Hallo zusammen,
angenommen A baut sein Haus um und hat eine Bauherrenhaftpflicht abgeschlossen. Sein Kumpel B (gelernter Baumaschinenführer) hilft ihm im Rahmen einer Gefälligkeit und führt einen Bagger. Dabei beschädigt B mit dem Bagger Pflanzen des Nachbarn C.
Wie schaut dies in der Praxis aus?
Nachbar C macht seine Ansprüche (Pflanzen) bei A geltend. Dieser meldet es seiner Bauherrenhaftpflicht. Diese würde den Schaden übernehmen. Soweit so gut.
Kann/wird die Bauherrenhaftpflichtversicherung den Kumpel B in Regress nehmen bzw. die Privathaftpfichtversicherung von Kumpel B?
A möchte definitiv nicht, dass die Versicherung Kumpel B in Regress nimmt (A ist froh, dass B überhaupt geholfen hat und möchte ihm keine Unannehmlichkeiten [Einschaltung seiner Privathaftpflicht] bereiten und würde seine Hilfe für spätere Tätigkeiten gerne in Anspruch nehmen). Kann A der Versicherung verbieten B in Regress zu nehmen? (ich vermute nicht)
Wenn A seinen Kumpel B außen vor lassen möchte, dann müsste er den Schaden selbst übernehmen? In diesem Fall wäre das nicht so dragisch, da der Schaden „nur“ 200,-- EUR beträgt.
Vielen Dank für eure Einschätzungen
Pitufino