Baugenehmigung,Nachbar hat was dagegen

Hallo, hoffe jemand weiss was…
Person A hat eine Nutzungsänderung beantragt ( möchte den ehemaligen Schweinestall umbauen und eine Mietwohnung daraus machen), die Mietwohnung ist direkt mit dem Haus von Person A verbunden. Grenzen zu den Nachbarn sind ausreichend vorhanden. Auch der zukünftige Mieter scheint ruhig und nett.
Die Nachbarn von A sind nicht begeistert von der Idee.
Können die Nachbarn die Baugenehmigung verhindern?
Der Antrag liegt dem Kreis vor und wird bearbeitet (dauert ca. noch 3 Wochen).
Können die Nachbarn in dieser Zeit irgendetwas tun, damit die Genehmigung nicht erfolgt? Oder haben Nachbarn bei so einem Verfahren keinen Einfluss auf die Entscheidung?
Vielen Dank für Eure Mühe.

Hallo, was heißt Grenzen sind ausreichend vorhanden? Abstandsflächen etc? Ist denn vorher alles geprüft worden?
Denn sollten nicht alle Parameter zur Nutzungsänderung von allein gegeben sein, so muss Person A sich eine Nachbarzustimmung holen, sollten aber alle Paramter stimmen, bsp. Abstandsfläche, liegt es allein bei der Stadt ob sie mit der Nutzungsänderung einverstanden ist.

Oder habe ich irgendwas falsch verstanden? Wie viel Abstand hat denn der Schweinestall zur Grenze? Wie viele Etagen hat er?

Hallo,
der Nachbar kann nichts dagegen haben, da der Plan ordnungsgemäß eingereicht wurde!!

Es gibt die s.g. Nachbaranhörung - aber hier eingebrachte Einwände können nur berücksichtigt werden, wenn sie höherrangig sind bzw. vorrang vor etwaigen Ansprüchen des Bauherren sind. Es kommt auch auf das Baugebiet an. ABer da es sich ja bereits um ein Wohngebiet allenfalls ein Mischgebiet handelt, dürfte eine Nutzungsänderung in eine reine Wohnung kein Problem sein. Ich wüsste keine Einwände, die hier widersprechen würden.

Viel Erfolg

Hallo lieber Fragender,
ich möchte wie folgt antworten:
bitte schalte einen Fachmann, z.B. einen Architekten ein, der kann definitiv weiterhelfen, denn es gibt hier viele Aspekte zu beachten: hendelt es sich um ein Bebauungsplangebiet oder eine Planung inenrhalb / außerhalb von Ortschaften. Soll heißen, so einfach, ohne Details kann ich nicht antworten! Ich bzw. der Fachplaner bräuchte schon mehr input.
Tut mir leid, dass ich so pauschal nicht antworten kann, liebe Grüße, Peter

Hallo,

Nachbarn können ein geplante Bauvorhaben, wenn es den Anforderungen der LBO entspricht und nach dieser genehmigt werden kann nicht verhindern.
Die Entscheidung trifft die Baubehörde entsprechend der Rechtslage und nicht die Nachbarn.

Es ist eigentlich ganz einfach:

Baurecht ist öffentliches Recht (kein privates wie z. B. bei einem Streit um einen Baum an der Grenze). Das heist, wenn Du die Nutzungsänderung nach den öffentlich rechtlichen Vorschriften (z. B. B-Plan oder BauGB §34 „Einfügen in die nähere Umgebung“, Zulässigkeit von Vorhaben usw.) korrekt eingereicht hast, dann kann Dein Nachbar einen Kopfstand machen und das Vorhaben ist zulässig.

Grüße Mathias

Hallo,
wenn ein Baugesuch eingereicht wird (z.B. in BW),werden die Angrenzer benachrichtigt und der Nachbar kann ,wenn rechtliche Bedenken bestehen, Einspruch erheben. Unabhängig davon prürft die Baurechtsbehörde, ob das Vorhaben zulässig ist und es den öffentlichen und rechtlichen Vorschriften entspricht. Ich an Ihre Stelle würde auf die Baubehörde gehen, mir die Pläne anschauen und nachfragen, ob das Gesuch genehmigungsfähig ist.

Wenn ich es recht verstehe, haben sowohl A als auch der Nachbar ein eigenes Grundstück. Also kann A auf seinem Grundstück auch den baugenehmlichen Umbau von Gebäuden vornehmen. Ich könnte verstehen, dass der Nachbar Einwände hätte, wenn ein Schweinestell gebaut werden sollte. Aber in diesem Fall ist mir das unverständlich. Evtl. Problem: könnte sich der Nachbar durch die Anordnung der Fenster der Mietwohnung gestört fühlen, weil sie Einsicht in sein Grundstück gewähren? Gibt es Probleme hinsichtlich der Zufahrt?

Ich würde die Baugenehmigung gelassen abwarten.

Hallo:
Baugenehmigungen im Außenbereich sind eine schwierige Sache. Ich muss alle Details kennen um eine vernünftige aussage treffen zu können. Aber ich glaube, dass eine Baugenehmigung nicht am Nachbarn sondern ehr an den Auflagen für das Bauen im Außenbereich scheitern wird.

Hallo, es tut mir leid aber ich kann hier nicht weiterhelfen und hoffe du bekommst noch eine hilfreiche Antwort.

LG

Hallole,

da der Kreis (und nicht die Stadt) über eine Baugenehmigung befindet, handelt es sich vermutlich um ein Grundstück ohne Bebauungsplan, womöglich gar um ein landwirtschaftliches Anwesen im sogenannten Außenbereich. Das sind alles Erschwernisse, die einer Nutzungsänderung in Wohnnutzung entgegenstehen können.

Die Nachbarn werden immer im Genehmigungsverfahren von den Planungen benachrichtigt und können dazu entwas sagen. Die Genehmigungsbehörde wird aber auf Gesetzesgrundlage entscheiden, die aber (wie oben angedeutet vielschichtig sein kann. Eie Entscheidung wird so oder so immer begründet, sodass jeder (Nachbar oder Antragsteller) gerichtlich dagegen vorgehen kann.

Was kann man tun? Den Nachbarn direkt ansprechen und ihn nach seinen Gründen fragen und versuchen diese auszuräumen (dies sollte er dann auch schriftlich bestätigen). Oder noch vor einem Bescheid die Genehmigungsbehörde nach den gesetzlichen Beurteilunggrundlagen und einer voraussichtlichen Entscheidung fragen.

Schöne Grüße
Christian Storch

Hallo.

dem Grundsatz nach, hat zunächst jeder Grundstückseigentümer das Recht sein Grundstück in seinem Sinne zu nutzen. (Das Eigentumsrecht ist ein im Grundgesetz verbrieftes Recht).
Die Einschränkung besteht „lediglich“ darin, dass er durch sein Recht (auch auf bauliche Nutzung) nicht gegen öffentliche oder Nachbarschaftsrechte verstoßen darf.
Wenn es Gründe gibt, die dieser Umnutzung (unter Beachtung von Verstößen gegen o. a. Rechte) wiedersprechen, darf eine Baugenehmigung zur Umnutzung nicht erteilt werden. Die Baubehörde hat die Pflicht dieses zu prüfen.
Falls aus der Sicht eines/einer Betroffenen die Baubehörde diese Prüfung nicht in diesem Sinne tut, kann der/die Betroffene/n gegen die erteilte Baugenehmigung (hier Umnutzung) Widerspruch/Klage einlegen oder erheben.
Dazu müssen aber gerichtsfeste Begründungen vorliegen.
Der Grund … „das gefällt mir nur nicht“, reicht da nicht aus.

mfg db