bank zu Bank zu gehen und Deine Bitte vorzutragen.

Große Chancen kann ich Dir leider nicht einräumen. Der Grund dafür ist einfach: Girokonten werden grds. quersubventioniert. Selbst, wenn eine Sparkasse 7,50 Euro monatliche Grundgebühr nimmt, wird sie damit nicht kostendeckend arbeiten können. Sie ist darauf angewiesen, weitere Geschäfte mit ihren Kunden zu tätigen. Diese Chance besteht bei einem Kunden, der sich in der Privatinsolvenz befindet aber nicht.

Ich kann Deinen Wunsch gut verstehen. Niemand möchte sich gerne schlecht behandeln lassen. Deswegen drücke ich Dir ganz fest die Daumen, dass Du jemanden findest, der Dein Problem nachvollziehen kann, ein wenig Menschlichkeit zeigt, darauf baut, dass Du auch am Ende der Insolvenz treuer Kunde bleibst und Dir deswegen eine Chance (= ein Konto) gibt.

Hast Du es schon bei einer Volksbank probiert?

Hallo,

die Verbraucherzentrale NRW schreibt hierzu:

Muss jede Bank ein P-Konto einrichten?
Per Gesetz sind Banken und Sparkassen verpflichtet, das Girokonto innerhalb von vier Tagen nach Antragstellung in ein P-Konto umzuwandeln. Die Umwandlung muss kostenlos sein. Wichtig: Es gibt nur ein Recht auf Umwandlung eines bestehenden Kontos. Einen allgemeinen Rechtsanspruch auf ein Girokonto gibt es hingegen bislang nicht. Die Bankenverbände haben sich im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung bereit erklärt, jedermann ein Girokonto auf Guthabenbasis einzurichten - allerdings auch diverse Ausnahmen hiervon formuliert.

Tipp: Verweigert ein Kreditinstitut die Einrichtung eines normalen Girokontos oder die Umwandlung eines normalen Kontos in ein P-Konto, lassen Sie sich dies unbedingt schriftlich geben und informieren Sie Ihre Verbraucherzentrale. (…).

Empfehle die Eröffnung eines Kontos bei der nächstgelegenen Sparda Bank oder anderen Regionalbank (VoBa / Sparkasse). Die Caritas empfiehlt hierzu: Tipp: Wenn Sie noch kein Konto haben, sollten Sie zuerst ein Girokonto auf Guthabenbasis eröffnen. Dieses können Sie später in ein P-Konto umwandeln.

Andere empfehlen, besser mit offenen Karten zu spielen und direkt ein P-Konto zu eröffenen (ggf. Filialleiter einschalten), da das Kreditinstitut sich sonst auf die negativen Schufa-Einträge berufen und die Eröffung eines Girokontos generell verweigern könnte.

Aufgrund der Selbstverpflichtung der Sparkassen und Banken ((im ZKA (Zentraler Kreditausschuß)) zur Eröffung eines P-Kontos sollte dies gelingen.

Das Verhalten der Postbank kann ich insofern nachvollziehen, da diese das Gesetz beachten muss, welches regelt, dass jedem Bürger nur die Umwandlung eines einzigen Kontos in ein P-Konto zusteht. Daher ist die Vorgehensweise 1. Suche einer Bank, die bereit ist, trotz negativer Schufa ein Guthabenkonto zu errichten. 2. Bestehendes Girokonto löschen und 3. neues Guthabenkonto in P-Konto umwandeln nachvollziehbar.

Alle Infos / Empfehlungen ohne Gewähr.
Viel Erfolg. Grüße FF

hallo,
in deutschland besteht kontoführungspflicht auf guthabenbasis bei neg. bonität.
viel glück

Hallo Die frage kann ich leider nicht beantworten da ich auch keine anderen banken kenne
MfG
Lucy

Hallo,

eigentlich haben sich alle Banken mal drauf verständigt, jeder Person ein Konto zu geben. Leider halten sich die wenigsten daran.

Erfahrungsgemäß bekommt man bei der Postbank oder regionalen Banken (Volksbanken und Sparkassen) am ehesten ein Konto.

Der Postbank-Berater hat also vermutlich recht, wenn er sagt, dass es ohne bestehendes Konto einfacher ist, ein Konto zu eröffnen, riskieren würde ich es jedoch auch nicht.

Ich würde es vielleicht bei den oben genannten Banken (evtl. nochmal) versuchen mit dem Hinweis, ein Konto nur auf Guthabenbasis haben zu wollen.

Evtl. ist auch die Sparda-Bank eine Option, da muss man jedoch einen Genossenschaftsanteil zeichnen. Ob das mit den Vorgaben einer Privatinsolvenz kollidiert, weiß ich allerdings nicht, damit kenn ich mich nicht aus.

