Bauantrag für ein gemauertes Gartenhaus?

Moin Leute!

Wenn ich ein Gartenhaus mauern lasse (in Schleswig-Holstein), muss ich dann einen Bauantrag stellen?
Für ein Gartenhaus aus Holz brauche ich ja eigentlich auch kein Bauantrag…

Wäre Klasse wenn jemand mir da weiterhelfen könnte!

Da gibt es in den Landesbauordnungen (je nach Bundesland) verschiedene m3 maximalgrößen. Von daher bitte beim Bauamt fragen.

Wenn ich ein Gartenhaus mauern lasse (in Schleswig-Holstein),
muss ich dann einen Bauantrag stellen?
Für ein Gartenhaus aus Holz brauche ich ja eigentlich auch
kein Bauantrag…

Gegenfrage: Was spricht dagegen, diese Frage an die Gemeinde oder das Baurechtsamt zu richten? Die kennen die örtlichen Bauvorschriften nämlich am besten.

hallo,
ein Bauantrag ist auch bei einem Holzhaus notwendig, wenn es über 9 m³ groß ist. Bei einem gemauerten Haus ist neben einem Bauantrag m… auch der B-Plan zu berücksichtigen. Auch ist wichtig, ob das Gartenhaus dauernd bewohnt werden soll.
Gruß Günni27

Hallo,

es ist egal ob aus Holz oder Stein, eine Baugenehmigung wird grundsätzlich gebraucht, wenn das Gebäude über 30 m³ Rauminhalt hat oder eine Toilette bzw. Feuerstätte.

Wenn das Gartenhaus im „Außenbereich“ steht, wo eigentlich nicht gebaut werden darf, darf auch nur bis 10 m³ Genehmigungsfrei gebaut werden (egal ob Holz oder Stein). 10 m³ ist wenig (z. B. 2 m breit x 2,5 m lang x 2 m hoch).

Viele Gartenhäuser wurden auch schon ohne Genehmigung gebaut, obwohl es eigentlich nicht erlaubt war …

Rainer

hi feste Gebaude nur mit Baugenehmigung-Leider

Hallole,

kommt darauf an, wo genau das Gartenhaus stehen soll.

Ich hatte mal eine Fall von Baustopp weil das Häuschen am Ende des Grundstücks angrenzend an der Bundesstraße bebaut wurde, dort ist sogen. anbaufreie Zone, der Eigentümer mußte wieder abreissen.

Ansonsten kommt es darauf an wie groß es werden soll, in den Landesbauordnungen ist geregelt wieweil qm oder cbm genehmigungsfreie Bauvorhaben umfassen dürfen, es dürften so um die 20 bis 40 cbm sein. Jenachdem ob es im sogen. Innenbereich steht oder im Außenbereich.

Trotzdem empfehle ich einen Anruf beim Bauamt.

Schöne Grüße
Christian Storch

Hallo,
leider kenne ich das Baurecht von Schleswig-Holstein nicht. In NRW ist es egal aus welchem Material das Gartenhaus besteht, es ist die Größe maßgeblich.
MfG
Kley

Hallo Jörg!
nach § 63 Abs. 1 Nummer 1 der Landesbauordnung von Schleswig Holstein handelt es sich bei Deinem Vorhaben um ein Verfahrensfreies, wenn es das genannte Volumen nicht übersteigt und eine Toilette noch eine Feuerstätte beinhaltet.
Hinsichtlich der Beschaffenheit der Außenwand wird hier keine Einschränkung gemacht.
Dann mal frohes Mauern!

Hallo Jörg! (mit zwei kurzen Ergänzungen!)
nach § 63 Abs. 1 Nummer 1 der Landesbauordnung von Schleswig Holstein handelt es sich bei Deinem Vorhaben um ein Verfahrensfreies, wenn es das genannte Volumen (30m³ bzw. 10m³ im Außenbereich) nicht übersteigt und weder(!) eine Toilette noch eine Feuerstätte beinhaltet.
Hinsichtlich der Beschaffenheit der Außenwand wird hier keine Einschränkung gemacht.
Dann mal frohes Mauern! … mehr auf http://w-w-w.ms/qtpmo#1386645

Hallo !

Verweise zunächst auf :

http://www.focus.de/immobilien/wohnen/bauen-genehmig…

Gruß

Hallo lieber Ratsuchender,

meines Erachtens handelt es sich bei einem Gartenhäuschen um ein (Neben-)Gebäude, also zunächst auch um eine bauliche Anlage nach § 1 euer Landesbauordnung.
Lt. § 63 (1) sind Gebäude (Nebengebäude) bis zu einem Rauminhalt von 30 m³ genehmigungsfrei. Ist das Häuschen größer, so ist definitiv ein Bauantrag zu stellen. Ich möchte dir den Rat geben, dich mit dem Bauamt in Kontakt zu setzten: das wird sehr gerne gesehen und meine Erfahrung ist hierbei, dass man dir gerne weiterhilft und dir sicherlich hilfreiche Tips gibt, anders als wenn du einfach so drauflosbaust! Notfalls lies die die Landesbauordnung Schleswig Holstein durch oder frage eine Architekten. Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.

