Das bringt mich ins Grübeln. Nach meinem Gefühl müsste es dann
eher Bauherrinnen heißen, denn hier wird ein
Herrschaftsverhältnis ausgedrückt, nicht einfach eine
Geschlechtsbezeichnung verwandt.
Zu ich Dir hier stimme. Wobei man auch auf das Mittelalter
zurückgreifen und von „Bauherren und Baufräuleins“ sprechen
könnte *g*. Ich sehe den „Herrn“ hier auch nicht als
Geschlechtsbezeichnung, sondern als „Herrscher“ (Damscher?).
Herrlich dämlich, was man auf diesem Gebiet so alles verzapfen
kann.
Sehe ich auch so. Der „Bauherr“ bezeichnet ausschließlich eine Funktion (nämlich die Funktion, auf eigene Rechnung und im eigenen Namen ein Bauvorhaben zu betreiben). Das gleiche gilt für den „Antragsteller“, den „Genehmigungsinhaber“, den „Berechtigten“, den „Anspruchsteller“ oder den „Störer“. Und jedenfalls in Gesetzestexten, behördlichen und gerichtlichen Entscheidungen, Verträgen und ähnlichen Dokumenten ist immer nur diese Funktion gemeint, wenn die genannten Begriffe verwendet werden. Für diese Funktion aber ist das natürliche Geschlecht dessen, der diese Funktion im Einzelfall ausfüllen mag, offensichtlich unerheblich. Die Annahme, der Gesetzgeber (das Gericht, die Behörde oder sonstwer) habe immer, wenn er diese Begriffe verwendet, nicht nur die Funktion gemeint, sondern sich immer zugleich auch darüber verhalten wollen, was der jeweilige Träger dieser Funktion zwischen seinen Beinen hat, ist daher schlicht absurd.
Interessanterweise habe ich zu allen oben genannten Begriffen schon zwangsverweiblichte Formen gesehen (Anspruchstellerin, Antragstellerin, Bauherrin, usw.) - nur nicht zum Störer. Es mag Zufall sein, dass „Störer“ der einzig negativ besetzte Begriff in der obigen Liste ist, aber es scheint doch so, als ließe die emanzipierte Frau von heute dort, wo es - und sei es auch nur sprachlich - schlecht riecht, immer noch gern dem Manne den Vortritt. Auch der „Mörder“ in §211 StGB ist übrigens immer noch allein; eine „Mörderin“ hat sich nicht hinzugesellt, obwohl das StGB bereits vor Jahren emanzipatorisch korrekt durchgefegt worden ist.