Barzahlung ohne Quittung - Möglichkeiten zum Zahlungsnachweis

Hallo, folgender Sachvarhalt:
ein Dienstleister hat eine Rechnung an ein gewerbliches Einzelunternehmen gestellt, die von diesem bar beglichen wurden, nachdem dieser ihn gebeten hat, die überwiesene Zahlung sofort zurückzuziehen (Vermutung:Kontopfändung). Fehler: es wurde auf Grund eines annähernd freundschaftlichen Verhältnisses keine Quittung für Barzahlungen erstellt.

Der Dienstleister hat daraufhin weitere Aufträge ausgeführt, die immer wieder vom Einzelunternehmer bar bezahlt wurden und auch in dessen monatlichen Umsatzsteuererklärung aufgezählt und versteuert sind.
Jetzt sagt der Dienstleister, er hat kein Geld bekommen. Gibt es eine Möglichkeit, hier dennoch eine Zahlung zu beweisen?

Ich benötige bitte eine konstruktive Antwort und keine Zurechtweisung bitte. Merci + Danke

Hallo,

ich vermute dass Sie Pech haben, normalerweise der Dienstleister sollte auf die Rechnung unterschreiben " dankend Betrag erhalten " mit Unterschrift und Datum. Sie habe einen groben Fehler gemacht.

Haben Sie kein Zeuge? Darf ich Fragen in was für eine Branche arbeitet der Diensleister? Viellleichtt kann man ihn in Regress ziehen, falls die Arbeit nicht Ordnungsgemäß geleistet wurde.

Gruß
Marinel

Sorry…kann ich nichts zu sagen

Hallo,

keine Ahnung.

MfG

Klaus

hallo,
zahlungsverkehr im gewerblichen bereich nur mit beleg im betreffenden zahlungsverkehr. für eine ust-erklärung gegenüber dem fin-amt sind belege notwendig.
mfg
sn

Da kann ich leider nicht weiterhelfen, die Umsatzsteuerzahlung stützt aus meiner Sicht stark die Vermutung dass eine Zahlung erfolgt ist, aber ein echter Beweis ist es natürlich nicht, was ist denn mit Zeugen und ggf. eidesstattlicher Versicherung?

viel Glück

Hallo Windrea,
ich fürchte, da ist nichts zu machen ohne Quittung. Aber das ist nicht mein Fachgebiet. Ich fürchte, ich kann nichts Konstruktives beitragen.
Schöne Grüße
phantomin

Wenn es keine Belege gibt, steht Aussage gegen Aussage und die Chancen gehen gegen 0, hier die Zahlung nachzuweisen. Wenn es einen Zeugen gäbe, wäre das gut. Aber das ist wahrscheinlich nicht der Fall, oder?

Hallo,
mein Mann kann Ihnen nicht antworten er ist z:Zt. in Italien.
Gruß
Ingrid Kühn

Ok. Vielen Dank für die Info. Grüße

Guten Abend,

leider sagt der Gesetzgeber, dass die Beweispflicht beim Zahlenden liegt.
Sprich: Sie müssen beweisen, dass Sie bezahlt haben!

Lg

Hier kann ich leider nicht weiterhelfen.