Bareinzahlung

Hallole,

wenn ein Geschäftsmann- bzw frau bei der Bank bzw Sparkasse einen Barbetrag auf sein/ihr Konto einzahlt dann steht später auf dem Auszug … 176,75 € Bareinzahlung …

Nun wäre es aber hilfreich, wenn dazu geschrieben würde z.B. … 176,75 Rechnung 4711, Maier …

So kann die Buchhaltung später den Betrag genau zuordnen.

Wenn nun aber die Bankangestellte sagt … „das dürfen wir nicht“, was steckt dann dahinter?

Ist es ein Nicht - Wollen oder steckt da etwas dahinter, das eine wirkliche Berechigung hat und ich noch nicht erkennen kann?

Kann mir da vielleicht jemand helfen?

Schöne Grüße

vV

=HALLO()

Nun wäre es aber hilfreich, wenn dazu geschrieben würde z.B.
… 176,75 Rechnung 4711, Maier …

So kann die Buchhaltung später den Betrag genau zuordnen.

Wenn nun aber die Bankangestellte sagt … „das dürfen wir
nicht“, was steckt dann dahinter?

da steckt eine Verschwörung dahinter…

Der Ausgleich der Rechnung erfolgt gegen Kasse. Nicht gegen Bank. Ein halbwegs strukturierter Geschäftsmann bekommt das aber trotzdem hin…

=TSCHÜSS()

Der Ausgleich der Rechnung erfolgt gegen Kasse. Nicht gegen
Bank. Ein halbwegs strukturierter Geschäftsmann bekommt das
aber trotzdem hin…

Schon klar, aber hast du zu meiner Frage auch etwas beizutragen?

Hallo,

als rein theoretisch ist es möglich, einen Verwendungszweck anzugeben. Das machen zumindest einige Banken. Die Frage ist jetzt, ob das System deiner Bank das auch kann bzw. ob die das will. Ich weiß nicht, ob es irgendwo gesetzlich geregelt ist, dass der Verwendungszweck auf dem Kontoauszug steht.

Gruß Nils

Der Ausgleich der Rechnung erfolgt gegen Kasse. Nicht gegen
Bank. Ein halbwegs strukturierter Geschäftsmann bekommt das
aber trotzdem hin…

Schon klar, aber hast du zu meiner Frage auch etwas
beizutragen

Die Frage wurde 100% korrekt beantwortet.
Anders ausgedrückt: Du mußt bei Barzahlungen (egal ob an ein Bankkonto, oder eine Person) eine Kasse mit Bargeld führen, und den Abgang als Barentnahme im Kassenbuch (ggf. mit weiteren Details) vermerken.

Hallo,

Hallole,

wenn ein Geschäftsmann- bzw frau bei der Bank bzw Sparkasse
einen Barbetrag auf sein/ihr Konto einzahlt dann steht später
auf dem Auszug … 176,75 € Bareinzahlung …

ist doch völlig richtig.

Das weitere sollte der Geschäftsmann in seinen Unterlagen (Kassenbuch oder Buchhaltung) ordnungsgemäß niederschreiben.

Gruß Merger

Hallo,

wenn ein Geschäftsmann- bzw frau bei der Bank bzw Sparkasse
einen Barbetrag auf sein/ihr Konto einzahlt dann steht später
auf dem Auszug … 176,75 € Bareinzahlung …

Nun wäre es aber hilfreich, wenn dazu geschrieben würde z.B.
… 176,75 Rechnung 4711, Maier …

das wäre nicht hilfreich, sondern sogar falsch - sowohl aus Sicht der Bank als auch aus Sicht des Bankkunden.

So kann die Buchhaltung später den Betrag genau zuordnen.

Wenn die Buchhaltung der Firma einen Bankkontoauszug benötigt, um Bargeld zuordnen zu können, dann stimmt was mit der Buchhaltung der Firma nicht.

Wenn nun aber die Bankangestellte sagt … „das dürfen wir
nicht“, was steckt dann dahinter?

Sie verhält sich völlig korrekt.

Ist es ein Nicht - Wollen oder steckt da etwas dahinter, das
eine wirkliche Berechigung hat und ich noch nicht erkennen
kann?

Bareinzahlungen des Kunden auf sein eigenes Konto sind Bareinzahlungen. Nicht mehr und nicht weniger. Und es spielt weder für die Bank noch für den Bankkunden überhaupt eine Rolle, ob dieses Bargeld ursprünglich von dessen Kunden Maier, Müller oder Schmitt stammte.

Eine Firma, die mit Bargeld hantiert, hat ein Kassenbuch zu führen und dort - und nur dort! - wird vermerkt, woher das Geld stammt (von Maier) und wohin es geht (aufs Bankkonto).

Da Maier (wie anzunehmen ist!) seine Rechnung nur einmal bezahlt hat, kann Maier auch nur einmal gebucht werden, nämlich im Kassenbuch.

Gruß