Ja, würde ich auch so sehen. Aber die Auslegung muss im Zweifel ein Gericht vornehmen.
Es steht doch nicht . Fußbodenheizung, Regelung, Wärmemengenzähler…
als Aufzählung aller technischen Dinge die dazugehören
Sondern Abrechnung erfolgt durch WMZ. Damit ist gemeint, die Anlage ist so vorbereitet, dass man verbrauchsabhängig abrechnen kann.
das mag heute eine Selbstverständlichkeit sein, auch vorgeschrieben, bedeutet aber nicht es gehört dazu.
Schau doch mal bei den Wasseruhren (Kalt und Warm) nach. Die werden auch nicht mit dazugehören, nur die Vorbereitung, also die Unterteile und Absteller.
Diese Messgeräte müssen sowieso turnusgemäß nach 5 oder 8 Jahren ersetzt werden (Eichfrist), das müssen auch die Eigentümer zahlen.
Üblich beschafft und montiert diese Messgeräte die Hausverwaltung( Messdienstfirma, die die Abrechnung machen wird) und berechnet die Kosten über die Betriebskosten.
MfG
duck313