Barrierefreie Toilette in einem Kosmetikstudio

Hallo,
eine Bekannte von mir Eröffnet bald ein eigenes Kosmetik Studio.
Nun kam die Frage auf, ob in einem Kosmetik Studio auch Barrierefreie Toiletten angeboten werden müssen. Im Internet habe ich nur Informationen für Gaststätten und öffentlichen Gebäuden gefunden. Kann mir hier jemand weiter helfen? Evtl auch mit einer Info, wo das geregelt ist?! Vielen Dank

Hallo,

ohne Angabe des Bundeslandes läßt sich die Frage nicht beantworten. Für NRW kann man nur dazu raten, generell keine Gästetoiletten einzurichten, denn diese müßten nach § 55 BauO NRW barrierefrei sein.

Gruß
C.

Toll, GANZ toll!
Ein Gäste-WC, welches für einige Behinderte nicht erreichbar wäre, ist unzulässig.
KEIN Gäste-WC ist dagegen zulässig.

Heute in der Tageszeitung gelesen:
Eine Fußgängerbrücke sollte gebaut werden.
Es wurde festgestellt, dass deren Neigung etwas größer wäre, als für Menschen mit Behinderung zumutbar.
Da ein Abriss der störenden Gebäude nicht in Frage kommt, wurde das Projekt zu den Akten gelegt.
10.000 Menschen hätten die Brücke gerne gehabt.
500 davon haben vielleicht Gehbehinderungen,
50 davon wären wegen der zu großen Steigung dort nicht oder aber nur mit Mühe herüber gekommen.
Also belässt man alles so, wie es ist - und sowohl die 9950 potenziellen Nutzer als auch die 50 ansonsten benachteiligten müssen weiterhin einen Umweg laufen/rollen - mit mehrfachen Straßenquerungen.

Das ist doch Quark, da muss eine Regelung her, die die uneingeschränkte Benutzbarkeit für Gehbehindert zwar fordert, aber Ausnahmefälle bei Unzumutbarkeit zulässt.

1 Like

Moin,

Ich kann deine Ärger verstehen, aber in dicht bebauten Innenstädten mit älteren Gebäuden wäre die Ausnahme die Regel.

Leider ja, denn einer klagt und dann?

Ulrich

2 Like

Vor ein paar Jahren: ein Obstgeschäft wird zur Metzgerei mit Mitarbeitertoiletten für Männlein und Weiblein. Einige Zeit später möchte der Eigentümer aus der Sache eine Bäckerei mit Cafe daraus machen. Die Mitarbeitertoiletten werden in Gästetoiletten umdeklariert, ohne - aufgrund der Größe des Gastraumes - zur Bereitstellung von Gästetoiletten verpflichtet zu sein.

Es erscheinen die Behörden auf dem Plan und verlangen die Einrichtung einer barrierefreien Toilette. Der Inhaber argumentiert, er müsse keine Gästetoiletten vorhalten und deswegen greife § 55 BauO NRW nicht. Bauamt und Oberbürgermeister sehen das genauso anders wie das Verwaltungs- und das Oberverwaltungsgericht, die zwischenzeitlich bemüht wurden. Das Ende vom Lied ist, daß der Inhaber - abgesehen von den teuren Umbaumaßnahmen - statt 28 nur 22 Plätze für Kunden hätte, weil das barrierefreie Klo nun einmal Platz kostet.

Ich weiß nicht, ob er Inhaber am Ende klein beigegeben und die zusätzliche Toilette eingebaut hat oder lieber auf den Umbau im Ganzen verzichtet hat. So oder so ist die Geschichte ein gutes Beispiel dafür, wie die Politik den Leuten es immer schwerer macht, die sie eigentlich zur Schaffung von Arbeitsplätzen und Zahlung von Steuern braucht.

Deswegen mein Rat: falls NRW und Toiletten nicht Pflicht sind (unwahrscheinlich in einem Kosmetikstudio), erst gar keine so bezeichneten Gästetoiletten einzurichten, sondern lieber die Gäste gelegentlich und ausnahmsweise auf die „Personaltoiletten“ gehen zu lassen.

2 Like

Hallo!

