Barmer Beitrag

Hallo,
ich habe eine Frage zu Krankenkassenbeitrag.
Ich bin bei der Barmer Freiwillig versichert, weil mir in meiner Beitragszeit leider 1 Jahr fehlt.
Den Beitragssatz berechnet die Barmer an Hand meiner Gesetzlichen Rente und aus Kapitalisierten Betriebsrenten. Ich hatte eine betriebliche Altersvorsorge.
Wie wird die Betriebsrente errechnet?
Hängt das mit der betrieblichen Altersvorsorge zusammen.
Denn so komme ich auf einen mtl. Beitrag von € 309,00. Bei einer kleinen Rente ist dies sehr viel.
Oder gibt es eine günstigere Möglichkeit sich zu versichern.
Im voraus besten Dank
Liebe Grüße

Hallo,
bei freiwillig versicherten Rentnern ist die Betriebsrente in voller Höhe beitragspflichtig, also so wie es die Kasse macht, ist es richtig.
Seit wann bist du in Rente ?.
Wenn du Kinder hast oder hattest, dann könnte das für dich von Vorteil sein, wenn diese Kinder damals bei der Prüfung durch die Kasse nicht berücksichtigt wurden - jedes Kind zählt drei Jahre.
Gruss
Czauderna

Hallo,
vielen Dank für die Antwort. Ich bekomme in dem Sinne keine Betriebsrente. Das dürfte von meiner Direktversicherung kommen. Ich bin seit 3 Jahren in Rente. Die Versicherung wurde ausgezahlt und ich habe Widerspruch eingelegt wegen Mehrfachverbeitragung. Kann es sein das die Barmer auf diese Art und Weise an ihr Geld kommt?
Gibt es trotzdem eine Möglichkeit einen niedrigeren Beitrag zu zahlen?
Wenn ich von meiner einfachen Rente von €950,00 noch Krankenkassenbeitrag zahle bleibt nicht mehr viel übrig.
Vielen Dank
Gruss
Willi Brenner

Hallo,
wenn mal irgendwann der Arbeitgeber beteiligt war handelt es sich um einen Versorgungsbezug, der beitragspflichtig ist und bei Kapitalisierung (Einmalzahlung) auf 120 Kalendermonate verteilt wird.
Für die Rente von der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es von dieser einen Beitragszuschuss von ca. 7 % der Bruttorente - hast du den beantragt ?.
Was ist mit Kindern ?.
Weniger Beitrag geht in der jetzigen Situation nicht, selbst wenn du arbeiten gehen solltest und wieder als Arbeitnehmer versicherungspflichtig würdest, müsstest du weiterhin für die Rente und den Versorgungsbezug Beiträge zahlen, also auf dem Gebiet keine Ersparnis.
Gruss
Czauderna

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Könnte er auf diese Weise nicht das fehlende Versicherungsjahr nachholen, von dem er im ersten Beitrag schrieb?

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Hallo,
nein, das geht leider nicht da er schon die Rente bezieht. Ich kenne das noch so aus der Praxis, das, wenn jemand beabsichtigte einen Rentenantrag zu stellen und er sich vorher bei uns meldete, dann haben wir die Vorversicherungszeit schon mal berechnet. Da kam es durchaus aus mal vor, dass die Antragstellung verschoben wurde , weil man dadurch die Vorversicherungszeit noch erfüllen konnte.
Da sich die 9/10 Regelung zwingend an dem Datum des Rentenantrags orientiert, ist da im Nachhinein nichts mehr zu ändern. Das mit dem 3 Jahren pro Kind, das ist aber relativ neu und deshalb können auch schon Rentenbezieher, denen Zeiten fehlen dadurch noch ggf. rückwirkend in die KVdR gelangen.
Gruss
Czauderna

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Hallo,
vielen Dank nochmal für die Antwort.
Ich habe leider keine Kinder. Also muß ich wohl damit leben mit wenig Rente aus zu kommen. Danke für den Tipp mit dem Beitragszuschuss. Den werde ich umgehend beantragen. Wenigstens etwas.
Vielen Dank nochmal.
Willi Brenner

Eigentlich erfolgt das bereits beim Rentenantrag. Dort wird angekreuzt, dass man den Zuschuss beantragt falls die Prüfung ergeben sollte, man kann nicht in die Krankenversicherung der Rentner.

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Hallo,
ja, eigentlich soll das so sein, aber ich hatte schon einige Fälle, in denen das eben nicht gemacht wurde und das auch erst später bemerkt wurde. Von sich aus hat die Rentenversicherung (damals) jedenfalls nicht darauf hingewiesen und uns hat es nicht betroffen, bzw. wir wussten es auch nicht.
Was ich allerdings nicht mehr so recht in Erinnerung habe, ob der Zuschuss auch rückwirkend gewährt wurde oder erst ab Antragstellung.
Gruss
Czauderna