Hallo zusammen.
Da ich ein großer " The Walking Dead " Fan bin , habe ich mir aus den USA eine Replika des Baseballschlägers „Lucille“ gekauft, der in der Serie vorkommt. Dieser besteht aus echtholz und ist mit Stacheldraht umwickelt.
Nach fast einem Monat wartezeit habe ich einen Brief von der Post bekommen in dem stand das ich noch Zollgebühren zu zahlen hätte und mir mein Paket optional gleich beim Hauptzollamt abholen könne… gesagt, getan.
Als ich dort ankam habe ich alle nötigen unterlagen dem Herrn an der anmeldung gegeben ( Postbrief, Rechnung ) , dann sollte ich das Paket vor Ort öffnen und man sagte mir das man erst genauer Prüfen müsste ob da irgendwelche verstöße vorliegen, konnte das Paket also nicht mitnehmen. Jetzt habe ich einen Brief bekommen in dem angekreuzt ist dass das Paket sichergestellt wurde : „Die Waren werden sichergestellt und können verwertet werden, weil sie Zollamtlich noch nicht abschließend behandelt werden konnten“. Gegen diesen Verwaltungsakt kann ich einspruch einlegen heißt es noch.
Meine Frage: in welchem Stadium dieses verwaltungsakts befinde ich mich denn jetzt und habe ich die möglichkeit mein Paket noch zu erhalten? schließlich ist es eine Replik aus einem Onlineshop für selbstgebastelte Waren und ich hänge mir den schläger nur an die Wand …