Baufinanzierung. Anschlussfinanzierung. Zinsen

Hallo,

mein Baukredit läuft bis 31.11.2011. Eine Anschlussfinanzierung ist notwendig (am 01.12.2011).

Leider habe ich schon vor ca. 3 Monaten (Mai.2011) die Anschlussfinanzierung bei der GLEICHEN Bank unterschrieben. Leider, da damals die Zinsen erheblich höher waren als heute. Laut meiner Rechnungen wäre der Kredit mit heutigen Zinsen gute 6000 EUR günstiger (gleiche Bank, gleich Bedienung etc.).

Eigentlich hat man die 2 Wochen kündigungsrecht. Die sind ja nun leider vorbei. Der Kredit ist aber noch nicht „ausgezahlt“ (erst am 01.12.2011. Also in ca. 3 Monaten).

Gibt es irgendwelche Möglichkeiten, dass mir die heutigen Zinsen berechnet werden?

Es kann ruhig ein paar Hunderter kosten.

Für Eure Empfehlungen wurde ich mich freuen.

Gruß Daniel

Hallo,

aus meiner Sicht stehen die Chancen eher schlecht, sich aus dem Anschlussvertrag wieder zu lösen. Bitte lesen Sie § 489 BGB. Hiernach haben Sie nach Absatz 1, Nr. 1 eine neue Vereinbarung über einen Sollzinssatz getroffen. An diese Vereinbarung müssen sich beide Parteien halten. Ausnahmen machen die Banken bei z.B. dem Verkauf der Immobilien; hier ist auf Kulanzbasis gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung evtl. eine vorzeitige Ablösung des Darlehens möglich. Ich gehe aber davon aus, dass dies auf Ihren Fall nicht zutrifft.
Dies ist auf meine langjährigen Erfahrungen gestützte persönliche Meinung u. stellt keine Rechtsberatung dar. Für einen abschließenden Rechtsrat kontaktieren Sie bitte einen Vertreter der rechtsberatenden Berufsgruppen.

Gruß
Goldig

Hallo, Daniel,

Dein Anschlußfinanzierungsvertrag ist rechtsverbindlich zustande gekommen und die Widerrufsfrist ist abgelaufen.

Somit ist alles „dicht“.

Sofern die Zinsen in den letzten 3 Monaten gestiegen wären, wäre die Bank ja auch nicht auf Dich zugekommen um nun höhere Zinsen zu vereinbaren.

Auch wenn die Zinsen die letzten 3 Monate gesunken sind bist Du mit Deinem Zins, ohne das ich ihn kenne, bestimmt gut aufgestellt.

Eine Auflösung der getroffenen Vereinbarung wäre nur mit Zustimmung der Bank sowie Zahlung einer sog. Nichtabnahmeentschädigung möglich.

Der Zinsvorteil einer neuen Anschlußfinanzierung macht den Aufwand bzgl. der Nichtabnahmeentschädigung aber nicht wett.

LG und toi, toi, toi für Dich !!

Frank

Hallo Daniel,

kurze und knappe Antwort: Nein, sofern die Bank nicht aus Kulanz mitspielt. Aber warum sollte sie das tun?

Freundliche Grüße

wolle

Hallo,
ich habe schon die Antworten der anderen Experten gelesen - und kann mich meinen „Vorrednern“ leider nur anschließen: Der Vertrag ist hieb- und stichfest.
Ich hoffe, Sie haben eine lange Zinsfestschreibung gewählt - also mindestens 15, besser 20 Jahre, mit Sondertilgungsrecht (und Sonderkündigungsrecht für den Kunden nach § 489 BGB ab dem 11. Jahr)
Viele Grüße
Heinz
http://www.hs-baufinanzierung.de

Hallo Daniel
Das kann ich leider nicht beantworten, da dieses allein von der finanzierenden Bank abhängt. Sicherlich wird sie Dich aus dem Vertrag rauslassen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Bedenke: Der Vertrag wurde unterschrieben und die Fälligkeit steht fest. Nach dem BGB kan man auch aus einem bestehenden Vertrag ausscheiden, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen bzw. erfüllt werden, also auch aus Deiner Anschlußfinanzierung. Aber, wie gesagt, mit der Bank reden.
Gruß Primax

Hallo Daniel,

da hast Du leider keine Chance, es sei denn die Bank möchte eventuell nicht mehr so gerne mit Dir zusammenarbeiten, Fragen kostet dann noch nichts.
Wenn die aber nicht wollen, hast Du keinerlei Möglichkeiten, deshalb gibt es ja solche Verträge, entweder hast Du Glück oder die Bank.
Liebe Grüße
Petra

