Hallo!
Du willst also nach Bundesbaugesetz ( wenn kein B-Plan vorliegt gilt das) bauen und stellst dazu nach den vorh. Bauten in der unmittelbaren Umgebung ab.
Das ist natürlich nicht ein Kreis von 300 m !
Hier geht es um die Optik, und da zählen nur vergleichbar hohe Bauten in der direkten Nachbarschaft. Links und rechts und allenfalls in der selben Straße (wenn die nicht ellenlang wäre)
Egal, es wird was anderes gelten.
Grundstück ist zu schmal. Du kannst unmöglich eine Seite an die Grenze setzen.
Nur mal ein Hinweis, dort dürften dann keine Öffnungen (Fenster !) sein. Nützt Dir das dann was ?
Man könnte mit Zustimmung des Nachbarn die Grenzabstände von mind. 3 m unterschreiten wenn der einer Baulast zustimmt. Was nur geht wenn dort noch keine Bauten nahe dran stehen. Und selbst bei 3 m müsstest Du wegen der Haushöhe einen Teil des Nachbargrundes belasten.
Zustimmung wäre also immer erfoderlich.
Tipp: geh mit deinem Lageplan zu einem Architekten und stelle deinen Plan mal vor. Lass dir was raten was man machen könnte um deine Pläne "möglichst großes Haus) zu verwirklichen.
Der Archi wird auch die Örtlichkeit kennen und weiß ob sonstige Auflagen dem Projekt im Wege stehen.
Übrigens, es gerade die Kunst des Archis, auf kleinen, ungünstig geschnittenen Grundstücken trotzdem eine Bebauung zu planen.
MfG
duck313