Baukran mit Vögel - Genzbebauung

Hallo!

Nehmen wir mal an Herr X baut ein Haus um. Es wird auch von einem Bauträger einen Baukran aufgestellt. Sehr oft steht der Ausleger wegen der Windfreistellung auch über den Nachbargrundstücken. Da es Herbst ist und sich die ganzen Vögel sammeln, wird der Kran auch nicht ausgelassen. Die Vögel verursachen auf Dächern, Auto´s Terrassen und Hausfassaden erhebliche Verschmutzungen und Schäden. Sowohl Herr X als auch der Bauträger lehnen jegliche Schadenseratzleistungen ab.
Muss sich die ganze Nachbarschaft das gefallen lassen und die Kosten auch noch tragen?

Weiter baut Herr X auf der Grenze zu Herr Y. Jetzt wird an die Genzmauer zu Herr Y eine Leiste montiert die über die Genze hinaus in das Grundstück ragt. Es sind zwar nur 5 cm, aber ist das so richtig?

Nehmen wir an das ganze findet in Rheinland-Pfalz statt.

Ich hoffe es kann jemand dazu etwas sagen.

Gruss Hearing8

Hallo,

die von Dir geschilderten Sachen sind oft Anlass für generationenlange Nachbarschaftsstreitigkeiten. Sowas kann sich schnell hochschaukeln und die Stimmung verderben.
Mir persönlich ist ein gutes Einvernehmen mit den Nachbarn wichtiger als „Recht zu haben“ oder auch vermeintliche Einschränkungen, die in Wahrheit keine sind, abzuwehren.

Nehmen wir mal an Herr X baut ein Haus um. Es wird auch von
einem Bauträger einen Baukran aufgestellt. Sehr oft steht der
Ausleger wegen der Windfreistellung auch über den
Nachbargrundstücken. Da es Herbst ist und sich die ganzen
Vögel sammeln, wird der Kran auch nicht ausgelassen. Die Vögel
verursachen auf Dächern, Auto´s Terrassen und Hausfassaden
erhebliche Verschmutzungen und Schäden. Sowohl Herr X als auch
der Bauträger lehnen jegliche Schadenseratzleistungen ab.
Muss sich die ganze Nachbarschaft das gefallen lassen und die
Kosten auch noch tragen?

Ob die Nachbarschaft es dulden muss oder nicht, möchte ich nicht beurteilen. Nach meinem subjektiven Rechtsempfinden wäre es hinzunehmen. Analog dazu wäre auch das Parken unter Strassenbäumen … (Ich möchte es nicht zu Ende denken.) Es ist vorübergehend und wegen sowas würde ich keinen Krach anfangen.

Weiter baut Herr X auf der Grenze zu Herr Y. Jetzt wird an die
Genzmauer zu Herr Y eine Leiste montiert die über die Genze
hinaus in das Grundstück ragt. Es sind zwar nur 5 cm, aber ist
das so richtig?

Das mag nicht die feine englische Art sein. Es ist zu überlegen, ob die „Beeintächtigung“ durch die überstehende Leiste ein Nachbarschaftsstreit wert ist. „Man sieht sich immer zweimal“ lautet ein beliebter Spruch. In diesem Fall bedeutet es, dass der Nachbar Y möglicherweise auch einmal einen Gefallen vom Nachbarn X verlangen muss.
Vom Rechtlichen her kann es durchaus sein, dass die Leiste geduldet werden muss.
Was soll übrigens die Leiste bezwecken? Kann es sein, dass sie beiden Nachbarn „nutzt“?

Gruß
Jörg Zabel

Hallo!

Die Schäden an den Häusern sind schon erheblich und auch mit Kosten verbunden. Irgendwo hört auch für die Nachbarschaft der Spaß auf!

Die Leiste nutzt nur einer Seite.

Gruss Hearing8

Hallo,

Die Schäden an den Häusern sind schon erheblich und auch mit
Kosten verbunden.

Das kann ich zwar nicht nachvollziehen, aber es mag so sein.

Irgendwo hört auch für die Nachbarschaft der
Spaß auf!

