Baseballschläger beim Zoll sichergestellt

Hallo zusammen.

Da ich ein großer " The Walking Dead " Fan bin , habe ich mir aus den USA eine Replika des Baseballschlägers „Lucille“ gekauft, der in der Serie vorkommt. Dieser besteht aus echtholz und ist mit Stacheldraht umwickelt.
Nach fast einem Monat wartezeit habe ich einen Brief von der Post bekommen in dem stand das ich noch Zollgebühren zu zahlen hätte und mir mein Paket optional gleich beim Hauptzollamt abholen könne… gesagt, getan.

Als ich dort ankam habe ich alle nötigen unterlagen dem Herrn an der anmeldung gegeben ( Postbrief, Rechnung ) , dann sollte ich das Paket vor Ort öffnen und man sagte mir das man erst genauer Prüfen müsste ob da irgendwelche verstöße vorliegen, konnte das Paket also nicht mitnehmen. Jetzt habe ich einen Brief bekommen in dem angekreuzt ist dass das Paket sichergestellt wurde : „Die Waren werden sichergestellt und können verwertet werden, weil sie Zollamtlich noch nicht abschließend behandelt werden konnten“. Gegen diesen Verwaltungsakt kann ich einspruch einlegen heißt es noch.

Meine Frage: in welchem Stadium dieses verwaltungsakts befinde ich mich denn jetzt und habe ich die möglichkeit mein Paket noch zu erhalten? schließlich ist es eine Replik aus einem Onlineshop für selbstgebastelte Waren und ich hänge mir den schläger nur an die Wand …

Und das macht den Unterschied zur „Verbotenen Waffe“ aus ?

Ich verstehe nicht, wieso man so etwas für sicher teures Geld im Internet bestellt, aus Übersee, Fracht und Zoll in Kauf nimmt, wenn man doch auch hierzulande einen Holzbaseballschläger kaufen kann.
Und einen oder zwei Meter Stacheldraht kann man im Baumarkt oder Landhandel lose per Meter von der Rolle kaufen und drumwickeln und annageln.
So wie es der geschäftstüchtige Händler auch gemacht hat !

Vorteil, man hat keine Probleme mit Polizei( solange man sie nicht etwa im Auto mitführt oder mit dem Zoll bei der Einfuhr.

Nach meiner Auffassung ist die „Keule“ amtlich eingezogen (beschlagnahmt), sie wird der Vernichtung zugeführt.

Ob man dagegen wirksam (sinnvoll) Einspruch einlegen sollte, musst Du selbst entscheiden.

Der Zöllner muss doch nach dem Öffnen und besichtigen etwas dazu gesagt haben, was nun passiert. Auf den ersten Blick erschien es doch als „Waffe“ .
Ich hätte erwartet, der Zöllner sagt zum Empfänger etwas.

MfG
duck313

Hallo Duck,

naja nach dem auspacken hat der Zollbeamte erstmal nicht schlecht geguckt, dann hat er sich an seinen pc gesetzt und nach ner weile fragte er aus was für Holz der Schläger ist, konnte ich ihm nicht beantworten. Nach 5 min kam dann ein zweiter Herr dazu, nach einigen flüstereien konnte ich raushören wie der eine zum anderen sagte " nee das ist mir jetzt zu heiß" … Darauf hin sagte er mir das man das genauer Prüfen müsse in wie weit das mit dem Gesetz konform geht und sagte dann noch irgendwas von Folter…verordnung oder so… da hab ich schon abgeschaltet weil ich echt wütend war, hab es mir aber nicht anmerken lassen…

Du warst sicher wütend auf dich selbst weil du dir vor der Bestellung nicht die Zollvorschriften angesehen hast. Kann ich sehr gut verstehen!

"(…) Kernpunkt der Anti-Folter-Verordnung sind die Güterlisten des Anhangs II und III. Hier sind jeweils die Waren gelistet, die von den Embargomaßnahmen - also Handelsverbote bzw. Genehmigungspflichten - betroffen sind.

Im Anhang II sind Güter gelistet, die ausschließlich zur Vollstreckung der Todesstrafe oder zum Zweck der Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung und Strafe dienen, wie zum Beispiel:

(…)
Schlagstöcke mit Metallstacheln
(…)

Hierbei handelt es sich um Güter die konstruiert wurden für die Hinrichtung von Menschen oder um auf nicht angemessene Weise auf Menschen Zwang auszuüben oder zur Bekämpfung von Ausschreitungen und Unruhen."

http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Aussenwirtschaft-Bargeldverkehr/Embargomassnahmen/Warenembargos/Folterwerkzeuge/folterwerkzeuge_node.html via http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Einschraenkungen/Waren/Folterwerkzeuge/folterwerkzeuge_node.html

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Hallo Kasi,

OMG , da fühlt man sich ja gleich wie ein verbrecher wenn man sich diese verordnung durchliest, … Naja fakt ist das ich sicherlich nicht die absicht habe jemanden damit zu verletzen, wenn ich denn vorhätte jemanden zu verletzen dann würde ich mir doch nicht die Mühe machen einen schläger aus den USA zu importieren, dann könnt ich mir auch ein handelsübliches Küchenmesser aus der Küchenschublade nehmen. Und ich hab n sauberes Führungszeugnis, auch wenn das dem Zoll wohl egal sein wird… War dann wohl ein wenig unbedacht, aber ohne böse absicht … Aber danke für die aufklärung :slight_smile: Kommt denn jetzt noch etwas auf mich zu zb. Strafrechtlich?

Hallo,

also den Sinn und Unsinn solcher Aktionen lassen wir mal dahingestellt (ich würd mir auch keine Arbrust Replika „bestellen“ und wenn ja irgendwas aus Plastik wenn mans eh an der Wand hängen haben will … hat aber IMHO eher was mit gesundem Menschenverstand zu tun) deshalb lassen wir das mal aussen vor.

Das sagst Du, aber wer soll das glauben? Das spielt eben Zollmässig keinerlei Bedeutung. Da gibt es eben Bestimmungen und nach denen wird vor gegangen. Passt also.

Da wirst Du wohl auf Post warten müssen. Viel Glück.

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