Kläre mal ab, ob überhaupt Kunden-WC vorgeschrieben wären.

Das ist nämlich gar nicht so wahrscheinlich.
Und wenn man freiwillig welche einbauen will so ist das eben freiwillig = kein Zwang ein Behinderten-WC zu haben.

Wenn überhaupt, dann gilt allenfalls die Arbeitsstättenverordnung und die auch nur, wenn außer dem Inhaber überhaupt Angestellte dort arbeiten.
dann muss man mind. 1 Damen und 1 Herren-WC haben.
Ob ein behindertengerechtes dabei muss, käme hier auf den Einzelfall an und kann mit der zuständigen Behörde abgestimmt werden.

Wie gesagt, das hat mit Kunden nichts zu tun.

MfG
duck313

Hallo,

zumindest in NRW ist das anders, wie ich schrieb und erklärte (also: wenn Gästetoilette, dann auch eine barrierefreie - egal, ob die Gästetoilette freiwillig oder aufgrund von Vorschriften eingebaut wurde). Ob andere Bundesländer ähnlich schwachsinnige Regelungen haben, weiß ich nicht, aber ich würde es nicht ausschließen wollen.

Gruß
C

1 Like

Hallo Selmac,

es wurde schon viel für und wider geschrieben.
Ich möchte einen anderen Aspekt einbringen:

Stell dir vor, du hast eine Behinderung (kann ja auch nur kurzzeitig für einige Wochen nach einem Sportunfall sein) und erfährst, da gibt es tatsächlich ein Kosmetikstudio, das eine barrierefreie Toilette hat.
Möglicherweise laufen ähnliche Gedanken in deinem Kopf ab:
Jetzt habe ich mich verletzt, bin deswegen ohnehin schon irgendwie am Boden und irgendwie könnte ich jetzt etwas für mich persönlich brauchen!
Und dann das? Eine barrierefrei Toilette? Da kann ich mit meinem Gipshax auch hin! Tut mir sicher gut! Da möchte ich einfach hin! Baut mich einfach auf! :+1:

Tolle Werbung, die über Mundpropaganda gut funktionieren kann!

So, das hat jetzt gar nichts mit Gesetzen von Bundesländern oder Städten zu tun, einfach mit Überlegung, dass das auch etwas bringen kann.

Dass Raum und Geld dazugehören, ist mir absolut klar, möchte ich allerdings mit meinen Gedanken etwas hintan stellen.

Ich wünsche dir eine gute Entscheidung!

Gruß

dafy

Hallo!

Wenn Gästetoiletten zur Verfügung gestellt werden, ist anzunehmen, dass die Regelung des betreffenden Bundeslands Barrierefreiheit vorschreibt. Das führt in manchen Fällen zum bereits von Christian gebrachten Rat, offiziell keine Gäste-/Kundentoiletten auszuweisen und Kunden die in jedem Fall für den eigenen Bedarf erforderliche Toilette anzubieten.

Bedenke aber: Du hast gesunde Knochen (was sich jeden Moment ändern kann), Du brauchst Kundschaft und kannst es Dir nicht leisten, Menschen mit Handicap abzuschrecken. Verdammt noch mal, Toiletten haben gefälligst unabhängig von irgendwelchen Vorschriften in Privathaushalten, in Gewerbebetrieben, einfach überall barrierefrei zu sein. Was nur mit uneingeschränkter Beweglichkeit nutzbar ist, ist praxisuntauglicher Murks. Was nicht praxistauglich ist, ist auch nicht gewerbetauglich.

Wer das alles für Blödsinn hält, kommt spätestens zur Besinnung, wenn der eigene Betrieb nach dem Skiurlaub oder einem Autounfall nur deshalb geschlossen bleibt und in die Pleite geht, weil das nun mal unverzichtbare Klo nur über eine steile Stiege durch eine 50cm-Tür erreichbar ist und zur Benutzung des hinter dem Waschbecken eingeklemmten Klos die Fähigkeiten eines Schlangenmenschens erfordert. Entweder lässt sich der Mist gedankenloser Macher mit überschaubarem Aufwand barrierefrei gestalten oder man mietet ihn gar nicht erst an.

Gruß
Wolfgang