Wenn das so ist, dann wäre sofort zu einer juristischen Auseinandersetzung zu raten. Durch Rechtsberatung ist zu klären, ob diese Auseinandersetzung gewonnen werden kann.

Die Leiste nutzt nur einer Seite.

siehe oben.
Es sind nur zwei Sachen zu bedenken, erstens kann man sich schnell lächerlich machen, zweitens soll man dann auch irgendwann das „Echo“ des Nachbarn aushalten können.

Gruß
Jörg Zabel

1 Like

Hallo!

Die Schäden an den Häusern sind schon erheblich und auch mit
Kosten verbunden. Irgendwo hört auch für die Nachbarschaft der
Spaß auf!

Was bitte sollen das für Schäden sein? Ich gehe mal davon aus, dass die ‚Schäden‘ den Beginn eines Prozesses nicht erleben würden, also schnell mit einem Foto für den Prozessverlauf sichern.

Die Leiste nutzt nur einer Seite.

Dazu sage ich jetzt mal nichts.
Schade dass man hier keine Smilies einstellen kann. Mir fiele da ein passender ein.

Gruss Hearing8

vnA

Hallo!

Nehmen wir mal an Herr X baut ein Haus um. Es wird auch von
einem Bauträger einen Baukran aufgestellt. Sehr oft steht der
Ausleger wegen der Windfreistellung auch über den
Nachbargrundstücken. Da es Herbst ist und sich die ganzen
Vögel sammeln, wird der Kran auch nicht ausgelassen. Die Vögel
verursachen auf Dächern, Auto´s Terrassen und Hausfassaden
erhebliche Verschmutzungen und Schäden. Sowohl Herr X als auch
der Bauträger lehnen jegliche Schadenseratzleistungen ab.
Muss sich die ganze Nachbarschaft das gefallen lassen und die
Kosten auch noch tragen?

Im Klartext: Die Vögel die auf dem Kran pausieren, kacken Dir die Hütte voll. Wieso verklagst Du nicht die Vögel?

Weiter baut Herr X auf der Grenze zu Herr Y. Jetzt wird an die
Genzmauer zu Herr Y eine Leiste montiert die über die Genze
hinaus in das Grundstück ragt. Es sind zwar nur 5 cm, aber ist
das so richtig?

Die Frage ist doch eigentlich wer hier der ist, der den Frieden in der Nachbarschaft stört. Also wenn du dich wegen 5 cm so aufregst, möchte ich dich nicht als Nachbarn haben. Sorry, aber Deine Ansichten finde ich echt krass. Anders überlegt: Was ist das eigentliche Problem zwischen Euch beiden. Weder die Vögel noch die Leiste dürfte doch der wahre Grund für Eure Feindschaft sein.
Armes deutschland, sorry!

Stefan

Ps. Solche Kleinigkeiten freuen nur Rechtsanwälte, rechtschutzversicherungen und überlasten die Gerichte. Tztztztz

Stefan

Hallo,

Sehr oft steht der Ausleger wegen der Windfreistellung auch über den
Nachbargrundstücken.

Sicherheit geht eben vor.

Die Vögel verursachen auf Dächern, Auto´s Terrassen und Hausfassaden
erhebliche Verschmutzungen und Schäden. Sowohl Herr X als auch
der Bauträger lehnen jegliche Schadenseratzleistungen ab.

Was können die Herren denn dafür, daß die Vögel nicht wissen, daß sie nur außerhalb des Grundstücks ihre Klecke machen dürfen?

Weiter baut Herr X auf der Grenze zu Herr Y. Jetzt wird an die
Genzmauer zu Herr Y eine Leiste montiert die über die Genze
hinaus in das Grundstück ragt. Es sind zwar nur 5 cm, aber ist
das so richtig?

Als ich vor Jahren einige Wochen meiner Ausbildung beim Katasteramt machte, lernte ich, daß eine Überbauung um wenige cm (ich glaube es waren 3cm) als Bautoleranz rechtlich statthaft ist. Größere Überbauungen werden vermessen und es kann dazu führen, daß es ins Grundbuch eingetragen wird oder die Grenze den Tatsachen entsprechend bereinigt wird.

