Baugrundstück ohne Baurecht?

Hallo,

ist ein Grundstück im Außenbereich mit Gebäuden, für die Bestandsschutz gilt, Bauland?
Und falls ja, gilt das gesamte, auch unbebaute Grundstück als Bauland oder nur der bebaute Teil?
Frage, weil im Boris solches teils als Bauland bewertet ist.

Danke für Infos,
Paran

Ich würde mich hier auf Boris nicht verlassen.
Boris gibt Werte an, das ist eher eine Angabe im Sinne von „welche Fläche gehört noch zu den bebauten Flächen und wo ist der höhere Wert gerechtfertigt“.
Das sagt vom Grundsatz her nichts über die Bebaubarkeit aus. Im Aussenbereich ist „Bebaubarkeit“ immer eine Geschichte des Einzelfalles. Da gilt § 35 Baugesetzbuch. Man muss die Sache mit der Brille „Bau- und Planungsrecht“ anschauen, nicht mit der Brille „Bodenwert“.
Ausserdem könnte es sein, dass Boris an dieser Stelle möglicherweise „ungenau“ ist.

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Servus,

das kommt daher:

  • das erhöht den Wert des Grundstücks (das nicht zu einem luf Betrieb gehört, daher sonst als Geringst- oder Unland zu bewerten wäre) maßgeblich.

Ja. Für die Bewertung ist das Grundstück die kleinste maßgebliche Einheit, Teilgrundstücke werden nicht separat bewertet. Die Teilung in mehrere wirtschaftliche Einheiten hat ggf. keinen Einfluss auf die Bewertung, nur auf die Zurechnung.

Die Bebauung hat in einem Aspekt wesentlichen Einfluß auf die Bewertung: Wenn die Gebäudegrundfläche insgesamt 30 m² nicht überschreitet, gilt das Grundstück als unbebaut.

Schöne Grüße

MM

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