Bauen ohne Baufenster

Ich möchte ein Grundstück kaufen.
Im Bauamt hat man mir gesagt das dort kein Baufenster ist.
Giebt es eine Möglichkeit trotsdem dort zu bauen?
Könnte mir jemand zue Seite stehen?

Hallo Bodo,
das kann man nur vor Ort mit dem Bauamt klären. Ich kann da nicht helfen.
Gruß

Ich möchte ein Grundstück kaufen.
Im Bauamt hat man mir gesagt das dort kein Baufenster ist.
Giebt es eine Möglichkeit trotsdem dort zu bauen?
Könnte mir jemand zue Seite stehen?

Ich möchte ein Grundstück kaufen.
Im Bauamt hat man mir gesagt das dort kein Baufenster ist.
Giebt es eine Möglichkeit trotsdem dort zu bauen?
Könnte mir jemand zue Seite stehen?

stell eine Bauvoranfrage dazu ist ein Lageplan von dem Grundstück erforderlich und da zeichnest du dein Haus da ein wo es dann auch gebaut werden soll eine Draufsicht reicht oder geh zu einem Bau.Ing. der macht das für dich und reicht das bei der Baubeh. ein. handele vorher einen Preis aus. Gruß J.H.

Ich möchte ein Grundstück kaufen.
Im Bauamt hat man mir gesagt das dort kein Baufenster ist.
Giebt es eine Möglichkeit trotzdem dort zu bauen?
Könnte mir jemand zur Seite stehen?

Hallo Bodo222, das ist wohl nicht so leicht. Bauamt hat keine Lösung angeboten? Bebauungspläne sind natürlich einzuhalten. Planer und Gemeinderat haben sich ja einiges bei der Aufstellung dabei gedacht.
Gruß

Hallo. Das Baufenster legt eigentlich nach einem Bebeauungsplan die möglichen Baugrößen fest. Dennoch besteht die Möglichkeit nach §34 zu bauen, wenn grundsätzlich Baurecht besteht. D.h., Sie könen in Größe und Umfang analog der Nachbarbebauung in Flucht der Häuserreihe und Tiefe der Nachbarbebauung bauen. Größer dürfen Sie allerdings nicht werden. Sie sollten also noch einmal klären ob Sie nach §34 bauen dürfen und prüfen wie in der Nachbarschaft gebaut ist. MfG Alexander Frank

Ich möchte ein Grundstück kaufen.
Im Bauamt hat man mir gesagt das dort kein Baufenster ist.
Giebt es eine Möglichkeit trotsdem dort zu bauen?
Könnte mir jemand zue Seite stehen?

Danke

Danke.

hallo,

ohne weitere infos ist das nicht pauschal zu beantworten.

im regelfall ist ein baufenster eine einschränkung des sonst gültigen landesbaurechts. ist also kein bf vorhanden gilt das lbr. vorausgesetzt es ist überhaupt eine bebauung möglich. wenn nicht müßte das grundstück als grünfläche ausgewiesen sein. je nach lage des grundstücks und der nachbarbebauung ist eine änderung möglich. wichtig ist bei einem solchen änderungantrag die befreiung von den änderungskosten zu beantragen…sonst kanns teuer werden.

nur wenn solche sachen vorher geklärt sind, würde ich ein solches grundstück kaufen. im zweifel einen fachanwalt zu rate ziehen… ist in solchen fällen schneller und oftmals billiger :wink:

mfg
hp

Ich möchte ein Grundstück kaufen.
Im Bauamt hat man mir gesagt das dort kein Baufenster ist.
Giebt es eine Möglichkeit trotsdem dort zu bauen?
Könnte mir jemand zue Seite stehen?

Hallo,

Meines Wissens ist dies i.d.R. kein Problem. Wenn es kein vorgegebenes Baufenster gibt, kannst Du das Haus an einer beliebigen Stelle auf dem Grundstück positionieren, solange die vorgeschriebenen Abstände zu den Nachbargrundstücken (meist 3m, sofern es keine Vorgartenlinie, Baulasten oder andere Besonderheiten gibt) eingehalten werden.

Hat Dir denn das Bauamt etwas anderes mitgeteilt?
Unterliegt das Grundstück einem Bebauungsplan oder richtet sich die Bebaubarkeit nach §34?

Zu beachten wäre noch, dass es mancherorts eine Vorgabe gibt, dass die s.g. Baufluchtlinie nur bis zu 20m hinter der Straßenflucht liegen darf und hinter dieser imagínären Linie eine Sondererlaubnis erforderlich ist.

Genaueres könnte man erst nach besserer Kenntnis der Umstände und Ortsvorgaben sagen.

Beste Grüße
SB

Ich möchte ein Grundstück kaufen.
Im Bauamt hat man mir gesagt das dort kein Baufenster ist.
Giebt es eine Möglichkeit trotsdem dort zu bauen?
Könnte mir jemand zue Seite stehen?

Hallo Bodo222,

„Baufenster“ meint meiner Meinung nach, dass es nur einen bestimmten Bereich innerhalb des Grundstücks gibt, in dem das Haus aufgestellt werden darf (z. B. 10 x 10 Meter von 600 m2). Wenn das Bauamt sagt, es gibt kein Baufenster, kann das bedeuten, dass Du prinzipiell überall auf dem Grundstück das Haus aufstellen darfst. Wenn dem so ist, ist das eine prima Sache, da Du dann hinsichtlich Planung keine Restriktionen hast. Ich würde einfach noch einmal beim Amt nachfragen und bei der Gelegenheit auch weitere Restriktionen bzgl. des Grundstücks erfragen, z. B. Anzahl der Geschosse, Orientierung des Gebäudes (trauf- oder giebelständig).

Grüße,
Arndt

Ich möchte ein Grundstück kaufen.
Im Bauamt hat man mir gesagt das dort kein Baufenster ist.
Giebt es eine Möglichkeit trotsdem dort zu bauen?
Könnte mir jemand zue Seite stehen?

Damit kenne ich mich leider nicht aus…

Ich möchte ein Grundstück kaufen.
Im Bauamt hat man mir gesagt das dort kein Baufenster ist.
Giebt es eine Möglichkeit trotsdem dort zu bauen?
Könnte mir jemand zue Seite stehen?