Hallo,
ich habe eine Frage zur Bauherrenhaftpflichtversicherung.
In dieser Versicherung sind meines Wissens Schäden Dritter versichert die auf einer Baustelle zu Schaden kommen. (bspw. Kinder fallen in eine ungesicherte Baugrube, Nachbargebäude wird geschädigt weil sich die Baugrube senkt, ein Passant stürzt auf einem verschmutzten Bürgerstein usw.).
Bei einem Neubau schließt man meines Wissens eine separate Bauherrenhaftpflichtversicherung ab und bei kleineren Um- oder Anbauten genügt oft eine Zusatzdeckung im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung (bspw. Bauherrenhaftpflicht bis 100.000,-- EUR).
Jetzt endlich zu meiner Frage. Angenommen jemand läst einen Anbau an sein Wohnhaus bauen. Nehmen wir an der Bauherr beschädigt aus Versehen eine Maschine (bspw. Bohrmaschine oder Bagger) eines beauftragten Unternehmens X. Bspw. fällt ihm etwas auf das Gerät/die Maschine und diese ist defekt.
Ist hier die Bauherrenhaftpflicht- oder die Privathaftpflichtversicherung des Bauherren zuständig? Ist das geschädigte Unternehmen X dann etwa auch ein Dritter dessen Schäden über die Bauherrenhaftpflichtvers. abgedeckt wären?
Grundsätzlich kanndem Bauherren egal sein, ob die Bauherrenhaftpflicht oder die Privathaftpflicht zahlt, sofern überhaupt eine Versicherung zahlt. Aber nehmen wir an, dass die vereinbarte Höchstgrenze der Bauherrenhaftpflichtversicherung im Rahmen der Privathaftpflicht nicht ausreichen würde, da der Anbau umfangreicher ist.
Vielen Dank vorab.
Schöne Grüße
Pitufino