Basisrente Zahlungsfrist für steuerliche Annerkenn

Hallo.

Heute mal in „eigener Sache“.

Ein Kunde von mir hat vor dem 21.12. eine Basis-Rente abgeschlossen.
Ihm wurde eine ANNAHMEERKLÄRUNG ausgehändigt, sodass der Versicherer den Vertrag vorerst angenommen hat (da es auch nur eine Rente ist, wird sich daran nichts ändern).

Letzte Woche habe ich mit dem Versicherer telefoniert um den Policierungsstand zu erfahren. Dort sagte man mir, es könne noch bis Anfang Januar andauern.

Mein Kunde hat dem Versicherer LASTSCHRIFT erteilt. Dadurch, so die Meinung des Mitarbeiters des VR mit dem ich gesprochen habe, würde das Finanzamt das auch noch steuerlich anerkennen wenn die Zahlung (also der Einzug des VR) Anfang 2013 erfolgt.

Ich selbst bin eigentlich anderer Meinung und würde nun gerne wissen, ob jemand von euch hierzu eine fundierte Aussage treffen kann, da es hier um eine Einmal(nach-)zahlung für 2012 in 5-stelliger Höhe geht und sich daraus steuerlich schon ein paar Tausend Euro Ersparnis ergeben. Und sollte diese meinem Kunden entgehen kann sich jeder denken wen er nichtmehr leiden kann … :smile:

Danke und Grüße
Claude

Hallo Claude,

wenn der Versicherungsvertrag angenommen wurde, müsste doch auch eine Vertrags-Nr. existieren.

Dann kann dein Kunde doch noch in 2012 die Zahlung tätigen und die Einzugsermächtigung widerrufen.

Gruß Norbert

Hallo Claude,

ich kann nur von einem Riester-Vertrag berichten: gleiches Problem, Versicherung Jahresendstress etc. hat erst Anfang Januar abgebucht, aber Bescheinigung für das alte Jahr erstellt.

Gruß
Granini

Hallo Norbert.

Die Annahmeerklärung wurde durch mich ausgehändigt. Diese Prozedur haben viele Gesellschaften zum Jahresende angeboten. Auf dem Vordruck trug man die Daten den VN ein und beide haben unterschrieben.

Die Annahme erfolgte dann unter Vorbehalt (wenn bei einer RiLV oder BU der Kunde nicht angenommen wird, dann wird der Vertrag rückwirkend gelöst). Zumindest bei der AXA KV weiss ich, dass denen das nicht „rechtssicher“ genug war, sodass wohl ein Kunde von mir seinen BEA in unisex anstelle von bisex bekommt …
Bei einer DU bei der DBV haben sie´s gemacht … die wissen nicht was sie wollen :smile:

Grüße
Claude

Hallo Claude,

in deinem Fall handelt es sich doch um eine Rentenversicherung.
Da es hier keine Gesundheitsfragen gibt, müsste dieser Teil doch auch sicher policiert werden.

In einem ähnlich gelagerten Fall, habe ich dem Kunden empfohlen den Betrag auf das Konto der AXA mit Angabe der Versicherungs-Nr. einzuzahlen.

Und alles war steuerrechtlich in Ordnung und wurde entsprechend auch versicherungsrechtlich verbucht.

Den Einwand mit dem BEA-Tarif verstehe ich nicht, da hier die Vertragspolicierung entscheidend ist und nicht die Einzahlung des Beitrages.

Gruß Norbert

Hallo Claude,

in deinem Fall handelt es sich doch um eine
Rentenversicherung.
Da es hier keine Gesundheitsfragen gibt, müsste dieser Teil
doch auch sicher policiert werden.

Korrekt.

In einem ähnlich gelagerten Fall, habe ich dem Kunden
empfohlen den Betrag auf das Konto der AXA mit Angabe der
Versicherungs-Nr. einzuzahlen.

Das würde ich meinem Kunden zur Not auch empfehlen. Es gibt aber noch keine Scheinnummer. Ggfls. würde ich eine Einzahlung mit Namen und Geburtsdatum anregen.

Und alles war steuerrechtlich in Ordnung und wurde
entsprechend auch versicherungsrechtlich verbucht.

Wenn das Geld in 2012 vom Konto des VN abgeht ist es sowieso einwandfrei. Die Ursprungsfrage geht ja in die Richtung ob es auch steuerrechtlich i.O. ist wenn die Versicherung den Einmalbeitrag in 2013 abbucht.

Den Einwand mit dem BEA-Tarif verstehe ich nicht, da hier die
Vertragspolicierung entscheidend ist und nicht die Einzahlung
des Beitrages.

Du musst nochmal nachlesen. WEIL die AXA KV ja nicht mit Annahmeerklärungen gearbeitet hat, wurde der Vertrag nichtmehr rechtzeitig vor unisex policiert.

Gruß Norbert

Grüße
Claude

Hallo Claude,

Den Einwand mit dem BEA-Tarif verstehe ich nicht, da hier die
Vertragspolicierung entscheidend ist und nicht die Einzahlung
des Beitrages.

Du musst nochmal nachlesen. WEIL die AXA KV ja nicht mit
Annahmeerklärungen gearbeitet hat, wurde der Vertrag nichtmehr
rechtzeitig vor unisex policiert.

Also ein Vorteil für die Agenturen.
Bei mir wurden alle Anträge bis 21.12.2012 ohne Gesundheitsfragen policiert. Dazu benötigte ich auch keine Annahmeerklärungen.

Gruß Norbert

die VErsicherer haben da alle nach meiner Erfahrung ganz verschiedene Wege. Die Allianz hat zum Beispiel extra eine Info rausgegeben wonach mach in den Neu-Anträgen eine Klausel vereinbart, dass der Erstbeitrag (und eventuelle Einmalzahlungen für 2012) per Überweisung getätigt werden und dann das LA-Verfahren für die monatlichen Beiträge erst ab 2013 beginnt.
Sicherlich ist der sicherste Weg gewesen, den steuerlich geltend zu machenden Betrag per Überweisung unter Nennung von Name, Geburtsdatum und Ort und Postleitzahl im Verwendungszweck rechtzeitig einzuzahlen.
Bei bestehenden Verträgen (also erster Beitrag im November bereits abgebucht) gilt häufig, dass steuerlich noch gültig Zahlungen bis Ende Januar verbucht werden.

Gutes Neues!