Bauen ohne Bebauungsplan GRENZABSTAND

Hallo liebe Community,

ich möchte auf meinem Grundstück ein 3 Fam.Haus bauen, 3 Vollgeschosse, in näherer Umgebung innerhalb 300m gibt es 3 Vollgeschosse. Mein Grundstück ist 10m Breit, ich kann 15m in die Länge bauen und würde am liebsten 7m Breit bauen, aber wenn ich an beiden Seiten 3m Abstand halte, kann ich nur 4m Breit bauen. Gibt es eine Möglichkeit an wenigstens einer Seite von meinem Grundstück an die Grenze zu bauen ohne die Erlaubnis des Nachbarn wenn innerhalb des Radius von 300m Grenzbebauung von anderen Objekten besteht?

Hallo,

kannst du das „Bauen ohne Bebauungsplan“ aus dem Betreff näher beschreiben? Darfst du da überhaupt schon bauen?

Gruß
Christa

Jedes Bundesland hat eine Bauordnung…Aus welchen Bundesland kommst du nochmal???

Ich darf da bauen, es gibt keinen Bebauungsplan in meiner Strasse, Paragraph 34… Bin aus Hessen, Darmstadt…

Aus Hessen, Darmstadt…

guckst du hier

https://wirtschaft.hessen.de/landesentwicklung/bauen-und-wohnen/baurecht/bauordnungsshyrecht/die-hessische-bauordnung

Hallo,

Wie gut oder schlecht ist das Verhältnis zu den Nachbarn? Und wie gut oder schlecht könnte das Verhältnis werden, wenn diese von dem Bauvorhaben erfahren?

In der eigentlichen Sache würde ich ein nettes Gespräch mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde empfehlen.

Gruß
Jörg Zabel

Am besten du machst eine Skizze und gehst damit zur Baubehörde deiner Kommune.

Es mag sein, dass du keinen Bebauungsplan kennst, aber es gibt mit Sicherheit eine Gemeindesatzung. Und deshalb solltest du die Gemeinde mal aufsuchen, bevor du auch nur einen Euro für irgendwelche Pläne ausgibst.

Hallo!

Du willst also nach Bundesbaugesetz ( wenn kein B-Plan vorliegt gilt das) bauen und stellst dazu nach den vorh. Bauten in der unmittelbaren Umgebung ab.
Das ist natürlich nicht ein Kreis von 300 m !

Hier geht es um die Optik, und da zählen nur vergleichbar hohe Bauten in der direkten Nachbarschaft. Links und rechts und allenfalls in der selben Straße (wenn die nicht ellenlang wäre)

Egal, es wird was anderes gelten.

Grundstück ist zu schmal. Du kannst unmöglich eine Seite an die Grenze setzen.
Nur mal ein Hinweis, dort dürften dann keine Öffnungen (Fenster !) sein. Nützt Dir das dann was ?
Man könnte mit Zustimmung des Nachbarn die Grenzabstände von mind. 3 m unterschreiten wenn der einer Baulast zustimmt. Was nur geht wenn dort noch keine Bauten nahe dran stehen. Und selbst bei 3 m müsstest Du wegen der Haushöhe einen Teil des Nachbargrundes belasten.
Zustimmung wäre also immer erfoderlich.

Tipp: geh mit deinem Lageplan zu einem Architekten und stelle deinen Plan mal vor. Lass dir was raten was man machen könnte um deine Pläne "möglichst großes Haus) zu verwirklichen.
Der Archi wird auch die Örtlichkeit kennen und weiß ob sonstige Auflagen dem Projekt im Wege stehen.
Übrigens, es gerade die Kunst des Archis, auf kleinen, ungünstig geschnittenen Grundstücken trotzdem eine Bebauung zu planen.

MfG
duck313

Hallo,

der Grenzabstand darf meistens unterschritten werden bei Garagen, Abstellräumen. Des Weiteren bei Balkonen und Erkern (über eine Teilbreite und nicht bis zur Grenze, sondern z.B. mit dann 1,5m Abstand).
Bei drei Vollgeschossen sehe ich allerdings keine Möglichkeit, mit dem Wohnraum bis zur Grenze zu bauen.
Man darf aber einfach mal beim Bauamt fragen, wie die das sehen.