Bargeld oder falsch?

Hallo,

wenn man in einem Supermarkt oder Einkaufszentrum mit Bargeld zahlt, zieht die Verkäuferin einen Stift über den Schein…

Wenn er so also echt akzeptiert ist, wirft die Bank ihn abends oder am nächsten Tag ein. Dort wird der Schein weiter auf Wasserzeichen und weiterer Identifiziehrungsmerkmale ein und stellt fest. dass der Schein gefälscht ist,.

Wer zahlt jetzt? Die Bank, die den mit dem Strich geprüften angenommen hat?. Oder der Kunde, falls man sich erinnert und das beweiden kann?

Grüße
Carsten

Frage von Luft & Raumfahrt verschoben nach Geld & Sparen
MOD Pierre

Der Supermarkt wirft ihn bei der Bank ein? War das gemeint?

Jedenfalls: der Schein ist nichts wert. Es handelt sich um Falschgeld. Die Bank wird den fraglichen Betrag nicht dem Konto des Supermarktes gutschreiben. Fertig. Wenn beim Supermarkt noch jemand rausbekommt, wer den Schein abgegeben hat, dann kann es sein, daß der Supermarkt sein Geld noch auf zivilrechtlichem Wege wiederbekommt und der Kunde Gegenstand von strafrechtlichen Ermittlungen wird.

Gruß
C.

bei Falschgeld kommt es zu einem Ermittlungsverfahren und dann greift die Beweiskette.
Die Bank kann nachweisen, dass die Einzahlung von Normaldilidl kommt. In der Regel kann die Filiale das einer Kassiererin zuordnen, Die Kassiererin könnte sich an Dich erinnern, da Menschen mit Angstschweiß beim Zahlen eher die Ausnahme sind. Du wiederum könntest angeben, das von irgendwelchen Kleinanzeigenverkäufen erhalten zu haben…

Hallo,
wer den Schein hat, der besitzt ein Stueck Papier ohne Wert. Zahlen tut keiner, jedenfalls kein anderer. Ausser man findet den Geldfaelscher und verurteilt seine Straftat, davon zahlt dieser aber immer noch nicht.

Wie sollen die das machen? Die bringen doch nicht das Geld nach Kassen getrennt zur Bank, oder?!

Es ist persönliches Pech desjenigen, der den Schein als Bezahlung angenommen hat, wenn sich dieser als falsch erweist - im Regelfall wird man ja den, der damit gezahlt hat, nicht identifizieren können.
Das gutgläubige Zahlen mit gefälschtem Geld ist nicht strafbar.

Bei der Haftung gilt halt „Den Letzten beißen die Hunde.“

bei Rewe-Nahkauf: noch heute so
bei Schlecker und Aldi vor knapp 20 Jahren auch getrennt… (Hauptsache geht es um den Betrag, die die Kassier ähhh, das Personal an der Kasse angibt, was denn als Einnahmen war)

Mitnichten. Das Geld wird in Säcken bei den Kreditinstituten angeliefert und nicht in Kassen. Das ist heute so und war vor 30 Jahren auch schon so, als ich meine Bankausbildung begann und ich mitunter die ehrenvolle und stupide Aufgabe hatte, die Tageseinnahmen von Einzelhändlern entgegenzunehmen, zu sortieren, zu zählen, zu rollen und auf das jeweilige Konto einzuzahlen/zu buchen.

Danke, ich fand die Vorstellung auch sehr eigenartig, dass ein Händler sein Geld nach Kassen getrennt liefert!

Genau. Jede Kassenkraft hat „ihre“ Kasse ab Dienstbeginn bis Feierabend. Bei Ablösung z.B. zur Pause wird die Bargeldlade herausgenommen und verwahrt, die Ablösung setzt ihre Geldlade ein. Zum Schichtende wird abgerechnet. Das Geld wird gezählt, mit den gespeicherten Kassendaten verglichen und kommt dann in den großen Sack. Zu diesem Zeitpunkt muss man sich auch für evtl. Fehlbeträge rechtfertigen. Danach ist das Geld nicht mehr sicher zuzuordnen. Außer, dass die Scheine, die oben liegen, wahrscheinlich von der letzten Abrechnung sind.