Hallo,
prinzipiell jein:
Es hängt von einigen Punkten ab: B-Plan, Bundesland etc.
Die Bauordnung ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. In Bayern und Brandenburg etwa sind Bauten bis zu einem Volumen von 75 Kubikmetern umbauten Raumes baugenehmigungsfrei. Aber nur, wenn sie nicht im Außenbereich stehen, sondern am Bebauungszusammenhang teilnehmen – sie also innerhalb einer bebauten Fläche wie einer Ortschaft stehen werden. (was hier der Fall sein sollte) In Niedersachsen liegt die Grenze bei 40 und in Nordrhein-Westfalen nur bei 30 Raummetern.
Interessant ist auch eine Bebauungsplan, den es ggf. gibt. Hier könnten Einschränkungen sein.
Von mit 4x4x2m ist man schnell an den Grenzen (z.B. NRW). Auch ist der Abstand zur Grenze wichtig und welche Gebäudeteile auf welcher Länge noch an der Grenze stehen.
Der einfachste Weg ist beim Bauamt mal anzufragen.
Gruß
Sebastian