Sehr geehrter Herr Josef-Walter,
Das ist eine typische Rechtsfrage. Wir sind aber leider keine Anwälte und unsere Antwort ist somit nicht rechtsverbindlich:
Üblicherweise wird der Ratsuchende allerdings nicht aus dem Forward-Darlehensvertrag so einfach herauskommen. Falls der beschriebene Fall nicht im Vertrag selbst geregelt ist.
mit Unterschrift der Forward-Vereinbarung haben Sie einen bindenden Kreditvertrag für die Zukunft (in Ihrem Fall 2 Jahre) geschlossen. Einerseits muss sich die Bank an die Vertragsbedingungen halten (z.B. wenn die Zinsen gestiegen wären) andererseits müssen auch Sie Ihren vertraglichen Verpflichtungen nachkommen und den vereinbarten Zins von 5,00% zahlen. Wie würden Sie reagieren, wenn im umgekehrten Fall die Bank bei gestiegenem Zinsniveau plötzlich auch einen höheren Zins von Ihnen verlangen würde?
Das Zusammenlegen der beiden Darlehen stellt keine Neugestaltung dar. Selbst der Verkauf der Immobilie würde lediglich ein Sonderkündigungsrecht des Darlehensvertrages mit sich bringen - dann allerdings auch gegen Begleichung des Zinsschadens, der der Bank durch den Wegfall Ihrer monatlichen Zahlung entsteht (Vorfälligkeitsentschädigung). Sprich die Vorfälligkeitsentschädigung würde einen möglichen Zinsvorteil dann auch wieder zunichtemachen.
Unserer Einschätzung nach können Sie nur auf die Bank zugehen und auf deren Kulanz hoffen. Hier lohnt es im Zweifel auch einmal bei der Verbraucherzentrale vorbeizuschauen. Wenn man es genau wissen will hilft notfalls ein Anwalt!
Mit freundlichen Grüßen
HYPOFACT – mein baugeld