In meiner Stadt wird ein alter Gehweg der zu neuangelegten Parkplätzen führt umfassend erneuert. Um aus Kostengründen keine längere Rampe in einem bisher auch schon bestehenden Hang zu bauen, werden etliche Stufen eingebaut um die Höhe überwinden zu können.
Deshalb meine Frage:
Muss sich eine bayerische Gemeinde bei Neuerrichtung eines öffentlichen Weges an die DIN 18040 halten?
Hallo,
gem. § 10 Abs. 1 Satz 1 BayBGG
http://gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBGG-10
sollte die DIN 18040-3
http://nullbarriere.de/din18040-3.htm
auch für bayerische Gemeinden als Stand der Technik verpflichtend sein.
Es muß allerdings geprüft werden, ob es sich tatsächlich um eine öffentliche Verkehrsfläche handelt. Ob evtl. sonstige Ausnahmeregelungen greifen könnten, kann ich auch nicht beurteilen.
&Tschüß
Wolfgang
DIN 18040-3 „Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum“
Es ist in unserer Stadt so, dass bisher auf dem Stadtplatz parken zeitlich unbegrenzt erlaubt war. Nun wurden eben die neuen Parkplätze ausserhalb des Stadtplatzes gebaut. Nur wurden diese Parkplätze von den Autofahrern nicht angenommen weil bisher ein einziger schlecht begehbarer öffentlicher, im Besitz der Stadt befindlicher, direkter Weg zu den Parkplätzen führt. Es gab 2 geplante Varianten eine längere Rampe ohne Stufen und eine kürzere Rampe mit Stufen. Der Stadtrat hat sich aus Kostengründen für die kürzere Rampe mit Stufen entschieden.
Leider „juckt“ es den örtlichen VdK nicht sich für die paar Rollstuhlfahrer ein zu setzen.
Ich suche deshalb „Futter“ um gegen den Stadtratsbeschluß Einspruch zu erheben.
Gäbe es denn einen Grund dafür? Handelt es sich bei den neuen Parkplätzen um Ersatz oder um zusätzliche? Falls es zusätzliche sind, juckt es den örtlichen VdK vielleicht deshalb nicht, weil die vorhandenen erreichbar und auch ansonsten näher gelegen sind? Man muss ja nicht immer und überall wegen des Rechthabenwollens rumstänkern.
Vielleicht denkt man sich beim VdK auch, dass zusätzliche Parkplätze besser als keine sind und dass die zusätzlichen normalen Parkplätze die Rechte der Rollstuhlfahrer auf den vorhandenen und erreichbaren Behindertenparkplätzen nicht einschränken sondern bestenfalls die Parkplatzsituation für alle entschärft. Und dann stand nicht die Frage Rampe oder Treppe im Raum, sondern die Frage so lassen oder Treppe.
Grüße