Das ist zwar schon ein Weilchen her und war außerdem Niedersachsen, ich bin aber überzeugt, daß das bei dir und heute nicht anders ist.
Eine Nachfrage beim zuständigen Katasteramt wird Klarheit schaffen.

Also sollte der Nachbar Leiste Leiste sein lassen und daran denken, daß er seinen Nachbarn eines Tages einmal brauchen könnte.

Gruß Steffi

Hallo!

Schade das hier scheinbar keiner die Lage richtig einschätzen kann.
Wenn die Fassaden voll mit Flecken sind, die man nicht einfach abwaschen kann, sondern die Fassade komplett neu streichen lassen muss, dann kann der Schaden schon einige Euros betragen.
Man kann sich schnell über eine Sachen lustig machen, wenn man nicht betroffen ist. Die betroffenen Nachbarn lachen nicht mehr.

Hallo,

Schade das hier scheinbar keiner die Lage richtig einschätzen
kann.

oft sind es diejenigen, die diesen Satz von sich geben, die eine Lage nicht richtig einschätzen können.

Vielleicht wird die Absurdität Deines Anliegens klarer, wenn Du Dir einfach mal vorstellst, daß da auch ein Baum stehen oder eine Hochspannungsleitung verlaufen könnte.

Gruß
Christian

1 Like

Hallo Hearing8,

Schade das hier scheinbar keiner die Lage richtig einschätzen
kann.

Das wäre möglich - oder auch nicht. Was wolltest Du hier überhaupt lesen? Würde mich schon brennend interesieren.

Man kann sich schnell über eine Sachen lustig machen, wenn man
nicht betroffen ist. Die betroffenen Nachbarn lachen nicht
mehr.

Wenn das wirklich so ist, dann brauchst Du möglicherweise Rechtsberatung in einem ganz konkreten Fall. Geh möglichst schnell zu einem Anwalt, der sich auskennt.
Solltest Du eine Rechtsschutzversicherung haben, prüfe bitte vorher nach, ob diese die Kosten des Rechtsstreites übernimmt.

Gruß
Jörg Zabel

Hi

Schade das hier scheinbar keiner die Lage richtig einschätzen
kann.

Doch ich. Denn vor einigen Jahren wurde auf dem Nachbargrundstück ein großer Wohnblock gebaut und da stand nicht nur ein Kran rum, es war sogar noch die direkte Zufahrtgasse zu „meiner“ Wohnhausanlage gesperrt und es mußte ein Umweg in Kauf genommen werden.

Während des Umbaues wäre ich nie auf die Idee gekommen, unter dem Kran zu parken - das zum ersten.

Zum zweiten nutzten auch bei uns die Vögel den Kran als willkommene Raststation und als Dank haben sie im wahrsten Sinne des Wortes Sch**** hinterlassen.

Allerdings verfügt unser Haus über einen Dachvorsprung und Regenrinne(gibt es sowas nicht in diesem fiktiven Fall?) und die meisten Hinterlassenschaften landeten also auf dem Dach. Unsere Fassade wurde kaum in Mitleidenschaft gezogen oder zumindestens nicht mehr als durch die Vögel, die sich die Dachrinnen als Ruheplatz aussuchen und das Dach wird auch jetzt noch zugeschie*****, obwohl kein Kran mehr da steht.

Übrigens dauerten die Beeinträchtigungen bei uns insgesamt etwas mehr als zwei Jahre und die Nachbarn konnten immer noch lachen, obwohl es nicht wirklich lustig ist, so eine lange Zeit einen Umweg zu fahren, um zum eigenen Haus zu gelangen.

Gruß
Edith

1 Like

Hallo,

für Schäden, die von Vögeln verursacht werden, zahlt keine Betriebshaftpflicht, es sei denn jemand hat fahrlässig gehandelt, was bei einem ordentlich gestellten Baukran nicht der Fall ist.

Der Nachbar stelle sich mal vor, er wäre der neue Bauherr oder er wäre Bauleiter der Baustelle. Welche praktikablen, wirksamen und finanziell zumutbaren Maßnahmen zur Schadensvermeidung würde er treffen? Dann sollte der Nachbar diese Maßnahmen den Bauleuten vortragen.

Gruß Steffi