Servus,
das kommt daher:
- das erhöht den Wert des Grundstücks (das nicht zu einem luf Betrieb gehört, daher sonst als Geringst- oder Unland zu bewerten wäre) maßgeblich.
Ja. Für die Bewertung ist das Grundstück die kleinste maßgebliche Einheit, Teilgrundstücke werden nicht separat bewertet. Die Teilung in mehrere wirtschaftliche Einheiten hat ggf. keinen Einfluss auf die Bewertung, nur auf die Zurechnung.
Die Bebauung hat in einem Aspekt wesentlichen Einfluß auf die Bewertung: Wenn die Gebäudegrundfläche insgesamt 30 m² nicht überschreitet, gilt das Grundstück als unbebaut.
Schöne Grüße
MM