Barclay kreditkarte

Hallo ich habe eine Barclay Kreditkarte.
Diese wurde wurde ohne mein Zutun durch eine
Firma in -dubai mit 1600,–€ belastet. Ich habe dies bei Barclay am nächsten Tag reklamiert, daraufhin wurde meine Karte gesperrt, und ich erhielt eine Neue.
Trotzdem wurde mein laufendes Konto am nächsten Ersten mit diesen 1600,-- € belastet.
Ich schrieb Barclay an mit Verweis auf BGB Urteil, daß die Bank haftet. Daraufhin
erhielt ich folgende Eklärung:
Hallo Walter Herrmann,

Bei dem von Ihnen reklamierten Umsatz handelt es sich um eine Apple Wallet Transaktion. Nach interner Prüfung und da uns kein Verlust Ihres Gerätes (Smartphone,Tablet, Laptop etc.) gemeldet worden ist, kann in diesem Fall eine Haftung durch unsere Bank gemäß Ziffer 2.7. unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übernommen werden. Etwaige bereits erteilte Gutschriften werden wir wieder rückgängig machen und Ihrem Kreditkarten Konto belasten.

Bei dem reklamierten Umsatz handelt es sich um eine Zahlung mit der bei ApplePay hinterlegten digitalen Kreditkarte. Um diese Zahlungsweise tätigen zu können, muss auf dem Gerät, über das die Zahlung stattfinden soll, ApplePay installiert, sowie die entsprechende Kreditkarte, die genutzt werden soll, hinterlegt sein.

Es tut uns leid, Ihnen hierzu keine positive Rückmeldung geben zu können.

Ich habe keine Apple Pay .
Ich habe jetzt einen Rechtsanwalt eingeschaltet, der hat aber gleich gesagt, daß eventuell Barclay auf einen Vergleich aus ist.
Was soll ich machen, wenn das der Fall ist, soll ich einen Prozess anstrengen?
ich habe eine Rechtsschutzversicherung , ich weiß aber nicht ob diese die Kosten
daür übernehmen würde.
Für eine Auskunft euererseits wäre ich dankbar.
Gruß
Walter Herrman

Dann würde ich erstmal bei der Rechtsschutzversicherung nachfragen, ob sie die Kosten übernimmt. Solange Du das nicht weißt hat es keinen Wert irgendwas zu veranlassen.
Was steht denn in den Geschäftsbedingungen für die Rechtsschutzversicherung? Hast Du da schon mal nachgeschaut?

Hallo,

dann sollte der auch Deine übrigen Fragen beantworten können, weil der über den Fall mit Sicherheit nicht weniger weiß als wir und das, was wir wissen, ist keinesfalls ausreichend, um die Sachlage zu beurteilen.

Insbesondere sollte sich der Anwalt zu der Frage geäußert haben, wie die Aussichten eines Verfahrens sind, wenn die Zahlung tatsächlich über Apple Pay abgewickelt wurde, wofür m.W. auch eine Zwei-Faktor-Identifizierung erforderlich ist, was zumindest die Argumentation erschwert, dass Du von der Transaktion nichts wusstest bzw. sie nicht autorisiert hast.

Gruß
C.

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Vielen Dank erstmal
Gruß
W. Herrmann