Nach Batteriegesetz muss beim Verkauf von Starterakkus ein Betrag von 7,50€ inkl. MwSt. als Pfand einbehalten werden, wenn kein Altakku abgegeben wird. Das Geld muss dann ausgezahlt werden, wenn ein Akku beim Verkäufer abgegeben wird.
Nur beim Onlinehandel besteht die Pflicht, die 7,50€ auszubezahlen auch dann, wenn ein maximal 2 Wochen alter Entsorgungsnachweis vorgelegt wird.
Zwei Sachen verstehe ich nicht:
Warum sind es 43,12€ gewesen?
Und hast du 25€ bekommen oder bezahlt, als du die Akkus woanders abgegeben hast?
(Denn - kleiner Tip für das nächste Mal: Seriöse Schrotthändler sammeln Bleiakkus in säurefresten Behältern und BEZAHLEN für die Akkus! Das Blei hat nämlich einen ordentlichen Wert. Bei so großen Akkus übersteigt der die 7,50€ wohl deutlich)