Hallo!
Jemand verkauft bei Ebay eine Motorsäge für 66 Euro und bietet Versand an für 10 Euro, mit dem Satz „Lieferung ein bis zwei Werktage“. Der Käufer will die Motorsäge bezahlen und bekommt die Mitteilung, die Motorsäge UND AUCH die Versandkosten könnten nur per „Barzahlung bei Abholung“ bezahlt werden. Der Käufer möchte nicht 1.200 km fahren, nur um eine Zahlung zu leisten. Da für den Artikel die Versandkosten UND die Versandzeit angegeben ist, geht er natürlich davon aus, dass der Artikel versandt wird, anstatt abgeholt. Dass auf der Artikelseite im Internet unter den Zahlungsmöglichkeiten NUR „Barzahlung bei Abholung“ angegeben ist, hat er nicht gelesen, da man mit so etwas natürlich nicht rechnen kann. Wie soll denn, bitte, ein „Versand“ erfolgen, nachdem der Artikel „abgeholt“ wurde? Der Verkäufer schickt aber seine Kontodaten nicht. Und meldet sich auch nicht. Statt dessen meldet er an Ebay einen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels. Worauf Ebay dem Käufer eine Standardmail sendet, sein Mitgliedskonto könne möglicherweise aufgehoben werden, wenn die Zahlung nicht innerhalb von vier Tagen erfolgt. Hat der Käufer wirklich das Recht, „Barzahlung bei Abholung“ zu verlangen für einen Artikel, für den er Versand anbietet, und falls ja, muss der Käufer dann auch die Versandkosten zahlen?
Grüße
Andreas