Baugenehmigung benötigt?

Guten Tag liebe Community,

Ich plane in meinem Garten eine Grillkota aufzubauen.
Das ist ein lang gehegter Traum von mir und meiner Frau.

Jetzt ist natürlich die Frage, darf ich das überhaupt?
Die Grillkota wird 9,2 Quadratmeter haben und wird auf einem festen Betonfundament aufgebaut. Gesamte Höhe mit Schornstein liegt bei ca. 3,50m
Sie soll gut 3 m von der Grundstücksgrenze entfernt aufgebaut werden.
Aufbauort ist Rheinland-Pfalz.

Die Landesbauordnung Gibt mir mehr fragen auf als Antworten.
Dort steht zum Beispiel das Gartenhäuser genehmigungsfrei sind.
Feuerstellen allerdings nicht.
Und eine Grillkota ist doch eigentlich eine Feuerstelle?
Wie wird diese definiert?

Kurz gesagt, kann mir jemand der juristisch veranlagt ist erklären ob ich eine Baugenehmigung brauche oder nicht?

Der nächste Weg wäre der Weg zum Bauamt, allerdings wollte ich gut vorbereitet sein und Frage vorher einmal hier nach.

Hallo,

wenn es nicht im Außenbereich ist, ist das Vorhaben mit deutlich weniger als 50m³ umbauten Raums eigentlich genehmigungsfrei.
Einen Aufenthaltsraum sehe ich bei der Grillbude nicht, da man sich dort nur vorübergehend aufhält.
Aber du sprichst ja das Feuer an. Hier hast du etwas ungenau Feuerstelle gesagt, es heißt eigentlich Feuerstätte.
Und die ist so definiert:
„Feuerstätten sind in oder an Gebäuden ortsfest benutzte Anlagen oder Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, durch Verbrennung Wärme zu erzeugen.“

Der Gesetzgeber hat dabei wohl nicht an Grills gedacht.
Die FeuVO RLP sagt, dass diese nur für Feuerungsanlagen gelte, die der Beheizung von Räumen oder der Warmwasserbereitung dient.
Nur dürfte diese Definition in der FeuVO nicht auf die LBauO übertragbar sein.

Ich sehe es so:
Dein Grill erzeugt Wärme durch Verbrennung, er ist ortsfest eingebaut, er hat eine Abgasführung (hoffe ich doch!). Damit halte ich ihn für eine Feuerstätte im Sinne der LBauO.
Genaueres wird dir deine Gemeinde sagen.

Vielen Dank für deine schnelle Antwort, stimmt Feuerstätte ist der richtige Begriff.

Die Grillkota hat natürlich auch einen Schornstein etc.
Diese soll auch von einem namenhaften Hersteller geliefert werden. So ist auch sichergestellt daß Rauchabzug usw. Alles richtig bemessen ist.
Man will ja niemand vergiften.

Hallo,

Abluft ist nichts ohne Zuluft, denk dran!

Übrigens fand ich Urteil, allerdings aus Bayern. Dort wurde festgestellt, dass die FeuVO Bayern das Wort Grill nicht kennt und dass ein fest eingebauter Grill mit Abgasrohr eine Feuerstätte sei.
Ist zwar Bayern, aber die Verordnungen ähneln sich doch stark.

Hallo,

Hier kommt dann noch der Schornsteinfeger ins Boot. Dieser ist nicht nur für den sicheren feuertechnischen Betrieb zuständig, sondern z.B. für die Stabilität des Schornsteins.

Dann sind da auch noch irgendwo Nachbarn. Diese mögen es nicht, wenn dein Rauch direkt in deren Schlafzimmer zieht!
Also haben sie auch noch ein Mitspracherecht.
Die Mitsprache ist aber nur dann möglich, wenn sie schon vor dem Bau die Möglichkeit haben.
Also landest du bei der Baugenehmigung, weil nur dann dein Plan vor dem Bau einsehbar ist …

Die 3.5m sind auch noch eine offenen Frage, da gibt es auch Beschränkungen in der Höhe. Es wollte schon mancher eine 3m hohen Zaun ziehen. Dazu gibt es auch Verordnungen, welche Höhe ohne Genehmigung erlaubt ist.

Ein Gartenhäuschen ist nit wirklich ortsfest. Es kann mit wenig Aufwand nachträglich noch um 2m versetzt werden.
Die geht bei deiner Grillkota nicht.

MfG Peter(TOO)

Ja die Zuluft wird natürlich ebenfalls mit eingebaut.
Es handelt sich dabei ja nicht um ein 300€ Bausatz. Bis ich fertig bin kostet der ganze Spaß knapp 10.000€.
Unter der Grillkota werden im Betonfundament 100er Rohre Richtung Grill gelegt, so das der Grill Zug hat.
Das ganze wird in der Aufbaueinleitung die ich mir vorab schon heruntergeladen habe genauestens beschrieben.
In der Richtung hat dies alles Hand und Fuß.

Ich gehe am Dienstag einfach zum Bauamt mit allen Unterlagen und Maßen die ich parat hab. Geb dann hier bescheid wie deren Aussage war.

Hallo und Danke für deinen Beitrag,
Da geb ich dir völlig Recht. Die Nachbarn sind ein wichtiger Faktor.
Wir wohnen sehr ländlich, zum Haus des Nachbarn ist sehr viel Platz.
Aber natürlich wird so etwas beachtet, bisher war das Verhältnis immer gut. Und das soll so bleiben.
Schornsteinfeger, da hast du was gesagt. An den hatte ich jetzt noch nicht gedacht.
Der kommt sowieso bald bei mir vorbei dann kann ich ihn Mal fragen.
Mein Bauvorhaben soll sowieso erst 2018 beginnen. Genügend Zeit um alles zu recherchieren und auf Nummer sicher zu gehen.

Ich will nichts illegal errichten.

Aber hoffentlich doch nicht im Außenbereich?
Da wird eher nichts genehmigt.
Außer:

  1. Privilegierte Landwirtschaftsbauten.
  2. Wochenendhaus des Bürgermeisters.

Ich kann dir gerade nicht folgen?
Wie meinst du das mit „hoffentlich nicht im Außenbereich“ ?

War heute beim Bauamt.
Also das ganze muss genehmigt werden. Habe jetzt diverse Dinge einzureichen wie amtlicher Lageplan mit einzeichnung des späteren Standortes der Grillkota.
Des weiteren gibt es hier einen Bebauungsplan, gegen diesen verstößt die Grillkota weil die Dachschräge nicht der gewünschten Norm entspricht.
Allerdings wird dies durch die Baugenehmigung dann ausgehebelt und passt.
Mir wurde auf dem Bauamt übrigens gesagt das eine Grillkota nicht dem Schornsteinfeger unterliegt. Weil es ein offenes Schachtsystem wäre und so wie ein Fest betonierter Grill nicht kontrolliert werden muss.

Wiki definiert Außenbereich so:
„In den Außenbereich fallen alle Grundstücke, die nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegen und die auch nicht zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil (unbeplanter Innenbereich) gehören.“

Dort bekommst du nur für bestimmte Vorhaben Genehmigungen.

Achso, okay davon hatte ich vorher noch nie etwas gehört.
Hab mir gerade den ganzen Artikel bei Wikipedia durchgelesen. Wieder etwas gelernt