Ich wünsche viel Erfolg
Jojo747

da kann ich leider nicht helfen

Hallo Meister-Lampe80,

ich war 40 Jahre Banker mit Leib und Seele; ich kann Deine Probleme mehr als nachvollziehnen.

Keine Bank wird Dich in Deiner leider schwierigen Situation als Kunde - gerne - nehmen.

Was sagt die Volksbank oder Raiffeisenbank ???

  • aber auch wahrscheinlich no -

Ich glaube, Du mußt bei der Commerzbank durchhalten; ohne feste Zusage wäre das Risiko zu graoß.

Nutze Deine Bankcard und das Onlinebanking.

Leider keine bessere Info aus Erfahrung.

MfG

Steafan Seidel

Hallo,

du wirst keine Bank finden, die sich um dich reißen wird bzw. dir einen super Service anbieten wird. So traurig es ist, kannst du nur Glück haben einen freundlichen Kundenbetreuer zu erwischen.

Dass die Sparkasse das nicht macht bei noch offenen Forderungen ist auch nicht verwunderlich.

Wenn die Sparkasse es nicht macht, dann findest du meist auch keine andere Bank. Ich denke du solltest versuchen das beste aus dem Konto bei der Commerzbank zu machen und es nach der Insolvenzphase einfach mal erneut zu probieren.
Dann sollte auch eine Sparkasse dir ein Guthabenkonto anbieten.

Viele Grüße

Hallo,

zunächst einmal gibt es in Deutschland kein Anrecht auf ein Girokonto. Es gibt allerdings ein Selbstverpflichtung des Bankgewerbes, die besagt, das niemandem ohne wichtigen Grund ein Girokonto versagt wird. Solange Du Dir eine Bank suchst, bei der Du Dir nie hast etwas zu schulden kommen lassen, helfen manchmal die Wort „Recht auf Girokonto“ Wunder, um den Berater zu einer Kontoeröffnung zu bewegen. Glaub auch nicht unbedingt jede Erklärung, warum der Berater ja so gerne würde, aber das „System“ leider nicht mitspielt. Wird Dir die Kontoeröffnung verweigert, verlange eine schriftliche Begründung für die Ablehnung.

Aber: Vermutlich hat die Geschichte noch eine zweite Komponente. Mittlerweile ist es ja üblich, bei einer Insolvenz auch ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) zu besitzen. Hier gibt es die gesetzliche Vorgabe, dass jeder nur ein solches P-Konto besitzen darf. Hast Du bei der Commerzbank bereits ein P-Konto, wird Dir jede andere Bank die Eröffnung eines P-Kontos ablehnen müssen (!). Aber hier gibt es eine einfache Lösung. Eröffne doch einfach ein „normales“ Konto ohne Pfändungsschutz. Dann vollziehst Du den Wechsel der Bankverbindung. Nachdem Du das alte Konto bei der Commerzbank aufgelöst hast, beantragst Du bei Deiner neuen Bank einfach die Umwandlung in ein P-Konto.

Hallo,

ich würde zur Sparkasse gehen un dort ein P-Konto eröffnen. Dieses Konto muss eröffnet werden.

Alles andere macht keinen Sinn.

Beste Grüße

Torsten Biegler

Dieses ist korrekt. Du hast das Recht auf ein Guthabenkonto. Da Du aber ein bestehendes Konto besitzt ist dieses schwierig. Ich persönlich habe gute Erfahrungen mit der Deutschen Bank gemacht.

Gruss

Hallo!

Kann diese Antwort jetzt bestätigen, nach einer Online-Anfrage bei der Deutschen Bank bekam ich heute Antwort von der örtlichen Filiale, dass ich ein Guthabenkonto eröffnen kann.

Hallo!

Danke für die ausführlichen Infos. Habe jetzt ein Konto ber der Deutschen Bank bekommen. Allerdings kein P-Konto, was ich auch nicht brauche. Ein reines Guthaben-Konto reicht mir aus. Die Problematik bei einem P-Konto besteht darin, dass sämtliche Eingänge auf diesem Konto (eBay-Verkäufe, Kindergeld etc.) als „Einkommen“ gewertet werden. Das heisst, wenn meine Pfändungsgrenze z.B. bei 1300€ liegt, mein Gehalt 1200€ beträgt, aber noch z.B. das Kindergeld (1 Kind=184€) hinzukommt, die Bank den Überbetrag von 84€ direkt einbehält und erst Ende des laufenden Monats wieder zur Verfügung stellt, sofern keine Pfändung vorliegt. Liegt eine Pfändung vor, wird dieser Betrag dem Gläubiger überwiesen, der diese Pfändung veranlasst hat.