Hallo Daniel,

leider nicht. Vertrag ist unterschrieben und Widerrufsfrist ist rum. Du kannst Dir mal den Vergleich rechnen, aus dem Vertrag gegen Nichtabnahmeentschädigung rauskommen und dagegen ein neues Darlehen mit neuem niedrigerem Zins. Wenn die Gesamkosten beim neuen Darlehen niedriger sind als das alte Darlehen + Nichtabnahmeentschädigung, dann lohnt es sich bei einer anderen Bank abzuschliessen. Auch muss du beachten, dass noch Abtretungskosten für die Grundschuld auf dich zukommen, beim Bankenwechsel, diese sind i.d.R. ein paar hundert euro.

Hallo Daniel, leider hast du da keine Chance. Die Bank berechnet bei Ablehnung der Auszahlung eine sog. Nicht-Abnahme-Entschädigung. Das entspricht dem Aufhebungsentgelt bei vorzeitiger Tilgung wie bspw. Bei ungeplanten Verkäufen berechnet wird. Wenn du so ein Forward-Darlehen abschließt, refinanziert sich die Bank ja sofort. Das heist die Bank leiht sich selbst sofort das Geld am Kapitalmarkt. In der Gesamtrechnung werden die Monate, die du noch nicht auszahlen lässt, dann im Zinssatz einkalkuliert. Leider hast du keine Chance, da irgendwie mit geringen Kosten rauszukommen. Und die Nicht-Abnahme Entschädigung wird wohl sicherlich um die Ersparnis herum auskommen.

Sorry

Raphael

Hallo Daniel,
da warst Du zu schnell. Wer außer mir hätte aber auch gewagt im steigenden Zinsmarkt im Frühjahr zu raten noch zu warten? Schau Dir den Vertrag bitte genau an. Vermutlich gibt es aber keine vorzeitige Ausstiegsklausel, so dass Du an den Vertrag gebunden bist.
Gruß Wilfried

Hallo Daniel,
an dem Vertrag sind beide Parteien gebunden. Dies wäre auch bei steigenden Zinsen von Deinem Interesse.

Falls das Kreditinstitut sich drauf einlässt, wäre eine vorzeitig Auflösung des Vertrages gegen ein Vorfälligkeitsentgelt denkbar.

Aber…
das Kreditinstitut muss wollen
und
es ist sehr! teuer, lohnt sich frühesten eigentlich 2 Jahre vor Ende der Zinsbindung.

Solltest Du die Kosten evlt. steuerlich gelten machen können, sprich mit Deinem Steuerberater.

Der Unterschied kann aber eigentlich nicht mehr als 0,50%p.a. ausmachen, da die Zinsen zwischenzeitlich auch mal hochgegangen sind.

Viele Grüße
Monika

Hallo Daniel,

so ein Forward-Darlehen ist natürlich auch immer so ein bisschen eine Wette auf die Zukunft. Wenn die Zinsen steigen, dann hast Du den Vorteil. Wenn die Zinsen fallen, die Bank. Dass die Zinsen jetzt günstiger sind, ist natürlich in Deinem Fall sehr ärgerlich. Dafür hast Du aber planbarkeit und eine feste Rate in den nächsten Jahren.

Leider kannst Du da meiner Meinung nach gar nichts machen, da der Vertrag von beiden Seiten Gültigkeit hat. Die Bank hätte auch kein Sonderkündigungsrecht, wenn die Zinsen dramatisch angestiegen wären. Eine Auflösung gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung wird sich nicht lohnen (falls die Bank das überhaupt mitmacht), da diese extrem hoch sein wird. Bei der Bank nachfragen, kostet ja aber nichts.

Vielleicht kannst Du Dich ja dennoch einigermaßen freuen, wenn Du den langjährigen Zinsdurchschnitt anschaust und Du feststellt, dass Du wahrscheinlich immer noch sehr günstig finanziert hast!

Schade, dass ich Dir keine positivere Auskunft geben konnte.

Trotzdem schöne Grüße

Volker Philippin
Wüstenrot Service-Center Hamburg
Hammer Landstr. 16
20535 Hamburg

Hallo Daniel,
wenn Du bereits rechtsgültige Vereinbarungen getroffen hast, dann besteht nur die Möglichkeit, das Entgegenkommen Deiner Bank zu erbitten.
Viele Grüße und viel Erfolg.

Hallo, ist das Problem noch akut? Ich habe leider die Frage übersehen, sorry.
Falls noch aktuell, bitte an [email protected] senden.
Danke und Grüße
Heinz

vermutlich aber leider: Vertrag ist Vertrag…