MfG Peter

Hallo,

mir sind natürlich die örtlichen Gegebenheiten nicht bekannt. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es für die Genehmigungspflichtigkeit auf das Baumaterial ankommt. Entscheidend dürfte wohle eher die Größe sein. Ich würde mich da bei Ihrem örtlichen Bauamt erkundigen.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Hallo,

leider ist nicht zu entnehmen, wo das Gartenhaus errichtet werden soll: auf Deinem privaten Grundstück oder einem Pachtgrundstück.

Maßgebend ist immer das Baugesetz des jeweiligen Bundeslandes. Bei uns in Sachsen-Anhalt ist bis zu einer bestimmten Größe keine Genehmigung für kleine Gartenhäuser, Garagen, Carports usw. notwendig.

Versuch im Internet das Baugesetz Deines Bundeslandes herunterzuladenund erkundige Dich beim zuständigen Bauamt.

Gruß
ISchu

Wer sagt denn, dass man für ein Gartenhaus aus Holz keinen Bauantrag bräuchte?
Ich kenne mich jetzt in SH nicht aus, aber es ist äußerst unwahrscheinlich, dass vom Material abhängen könnte, ob ein Bauantrag benötigt wird.
Irgendwo in der Bauordnung wird es einen § geben, der sich mit der Auflistung von genehmigungsfreien Vorhaben beschäftigt. Allerdings bedeutet genehmigungsfrei nicht gleichzeitig auch zulässig denn die Regelungen der Bauordnung und des BauGB sind auch weiterhin einzuhalten.

Hallo,

  1. Zunächst spielt es keine Rolle, ob das Gartenhaus gemauert ist oder nicht. Das Gleiche gilt für die Fundamente.
  2. In welchem Gebiet soll die Anlage erstellt werden?
    Ist es der Außenbereich oder Innerorts. Wenn es Innerorts ist, liegt das Grundstück im Bereich eines Bebauungsplanes oder ist es der § 34 BauGB. Im B-Plan können solche Anlagen ausgeschlossen sein.
  3. Soll das Gartenhaus mit Aufenthaltsraum, Heizung und Toilette ausgestattet werden oder ist es nur ein Gerätehaus?
  4. Gartenhäuser mit Aufenthaltsraum usw. sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Gerätehäuser sind bis zu einer bestimmten Größe genehmigungsfrei. Das ist aber bei den einzelnen Bundesländer unterschiedlich. Im B-Plan können auch genehmigungsfrei Vorhaben nicht zulässig sein.
    Sie sehen Ihre Frage hat sehr viele Einzelfragen und daher empfehle ich Ihnen zum Bauamt zu gehen, um abzuklären was Sie auf Ihrem Grundstück erstellen dürfen. Dann bekommen Sie eine kompetente Auskunft und machen nicht etwas, was Sie später wieder abreißen müssen und ev. noch ein Bußgeld für den Schwarzbau zahlen müssen.
    Jetzt viel Erfolg!

Hallo Jörg,

ehm da ist dein Wissenstand leider sperrlich und schlimmer noch - er ist falsch.

Die Errichtung baulicher Anlagen ist genehmigungspflichtig. Da ist völlig egal ob Holzhaus oder gemauert. Es kommt darauf an, ob die Definition „bauliche Anlage“ zu trifft. Die Erklärung dazu findest du in der Landesbauordnung Schleswig Holstein unter §2 Begriffe.

Es gibt aber auch verfahrensfreie Vorhaben- bezogen auf dein Bundesland siehe Landesbauordnung §63.

Check mal deine Eckdaten zum Gartenhaus ob es als verfahrensfreies Vorhaben realisiert werden kann.

Wenn nicht muss ein Bauantrag und alles her…

Hallo Jörg,
ob für ein Bauvorhaben eine Baugenehmigung erforderlich ist, hängt nicht davon ab, woraus das Haus besteht. Es gibt (wenige) genehmigungfreie Vorhaben. Grundsätzlich: Alles was fest mit der Erde verbunden ist, mehr als 0,5 Meter aus der Erdoberfläche herausragt oder in die Erde „hinneinragt“ (Keller), die Bauelemente statisch konstuktiv miteinander verbunden sind und ein Volumen von mehr als 6 Kubikmeter hat, ist i. d. R. genehmigungspflichtig (Ausnahmen sagt dir konkret dein zuständiges Bauamt).
Auch eine Fertigteilgartenlaube aus dem Baumarkt (so es die o. g. Bedingungen erfüllt) muss genehmigt werden. In Gartenanlagen gibt es manchmal "vereinfachte "Verfahren.

mfg db

Sorry, jemanden mit Baurechtskenntnissen aus SH suchen… bin aus BW