Eine Pfändung kann im Normalfall während einer Privatinsolvenz nicht auftreten, da Gläubiger der Insolvenz nicht pfänden dürfen (auch erneute Mahn-/Vollstreckungsbescheide dürfen nicht veranlasst werden)

Es sei denn natürlich es liegt eine Pfändung durch jemanden vor, der kein Gläubiger ist. Wobei man da schon wieder seine Privatinsolvenz riskiert, wenn man erneut Schulden macht

Hallo,

die NRW schreibt hierzu:

Muss jede Bank ein P-Konto einrichten?
Per Gesetz sind Banken und Sparkassen verpflichtet, das
Girokonto innerhalb von vier Tagen nach Antragstellung in ein
P-Konto umzuwandeln. Die Umwandlung muss kostenlos sein.
Wichtig: Es gibt nur ein Recht auf Umwandlung eines
bestehenden Kontos. Einen allgemeinen Rechtsanspruch auf ein
Girokonto gibt es hingegen bislang nicht. Die Bankenverbände
haben sich im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung
bereit erklärt, jedermann ein Girokonto auf Guthabenbasis
einzurichten - allerdings auch diverse Ausnahmen hiervon
formuliert.

Tipp: Verweigert ein Kreditinstitut die Einrichtung eines
normalen Girokontos oder die Umwandlung eines normalen Kontos
in ein P-Konto, lassen Sie sich dies unbedingt schriftlich
geben und informieren Sie Ihre Verbraucherzentrale. (…).

Empfehle die Eröffnung eines Kontos bei der nächstgelegenen
Sparda Bank oder anderen Regionalbank (VoBa / Sparkasse). Die
Caritas empfiehlt hierzu: Tipp: Wenn Sie noch kein Konto
haben, sollten Sie zuerst ein Girokonto auf Guthabenbasis
eröffnen. Dieses können Sie später in ein P-Konto umwandeln.

Andere empfehlen, besser mit offenen Karten zu spielen und
direkt ein P-Konto zu eröffenen (ggf. Filialleiter
einschalten), da das Kreditinstitut sich sonst auf die
negativen Schufa-Einträge berufen und die Eröffung eines
Girokontos generell verweigern könnte.

Aufgrund der Selbstverpflichtung der Sparkassen und Banken
((im ZKA (Zentraler Kreditausschuß)) zur Eröffung eines
P-Kontos sollte dies gelingen.

Das Verhalten der Postbank kann ich insofern nachvollziehen,
da diese das Gesetz beachten muss, welches regelt, dass jedem
Bürger nur die Umwandlung eines einzigen Kontos in ein P-Konto
zusteht. Daher ist die Vorgehensweise 1. Suche einer Bank, die
bereit ist, trotz negativer Schufa ein Guthabenkonto zu
errichten. 2. Bestehendes Girokonto löschen und 3. neues
Guthabenkonto in P-Konto umwandeln nachvollziehbar.

Alle Infos / Empfehlungen ohne Gewähr.
Viel Erfolg. Grüße FF

Hallo Anfragende®,

mir ist keine Bank oder Sparkasse bekannt, die einen Bankwechsel übernehmen würde.
Grundsätzlich haben sich die Banken und Sparkassen dazu verpflichtet, dass jeder(!) deutsche Staatsbürger ein Anrecht auf ein(!) Konto hat. Wenn sie entsprechend nachweisen können, dass sie kein Konto haben (weil sie es bspw. gekündigt haben), muss/sollte Ihnen ein Konto eröffnet werden; auch wenn sie eine Privatinsolvenz haben. Dies ist wahrscheinlich auch der Fakt, welchen der Mitarbeiter der Postbank gemeint hat. Es ist aber mit immensen Problemen Ihrerseits verbunden, weil sie ggf. auf Ihr Anrecht pochen müssen und die von Ihnen gewählte Bank sich vielleicht Zeit lässt, dass Konto einzurichten.
Entsprechend teile ich Ihre Ansicht, lieber das Konto wie es ist, weiter laufen zu lassen-auch wenn es schwer fällt. Weil das Risiko besteht, das sie sich „die Hacken ablaufen müssen“ und „viel Überzeugungsarbeit leisten müssen“, bis sie ihr neues Konto haben.

Grüße

Hallo!
Meines Erachtens ist der Rat mit Vorsicht zu genießen.
Was ist, wenn das nicht funktioniert.
Es ist zwar gesetzlich geregelt, dass jeder ein Konto eröffnen darf und die Bank verpflichtet ist, dieses zu eröffnen.
Wie es allerdings rechtlich geregelt ist, wenn ich mein Recht (ein Konto zu haben) freiwillig aufgebe, kann ich nicht beurteilen.

Dann bleibt im Zweifel sowieso nur die Sparkasse oder eventuell noch die Volksbank…

Viele Grüße
Stephan

Hallo,

danke für die Antwort - lerne auch gerne noch jeden Tag etwas dazu.

Viele Grüße FF