Bauherrenhaftpflicht, Regress bei Verursacher

Hallo zusammen,
angenommen A baut sein Haus um und hat eine Bauherrenhaftpflicht abgeschlossen. Sein Kumpel B (gelernter Baumaschinenführer) hilft ihm im Rahmen einer Gefälligkeit und führt einen Bagger. Dabei beschädigt B mit dem Bagger Pflanzen des Nachbarn C.
Wie schaut dies in der Praxis aus?
Nachbar C macht seine Ansprüche (Pflanzen) bei A geltend. Dieser meldet es seiner Bauherrenhaftpflicht. Diese würde den Schaden übernehmen. Soweit so gut.
Kann/wird die Bauherrenhaftpflichtversicherung den Kumpel B in Regress nehmen bzw. die Privathaftpfichtversicherung von Kumpel B?
A möchte definitiv nicht, dass die Versicherung Kumpel B in Regress nimmt (A ist froh, dass B überhaupt geholfen hat und möchte ihm keine Unannehmlichkeiten [Einschaltung seiner Privathaftpflicht] bereiten und würde seine Hilfe für spätere Tätigkeiten gerne in Anspruch nehmen). Kann A der Versicherung verbieten B in Regress zu nehmen? (ich vermute nicht)
Wenn A seinen Kumpel B außen vor lassen möchte, dann müsste er den Schaden selbst übernehmen? In diesem Fall wäre das nicht so dragisch, da der Schaden „nur“ 200,-- EUR beträgt.

Vielen Dank für eure Einschätzungen
Pitufino

Grundsätzlich schon, aber nicht bei Unachtsamkeit ,nur bei Vorsatz oder grober Missachtung von Vorschriften und Regeln.
Und dann wäre m.E. zweifelhaft, ob die Privathaftpflicht des B haften müsste !)

Hallo,

es sieht so aus:

Der B war der Erfüllungsgehilfe von A.
Dem C gegenüber haftet demnach der A.
A - bzw. die Haftpflicht von A - kann sich bei einem „Gefälligkeitsschaden“ (google das mal) nur dann das Geld vom B holen, wenn B grob fahrlässig oder sogar absichtlich handelte.
B könnte dann das Geld NICHT von seiner Privathaftpflicht bekommen, da ich mal zu knapp 100% davon ausgehe, dass die Privathaftpflicht keine Schäden übernimmt, die durch den Betrieb eines Baggers geschehen.

Wer hat den Bagger angemietet? A oder der Kumpel B?
Außerdem, ist dieser Bagger Versicherungspflichtig, oder nicht?