Hallo,
Du hast vor 2 Jahren einen rechtsverbindlichen Anschlussfinanzierungsvertrag abgeschlossen, der für BEIDE Seite bindend ist.
Meines Wissens kommst Du aus dem Vertrag nur mit Entgegenkommen Deiner Bank UND Zahlung einer Nichtabnahmeentschädigung heraus.
Dann gilt zu prüfen, ob die damit zukünftig zu erwartende Zinsersparnis größer ist als die Entschädigungszahlung.
Du solltest bei der Berechnung der Nichtabnahmeentschädigung Deine Bank bitten, dass sie Dir NUR den Refinanzierungsschaden und NICHT den Margenschaden in Rechnung stellt. Denn durch einen evtl Neuabschluss erhält sich ja die Margenzuweisung.
Aber wie gesagt, alles hängt meines Wissens vom „Goodwill“ Deiner Bank ab.
Schönen Gruß,
Frank