Bau-Kredite zusammenlegen dann neuer Vertrag

Habe vor 2 Jahren aus Angst das die Baukredit-Zinsen steigen ein Forward-Darlehen zu 5 % abgeschlossen.

Aus diesem Vertrag komme ich eigentlich nur heraus wenn ich das Haus verkaufe oder sich sonst was ändert.

Habe ein Darlehen bei der Raiffeisenbank und ein Staatsdarlehen bei der Bayr. Landesbank.

Wenn ich die beiden Darlehen zusammen lege ist das dann ein neuer Vertrag der dann wieder eine Neufestlegung des Zinses zulässt?

Auch, wenn es nicht die Antwort ist die Du erwartest:
Dies ist kein Grund. Aus einem Darlehensvertrag mit Festzins ob Forward oder nicht kommt man nicht einfach raus. Es ist für beide Seite Rechtssicherheit. Im umgekehrten Fall könnte die Bank sonst auch höhere Zinsen verlangen.
Die Bank kann Dir nur bei verschlechterter Bonität kündigen, was ich Dir nicht wünsche.
Du kannst nach BGB nach 10 Jahren kündigen mit 6mtFrist. Da gilt der Termin der Auszahlung der nach Verlängerung der neue Laufzeittermin.

Ansonsten bleibt nur, eine Kulanzreglung. Wobei die Chance mehr als gering ist, da dann ja nicht nur
Du dies haben wolltest.

SG

Hallo Josef-Walter,

eine Zusammenfassung zweier Darlehen ist während der Zinsfestschreibung normalerweise nicht möglich, zumal es sich um zwei verschiedene Banken handelt. Bei dem Forward-Darlehen handelt es sich um einen fest abgeschlossenen, verbindlichen Vertrag. Eine vorzeitige Umschuldung wäre nur aus Kulanz der Bank möglich.
Gruß
Claudia

hallo Josef Walter,

Leider keine Chance. Wenn du das Forward nicht auszahlst berechnet die Bank in jedem Falle eine Nicht-Abnahme Entschädigung. Das entspricht dem Vorfälligkeitsentgelt bei Verkauf. Diese Gebühr kann man übrigens teilweise mit der Bank verhandeln. Bis zu 50% sind da drin.

Hallo. Grundsätzlich ist es so, daß man aus jedem Vertrag wieder aussteigen kann. Es fragt ich nur, wieviel dies kostet. Wenn zwei bisherige Verträge zu einem zusammengelegt werden, redet man von einer Umfinanzierung. Diese muß sich natürlich rechnen, sonst macht das keinen Sinn. Man sollte auf die bisherige Laufzeit der alten Verträge achten und darauf, wieviel man schon in diese Verträge getilgt hat. Rechnet sich das dann noch, auch wenn man höhere Zinsen zahlt? Wenn beide Verträge zusammengelegt werden und sich der Gläubiger ändert, ist dies selbstverständlich ein neuer Vertrag, denn mit diesem neuen Vertrag werden i.d.R. die alten Verträge abgelöst. Aber wie gesagt: Rechnet sich dies?

Hallo !
Das lässt sich - ohne die Vertragsbedingungen zu kennen - von
hier so nicht beantworten. Im Prinzip lässt sich jedoch
jeder Vertrag vorzeitig ablösen, das kostet dann aber
was, Vorfälligkeitsentschädigung.

TIPP: Geh zu der Bank, wo du evtl. den neuen Vertrag
abschließen willst, lege denen beide Verträge vor und
lass dich beraten. Die wissen am besten, wie du aus den
alten Verträgen rauskommst.

Gruß
HARTMUT

Hallo Josef-Walter, das wird nicht klappen, denn zwei verschiedene Kreditinstitute lassen sich nur einzeln ablösen, so gut wie nie einfach nur zusammenlegen. Du kannst versuchen, mithilfe des Forwardkredites einzelne Kredite abzulösen. Es ist Verhandlungssache, Rechtsansprüche gibt es für Dich kaum.
Viel Erfolg

Eine Zusammenlegung bedeutet die Kündigung des bestehenden Vertrages zugunsten neuer. Die Antwort haben Sie schon selbst gegeben in Ihrem Absatz 2.
Gruß PL

Hallo, Josef-Walter,
wenn du beide Darlehen zusammenlegen willst, wäre das auf jeden Fall ein neuer Darlehensvertrag. Du kommst allerdings so einfach aus dem abgeschlossenen Forwarddarlehen nicht raus. Es gibt m.E. zwei Varianten: entweder besteht die Bank, die das Forwarddarlehen zugesagt hat, auf die Abnahme des Darlehens oder wenn die Bank darauf verzichtet, wird man dich mit einem so erheblichen Aufhebungsentgelt (AHE) konfrontieren, daß du kräftig schlucken mußt. Ohne Schadensersatzleistung an die Bank kommst du jedenfalls nicht raus und selbst wenn du dein Haus verkaufen würdest oder müßtest, wird die Bank dir den entstandenen (Zins-)Nachteil in Rechnung.

