Hallo,
wenn ein Geschäftsmann- bzw frau bei der Bank bzw Sparkasse
einen Barbetrag auf sein/ihr Konto einzahlt dann steht später
auf dem Auszug … 176,75 € Bareinzahlung …
Nun wäre es aber hilfreich, wenn dazu geschrieben würde z.B.
… 176,75 Rechnung 4711, Maier …
das wäre nicht hilfreich, sondern sogar falsch - sowohl aus Sicht der Bank als auch aus Sicht des Bankkunden.
So kann die Buchhaltung später den Betrag genau zuordnen.
Wenn die Buchhaltung der Firma einen Bankkontoauszug benötigt, um Bargeld zuordnen zu können, dann stimmt was mit der Buchhaltung der Firma nicht.
Wenn nun aber die Bankangestellte sagt … „das dürfen wir
nicht“, was steckt dann dahinter?
Sie verhält sich völlig korrekt.
Ist es ein Nicht - Wollen oder steckt da etwas dahinter, das
eine wirkliche Berechigung hat und ich noch nicht erkennen
kann?
Bareinzahlungen des Kunden auf sein eigenes Konto sind Bareinzahlungen. Nicht mehr und nicht weniger. Und es spielt weder für die Bank noch für den Bankkunden überhaupt eine Rolle, ob dieses Bargeld ursprünglich von dessen Kunden Maier, Müller oder Schmitt stammte.
Eine Firma, die mit Bargeld hantiert, hat ein Kassenbuch zu führen und dort - und nur dort! - wird vermerkt, woher das Geld stammt (von Maier) und wohin es geht (aufs Bankkonto).
Da Maier (wie anzunehmen ist!) seine Rechnung nur einmal bezahlt hat, kann Maier auch nur einmal gebucht werden, nämlich im Kassenbuch.
Gruß