Gibt es rechtliche Möglichkeiten im Außenbereich eine separate, freistehende Wohnmöglichkeit bauen zu lassen?
Es handelt sich um ein landwirtschaftlich/privat genutztes Grundstück mit zwei bestehenden Wohneinheiten. Die kleine, neue WE soll separat auf dem Grundstück entstehen.
Danke für Rückmeldungen.
Kommt drauf an wo, kommt drauf an wer.
Genaue Antworten erfordern genaue Fragen mit genauen Informationen.
Wo…in NRW…Wer Privatmensch.
Hallo,
Auf die allgemeine Frage kann nur allgemein geantwortet werden.
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__35.html
Was davon trifft auf Deinen Einzelfall zu - was nicht?
Dazu solltest Du begründen können, warum zu dem landwirtschaftlichen Betrieb drei Wohneinheiten (= Wohnungen für drei Arbeitskräfte) an Ort und Stelle nötig sind.
Für weitere Auskünfte solltest Du mehr von der Geschichte erzählen.
Gruss
Jörg Zabel
Ironie an
Private Wohnung im Aussenbereich? Das müsste schon das Patenkind vom Landrat oder einer anderen Lokalgrösse sein …
Ironie aus
Sehr unwahrscheinlich, diese Sache. Ist es möglich die Fläche so zu widmen, dass sie kein „Aussenbereich“ mehr ist?
Danke für die Rückmeldung. Zu § 35 könnte mann vielleicht 35.1.3 öffentliche Versorgung annehmen, wenn eine Photovoltaikanlage mit Einspeisung ins öffentliche Netz eingebaut wird…
Ich fürchte mit „öffentliche Versorgung“ ist etwas ganz anderes gemeint als ein privates Wohnhaus, auf dessen Dach „so ganz nebenbei“ ein paar Solarzellen installiert werden.
Ich empfehle Beratung bei einem ortskundigen Architekt, der sich mit landwirtschaftlichen Bauten auskennt.
Gruss
Jörg Zabel
sicherlich nicht. Weiß ja nicht wie das bei Euch in NRW so ist, hier darf man Solarfelder nur Aufbauen, wenn der Boden vorbelastet ist und dieser daher einen geringeren landwirtschaftlichen Nutzen hat. Ein Paar Solarplatten auf dem Dach ist kein Privilegiertes Bauvorhaben.