Baugenehmigung,statik

hallo
ich habe ein holzrahmenbauhaus gebaut,ende 2012 fertiggestellt 2013baufertigantrag bei zuständiger behörte eingereicht.nun habe ich vom bauamtein schreiben erhalten das die statik trotz erteilter baugenehmigung fehlt,kann so etwas sein und was kann ich tun?

Moin elvis69,

lies bitte das Baugenehmigungsschreiben durch und prüfe, ob es dort eine Forderung nach einer Statik / einer geprüften Statik gibt.

Oder gehe zum Bauamt und frage dort den zuständigen Mitarbeiter.

Hast Du denn alle anderen Bedingungen erfüllt? Rohbauabnahme etc.?

In welchem Bundesland hast Du denn gebaut?

Freundliche Grüße, Horst.

Hallo elvis69,
eine Statik muss dem ständigen Bauamt immer vorliegen.
Wer dies von den am Bau Beteiligten verschlammt hat, kann ich leider nicht beantworten.
Gruß
fh120314

Hallo permanent Kleinschreiber,

ob es sein kann, dass eine „Holzrahmenbauhausprüfbehörde“ nachträglich eine Statik verlangt, haben Sie bereits selbst beamtwortet.
Was Sie nun tun können ? Nach meiner Meinung gibt es nur 2 Lösungsvarianten - eine entsprechende Statik nachreichen oder das Haus wieder abbrechen…
…bei der zweiten Variante das Gesicht des „Holzrahmenbauhausprüfbeamten“ fotographieren und auf Facebook posten - dann sind Brüller vorprogrammiert…

Die Landesbauordnungen sind in jedem Bundesland unterschiedlich. Darum kann ich darauf keine generelle Antwort geben. Aber als Auftraggeber sollten Sie doch wissen, ob Sie eine Statik beauftragt haben.

Haben Sie mit einem Bauträger gebaut? Dann muss dieser die Statik veranlassen (und Ihnen bei Fertigstellung übergeben)

Es kann auch sein, dass der Statiker berechtigt sein muss, in Ihrem Bundesland eine Statik zu erstellen. Wenn nicht muss Sie ggf. von einem Prüfingenieur für Baustatik geprüft werden.

Wenn der Bauträger nicht mehr greifbar ist, müssen Sie die Statik nachträglich erstellen lassen, was mit höheren Kosten verbunden ist. Um welches Bundesland geht es?

mfG
Uhrig
www.ibuhrig.de

Guten Tag @elvis,
wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie einen Bausatz gekauft und selbst das Haus errichtet.
Natürlich muss man dafür eine Statik beim Bauamt vorlegen. Diese Statik bekommen Sie aber beim Hersteller des Bausatzes.
Gruß aus Hagen in Westfalen
Dipl.-Ing. Werner Kahlki
Beratender Bauingenieur IK-BauNRW

Hallo Elvis,

in einigen Bundesländern gibt es dass, das bei der Bauantragsstellung dei Statische Berechnung nicht vorliegen muß.
Dann muß diese entweder bei Baubeginn vorliegen ( oder Eine Bestätigung, dass diese erstellt wurde.
Oder ich muß nach Baufertigstellung die kompletten bauunterlagen erst einreichen (Genehmigungsfreiheit in baugebieten) und dann auch die Statik mit viorlegen.

Viele Grüße

Jürgen W. Hartleib
Architekt

Hallo,
wenn das Amt das schreibt, wird da was dran sein …
Bauunternehmer auffordern, das umgehend nachzureichen.
Grüße,
EH.

Hi , das kann schon sein. Das Bauamt kontrolliert max. nur ob eine Statik existiert. Die Statik wird vom Bauherren oder auch vom Bauträger bei einem Statiker beauftragt. Je nach Bundesland muß diese für ein EFH auch vom einem Prüfstatiker (beauftragt vom Bauherren oder Bauträger) geprüft werden.
Danach darf eigentlich mit dem Bau erst bekonnen werden.
Fragen Sie erstmal Ihre Baufirma oder Bauträger nach welchen statischen Unterlagen diese gebaut haben. Leider kommt es vor das Firmen EFH nach dem Motto bauen „das haben wir immer schon so gemacht“. Da können Sie dann nur versuchen durch einen Statiker nachträglich eine Statik für das Gebäude erstellen zu lassen.
MfG stth

Hallo,
Ja, das kann schon sein, sebst,wenn die Genehmigung schon erteilt wurde, und dann festgestellt wurde, dass die entsorechende Statik fehlt, muss diese noch nachgereicht werden. Was tun?, ist doch klar, eine Statik muss erstellt werden, und es kann sein, dass der Ersteller, an manchen Stellen, die Querschnitte prüfen muss. Im schlimsten Fall muss eine "Sanierung/Ertüchtigung durchgeführt werden
…Leider…
Gruß
Eraln

Hallo elvis69

hierzu kann ich leider keine gesicherte Antwort geben.
Nach erteilter Baugenehmigung ist diese Forderung sicher erstaunlich.
Sorry.

Gruß