Bauer sprüht Gift am Weg

http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsb…

vielleicht, wenn ich mich nicht mit Ach und Krach
durch´s Chemievordiplom gewürgt hätte und es dann lieber
gelassen hab mit der Chemie :smile:
Verrate es mir also bitte.

Ich begnüge mich mal mit einem Foto von der Hauptkampflinie der Exzellenzoffensive. (soll nicht frauenfeindlich sein).

Oder hier: Die Istanbul-Version von Arzack-Malte spielt zwischen Tensorgleichungen der ART.
gruß

Hallo Barbara!

Die Berufsgenossenschaften haben nichts mit der Zulassung zu tun.

Aber, wenn durch Häufung von Krankheitsfällen der Verdacht entsteht, dass irgend eine gewerblich verwendete Chemikalie die Ursache für Erkrankungen ist, oder sich sogar eine Berufskrankheit herausstellt, wird die BG aktiv, und leitet Gegenmaßnahmen ein.
Weil die ansonsten die Kosten der Erkrankungen trägt.

Das klappt idR. auch gut.

Beispiel Asbest,
weiter wurde vor wenigen Jahren entdeckt, dass Hartholzschleifstaub bei Tischlern Krebs auslöst, (nach vielleicht 200 Jahren), man hat das an der Häufung der Erkrankungen festgestellt.
Da das Roundup eine doch schon recht alte, langjährig und viel benutzte Chemikalie ist,
ist bei den gewerblichen Anwendern offenbar noch nicht viel passiert.

Wie schon geschrieben,
wenn der Radfahrer mal was von so einer Wolke schnuppert, ist das noch was ganz anderes, als der Traktorfahrer,
der wochenlang seit 20 Jahren das Zeug versprüht.

Grüße, E!

Hallo,

Sie werden meist von mehreren Parteien genutzt und sind oft
sogar geteert.

Das sind keine Feldwege, das sind Flurbereinigungswege.

Ich habe keine Ahnung wie Du „Feldwege“ definierst, aber Flurbereinigungswege dürften (auch) unter den Oberbegriff „Feldweg“ fallen.

Im Übrigen dürfte es keine bundeseinheitliche Reglung für die Feldwege geben, selbst in einem Bundesland ist (wegen der früheren Kleinstaaterei) zu erwarten, dass das Eigentum und Nutzungsrecht der Wege unterschiedlich „gewachsen“ und somit auch geregelt ist.
Eine verbindliche Auskunft bekommt man nur von der jeweiligen Gemeinde.

Gruß
Jörg Zabel

1 Like

Hallo,

Sie werden meist von mehreren Parteien genutzt und sind oft
sogar geteert.

Das sind keine Feldwege, das sind Flurbereinigungswege.

Ich habe keine Ahnung wie Du „Feldwege“ definierst, aber
Flurbereinigungswege dürften (auch) unter den Oberbegriff
„Feldweg“ fallen.

Hi,

Wirtschaftswege, die im Zuge der Flurbereinigung entstanden sind, meist geteert, vielfach geschottert. Diese Wege stehen hier in Bayern im Eigentum der öffentlichen Hand.

Es gibt aber auch reine Feldwege, die sind meist nicht geteert, manchmal geschottert, manchmal nur Fahrspuhren.

Im Übrigen dürfte es keine bundeseinheitliche Reglung für die
Feldwege geben, selbst in einem Bundesland ist (wegen der
früheren Kleinstaaterei) zu erwarten, dass das Eigentum und
Nutzungsrecht der Wege unterschiedlich „gewachsen“ und somit
auch geregelt ist.

Eben. Nicht jeder Feldweg ist im Eigentum der öffentlichen Hand, im übrigen auch nicht jede Straße. Straßen können öffentlich gewidmet sein, dann ist die öffentliche Hand im Besitz der Straße, der Eigentümer kann aber auch privater Natur sein.

Eine verbindliche Auskunft bekommt man nur von der jeweiligen
Gemeinde.

Richtig.

Gruß
Tina

Hallo Tina,

Wirtschaftswege, die im Zuge der Flurbereinigung entstanden
sind, meist geteert, vielfach geschottert. Diese Wege stehen
hier in Bayern im Eigentum der öffentlichen Hand.

Stimmt wohl (kenne mich in Bayern nicht so genau aus).

Es gibt aber auch reine Feldwege, die sind meist nicht
geteert, manchmal geschottert, manchmal nur Fahrspuhren.

Auch das können „Flurbereinigungswege“ sein.
Die Art der Befestigung bzw. der Ausbauzustand hat mit dem Kriterium „Flurbereiniungsweg ja oder nein“ nicht viel zu tun.

In der Flurbereinigung wird (und das wird auch in Bayern nicht anders sein) ein „neues“ Wegenetz geschaffen. Dies wird dann meist ins Eigentum der jeweiligen Kommune gegeben.

Eben. Nicht jeder Feldweg ist im Eigentum der öffentlichen
Hand,

Das sollte aber der Normalfall sein. „Private Feldwege“ sind wohl die Ausnahme.

Gruß
Jörg Zabel

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Es gibt aber auch reine Feldwege, die sind meist nicht
geteert, manchmal geschottert, manchmal nur Fahrspuhren.

Auch das können „Flurbereinigungswege“ sein.
Die Art der Befestigung bzw. der Ausbauzustand hat mit dem
Kriterium „Flurbereiniungsweg ja oder nein“ nicht viel zu tun.

Hi,

nein, natürlich ist das nicht das Kriterium. Aber ein Indiz, unbefestigte Feldwege sind - zumindest hier in der Region, oft in Privathand.

In der Flurbereinigung wird (und das wird auch in Bayern nicht
anders sein) ein „neues“ Wegenetz geschaffen. Dies wird dann
meist ins Eigentum der jeweiligen Kommune gegeben.

Das mag sein, aber ich spreche ja nicht von Flurbereinigungswegen, ich spreche von Wegen, die sich in privater Hand befinden. Hier in meiner unmittelbaren Umgebung gibt es einige Wege, die in Privathand sind.

Das sollte aber der Normalfall sein. „Private Feldwege“ sind
wohl die Ausnahme.

Kann ich so nicht bestätigen. Die gemeindlichen Flurbereinigungswege hier in der Gemeinde sind meist gut ausgebaute Wirtschaftswege. Daneben gibt es ein verzweigtes Netz an Wegen, die sich in Privathand befinden.

Wenn ich dem Mann, der im Tiefbauamt der Nachbarstadt arbeitet und dort das Wegenetz betreut glauben darf, ist das so ungewöhnlich nicht.

Gruß
Tina