Ich hoffe, dir geholfen zu haben und bleibe

viele Grüße

Wolfgang

Nein, die Forward Veinbarung zu 5% ist bindend.

Selbst im Falle eines Objektverkaufes wäre der Vertrag bindend.
Zwar könnte dann nach BGB eine vorzeitige Darlehenstilgung erfolgen aber nur gegen Aufhebungsentgelt und das wäre immens hoch nach dieser Zinsentwicklung.
Der Forward Abschluss war damals eine gute Idee zu den DAMALIGEN Bedingungen und den allgemein erwarteten Zinserhöhungen.
Im NACHHINEIN war die Forwardvereinbarung extrem schlecht, aber das war die Wettte damals. Wären die Zinsen geklettert hätten auch BEIDE Vertragsparteien den Vertrag erfüllen müssen.
Nach meiner Kenntnis gibt es keine Chance aus dem Vertrag -ohne Vorfaelligkeitsentschaedigung- auszusteigen.
Es sei denn im Vertrag gab es einen Formfehler. Z.B. Nicht unterzeichnete Widerrufsbelehrung o.ä. Das würde ich nochmal prüfen lassen, vielleicht haben Sie Glück.

Andreas Grigoleit

Hallo,

an alle danke für die Antworten, auch wenn wie von mir befürchtet, die Antworten nicht so waren wie von mir „gewünscht und gehofft“.

Zum Glück hatte die Bank nur auf 8 Jahre den Zins fest gemacht, nicht wie von mir gewünscht 15 Jahre.

Die Bank hatte wohl zu dem Zeitpunkt auch nicht mit dieser Zinsentwicklung gerechnet.

Josef-Walter

Aber wer weis wann die „Inflation“ kommt.

Hallo Josef-Walter,

sprich bitte mit den beiden Banken über die Möglichkeiten, manchmal geht was.

Der Regelfall ist aber, dass man an den abgeschlossenen Vertrag gebunden ist und bei Änderung / Auflösung Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank(en) zahlen muss.

Und, eine Zusammenlegung über zwei Banken hinweg ist sehr unwahrscheinlich.

Gruß Harald

Hallo,
ich befürchte, den Vertrag werden Sie einhalten müssen oder den Zinsschaden, den die Bank hat, zahlen.
Gruß
M.Hofmann

Sicher kommen Sie irgendwie aus dem Vertrag raus, nicht aber ohne Vorfälligkeitsentgelt zu zahlen. Und da können Sie dann auch gleich im Vertrag bleiben…

Hallo Josef Walter,

die Zinsentwicklung ist nie genau vorhersehbar, deshalb werden Forward-Darlehen zur Verringerung der Risiken nur über relativ kurze Forward-Zeiten von 6 – 12 Monaten abgeschlossen. Bei einem Forward-Darlehen über 24 Monate its es sehr schwer kalkulierbar. Dies war leider die Schwarze-Peter-Karte.
Ein Kündigungsrecht beim Forwand-Darlehen haben Sie nicht. Rufen Sie das Forward Darlehen nicht ab, ist die Bank berechtigt, eine „Nichtabnahmeentschädigung“ zu verlangen ähnlich der „Vorfälligkeitsentschädigung“
bei der Kündigung eines laufenden Darlehens.
Ihre beiden Verträge sind bei unterschiedlichen Banken,
die bei jeder Bank einzeln betrachtet wird. Was und wie soll da was zusammengelegt werden? Bei welcher Bank ist den das Forward-Darlehen abgeschlossen?
Von einer vorzeitigen Kreditablösung laufender Kredite sollte auch abgesehen werden. Die bringt Ihnen meistens nur Nachteile. Denn Sie sind dann der Willkür der Banken ausgeliefert, eine Vorfälligkeitsentschädigung womöglich in beliebiger Höhe zahlen zu müssen, denn ein Recht auf vorzeitige Ablösung haben Sie in der Regel nicht. Dies sollte im Rahmen Ihres Refinanzierungs-planes unter Beachtung von Restlaufzeit und Restkredit mit geprüft werden.

