Baukosten

Liebe/-r Experte/-in,

wir wollen eine Doppelhaushälfte bauen und tiefer gründen als die Nachbarn.

Da die Nachbarn den Bauantrag früher gestellt haben werden sie früher bauen dürfen.
Wir möchten Ihnen jetzt anbieten (um nicht die eine nachträgliches Unterfangen bezahlen zu müssen, die wäre unerschwinglich) wir würden den zusätzlichen Aushub und den Beton für den Bereich bezahlen, wo unsere Hauswände aneinander stoßen.
Wir würden 0,60 cm tiefer gründen und unsere Häuser habe eine gemeinsame Wand/Wandlänge von 13 Metern.

Was dürfte ein solches „Steifenfundament???“ unter deren Bodenplatte an der Stelle, wo unsere Gründung tiefer ist als die der Nachbarn kosten.
Also eigentlich Aushub ca. 0,60 +x % plus Beton auf einer Länge von 13 Metern.

Danke für alle Antworten und Hinweise.

Hallo,

Für den m3 Beton musste du um die 60€ Netto rechnen. Dann gehe ich von einer breite des streifenfundamentes von ca 60-80 breite aus welches entlang eurer Hauskante läuft. Auf diesem wird dann die bodenplatte dann liegen werden. Aushub aus meiner Sicht eher Maginal für dieses steifenfundament. Die sohles des steifen Fundamentes muss dann so tief sein wie Euere eigenes. Es muss dann noch bewehrung dazu . Ich schätze 30€ / m3. Baukosten 50€ pro bauarbeiter + 100€ pro Stunde Bagger.

Alex

Wenn das Gebäude schon steht spricht man von einer Unterfangung: 366-436 € netto/m³ Beton
Wenn das Gebäude noch nicht steht: Fundamentbeton unbewehrt130-155 € netto/m³

Baukosten haben regionale Einflußfaktoren, z. B. in Meck.-Vorpom. günstiger als in Ba-Wü, Lage, Schwierigkeit etc.

Grüße aus Freiburg

Hallo Christine,
der Preis hängt von der Menge in cbm und von der Gegend ab. Am besten einen Bauunternehmer fragen (oder 2), was er für den Mehraushub und den Mehrbeton (cbm) ansetzen würde. Vielleicht bekommt Ihr auch Einblick in die Ausschreibungsunterlagen des Nachbarn, wo bei den beiden Positionen der Einheitspreis genannt ist, und dann einfach die Mengen (13x 0,6x 1 = ca. 8 cbm) x E.P., zzgl. 19 % MwSt. rechnen.
Viel Erfolg !
T.V.

Liebe/-r Experte/-in,:
wir wollen eine Doppelhaushälfte bauen und tiefer gründen als die Nachbarn.:
Da die Nachbarn den Bauantrag früher gestellt haben werden sie früher bauen dürfen.
Wir möchten Ihnen jetzt anbieten (um nicht die eine
nachträgliches Unterfangen bezahlen zu müssen, die wäre unerschwinglich) wir würden den zusätzlichen Aushub und den Beton für den Bereich bezahlen, wo unsere Hauswände aneinander stoßen.
Wir würden 0,60 cm tiefer gründen und unsere Häuser habe eine
gemeinsame Wand/Wandlänge von 13 Metern.

Was dürfte ein solches „Steifenfundament???“ unter deren
Bodenplatte an der Stelle, wo unsere Gründung tiefer ist als
die der Nachbarn kosten.
Also eigentlich Aushub ca. 0,60 +x % plus Beton auf einer
Länge von 13 Metern.

Danke für alle Antworten und Hinweise.

Hallo,
warum von der Gegend?
Eigentlich müßte Beton doch überall fast gleich viel kosten, oder (Abzöcke?)?

Danke nochmals für die Antwort.

An den Nachbarn anbauen? Aufpassen!

Mir geht es hier NICHT ums Fundament, sondern um die
Wandhöhe! Klärt unbedingt ab, wie das mit der Wärmedämmung ist, wenn einer
höher baut als der andere und die überkragende Wand dann dämmen möchte (muss).
Also die Zustimmung des Nachbarn in EINWANDFREIER Form regeln oder dort mit
der Wand soweit zurückbleiben, dass es mit der Aussenwanddämmung noch klappt.

Warum ich darauf hinweise? Weil ein Nachbar im Falle einer sog. Überbauung gravierende juristische Ansprüche geltend machen kann., wie es mir pasiert ist.

Trotz einer von zwei Rechtsanwälten verabschiedeten „Nachbarschaftlichen
Vereinbarung“ fand mein Nachbar eine winzige Interpretationslücke (nämlich dass
ich doch keine Aussenwanddämmung anbringen darf – Bauschäden vorprogrammiert), die
er seit fast zwei Jahren unter Zuhilfenahme von bislang zwei Gutachtern (2700
Euro), zwei Rechtsanwälten (meine Kosten bisher ca. 2800 Euro), dem
Amtsgericht (Kosten kommen noch) genüsslich auskostet. Bisherige Rückbaukosten
knapp 4000 Euro.

Gerade läuft noch ein von ihm angestrengter Prozess, bei
dem geklärt wird, ob ich seinen Anwalt auch noch bezahlen muss…

Viel Glück!

ER