Gruß Jörg

Hallo,
zu Deiner Frage:
meines Erachtens nicht, sofern vertraglich nicht etwas anderes vereinbart ist.
Empfehlung:
Die meistens Finanzierungsangelegenheiten sind Verhandlungssache, daher am besten nochmals mit der Bank sprechen. Auch aufgrund der vorgesehenen Zusammenlegung von 2 Darlehen lässt sich ggf. nachverhandeln (Konkurrenzangebot einholen).
MfG

hallo, nochmal an alle,

bin sehr überrascht wie viele Leute sich mit meiner Anfrage beschäftigen. Vielen Dank für die Mühe.

Will versuchen hier nochmal ausführlicher den Hintergrund meines Gedankens darlegen.

Das Hauptdarlehen ist von der Raiffeisenbank, beim 2. Darlehen handelt es sich um ein Staatsdarlehen des Sozialenwohnungsbau (Eigenheim für Behinderte). Für dieses 2. Darlehen ist für die 1. Bank eine Grundschuld auf meinem Grundstück eingetragen. Außerdem kassiert die 1. Bank für die der 2. Bank (Labo Mü)gegebene Bürgschaft einen Zins von zu erst 1% dann stillschweigend auf einmal 2%.

Deshalb kam der Gedanke beide Darlehen zusammen zulegen. Die Labo verlangt jährlich 0,5 % Bearbeitungsbühr und seit der Tilgung 1,5 % Zins. Irgend wo steht bei dem Staatsdarlehen was von der Möglichkeit der vorzeitigen Tilgung.

So das mich das Staatsdarlehen jetzt praktisch 4 % Zins kostet.

Deshalb der Gedanke beide Darlehen zu sammen zu fassen.

Sehr geehrter Herr Josef-Walter,

Das ist eine typische Rechtsfrage. Wir sind aber leider keine Anwälte und unsere Antwort ist somit nicht rechtsverbindlich:

Üblicherweise wird der Ratsuchende allerdings nicht aus dem Forward-Darlehensvertrag so einfach herauskommen. Falls der beschriebene Fall nicht im Vertrag selbst geregelt ist.

mit Unterschrift der Forward-Vereinbarung haben Sie einen bindenden Kreditvertrag für die Zukunft (in Ihrem Fall 2 Jahre) geschlossen. Einerseits muss sich die Bank an die Vertragsbedingungen halten (z.B. wenn die Zinsen gestiegen wären) andererseits müssen auch Sie Ihren vertraglichen Verpflichtungen nachkommen und den vereinbarten Zins von 5,00% zahlen. Wie würden Sie reagieren, wenn im umgekehrten Fall die Bank bei gestiegenem Zinsniveau plötzlich auch einen höheren Zins von Ihnen verlangen würde?

Das Zusammenlegen der beiden Darlehen stellt keine Neugestaltung dar. Selbst der Verkauf der Immobilie würde lediglich ein Sonderkündigungsrecht des Darlehensvertrages mit sich bringen - dann allerdings auch gegen Begleichung des Zinsschadens, der der Bank durch den Wegfall Ihrer monatlichen Zahlung entsteht (Vorfälligkeitsentschädigung). Sprich die Vorfälligkeitsentschädigung würde einen möglichen Zinsvorteil dann auch wieder zunichtemachen.

Unserer Einschätzung nach können Sie nur auf die Bank zugehen und auf deren Kulanz hoffen. Hier lohnt es im Zweifel auch einmal bei der Verbraucherzentrale vorbeizuschauen. Wenn man es genau wissen will hilft notfalls ein Anwalt!

Mit freundlichen Grüßen

HYPOFACT – mein baugeld

Leider Nein!
Hauptnachteil eines Forwarddarlehens ist, dass man es immer abnehmen muss; um rauszukommen gelten die gleichen Regeln wie bei allen Baufidarlehen. Das BGB unterscheidet nicht zwischen Forwarddarlehen und Darlehen, die sofort ausgezahlt wurden.

Hallo,

soweit ich die Frage richtig verstanden habe, hast Du Dich mit dem Forward-Darlehen für eine bestimmte Anschlusszinsbindung entschieden.

Dieser Vertrag ist für die nächsten Jahre bindend und kann nur mit Zustimmung der Bank und wahrscheinlich anfallender Vorfälligkeitsentschädigung aufgelöst werden. Ich denke, hier kommst Du nicht raus!

Viel Erfolg bei den Verhandlungen.

mfg Sondey