Baukredit: Lebensversicherung an Bank übertragen?

Hallo,

Wir (meine freundin und ich) finanzieren einen Teil unseres Bauvorhabens über zwei Bankkredite (KfW: 50.000 über Hausbank, Hausbank: 130.000€). Als zusätzliche Sicherheit verlangt die Bank nun nach einer Abtretung unserer Risikolebensversicherungen, natürlich mit dem Hinweis, dass man sich im Fall der Fälle schon auf eine sinnvolle Lösung einigen würde. Nur was bedeutet das im Detail: Wird grundsätzlich der volle Versicherungsbetrag ersteinmal der Bank ausgezahlt? Was will sie damit, eine Ablösung der Restschuld auf einen Schlag ist ja an sich nicht in ihrem Interesse. Und warum braucht sie eigentlich diese zusätzliche Sicherheit, Grundstück und Haus sind doch bereits als Sicherheiten angerechnet?

Die Risikolebensversicherungen haben wir halt im Vorfeld so dimensioniert abgeschlossen, dass der jeweils Überlebende die Abschläge an die Bank weiter bedienen könnte, und woher das Geld stammt, könnte der Bank dann ja eigentlich herzlich egal sein… Wenn keins da ist, versteigert sie halt das Haus…?

Wie gesagt: Dass die Bank Sicherheiten fordert (und evtl noch den NACHWEIS, nicht aber ABTRETUNG fordert) ist völlig klar, aber reichen da die bestehenden nicht hin? Ist das so übliche Praxis oder komisch und nur mit diversen Nachteilen behaftet?

Hallo,

Hausbanken (zB Sparkassen) lassen sich die LV gerne abtreten, da im Falle einer möglichen Versteigerung oft NICHT der Wert der Immobilie oder die Restschuld des Darlehens inkl. ggfs. einer Vorfälligkeitsentschädigung erzielen läßt.

Generell kommt es natürlich auch auf das Gesamtrisiko an: Je näher das Darlehen an den Verkehrswert heranreicht, umso eher läßt sich die Bank die Versicherung abtreten…
VG

Hallo,

Hausbank: 130.000€). Als zusätzliche Sicherheit verlangt die Bank nun nach einer Abtretung unserer Risikolebensversicherungen, natürlich mit dem Hinweis, dass

das ist ein völlig normaler Vorgang, der Euch keine sorgen machen sollte. Als Gegenleistung der Bank würde ich versuchen auszuhandeln, dass im Falle der Inanspruchnahme der LV keine Vorfälligkeitsentrschäigung anfällt.

Gruß

Nordlicht

das ist ein völlig normaler Vorgang, der Euch keine sorgen
machen sollte. Als Gegenleistung der Bank würde ich versuchen
auszuhandeln, dass im Falle der Inanspruchnahme der LV keine
Vorfälligkeitsentrschäigung anfällt.

Entfall der Vorfälligkeitsentschädigung bedeutet genau was? Und inwiefern muss man sich keine Sorgen machen (also ich glaub Dir das gern, nur verstehe es nicht richtig :wink:) --> Letzten Endes haben wir unsere Lebensversicherung ja so „dimensioniert“, dass sie die Versorgungslücke des Überlebenden decken würde --> auch WENN sie nunmal so geplant ist, das derjenige dann u.a. das Haus abbezahlt, kann die Welt ja dann trotzdem auf einmal ganz anders aussehen (er möchte z.B. einfach gar nicht mehr weiter in dem Haus wohnen, …). Was ist dann, wenn einfach die Bank über die Verwendung der Versicherungssumme entscheidet…

Einen Nachtrag hätte ich noch: Hauswert sind ca 250.000€, Kredit wie gesagt 180.000€, und diese Summe müsste doch eigentlich über das Haus genügend gesichert sein?

Ich hatte es bereits auf die andere Antwort ergänzt: Neuwert der Hauses sind ca 250.000€ (–> von welchem Verkehrswert ist da etwa auszugehen?), Kredit wie gesagt 180.000€… Ist da die Forderung schon angemessen?

angemessen ist relativ. Die Bank kann „fordern“ und wenn ihr drauf eingeht ist es eben so. Wirklich verwerflich ist es nicht. Der Einwand von Nordlicht ist gut und richtig: wenn ihr Eure LV schon abtretet, sollte die Bank auf eine Vorfälligkeitsentschädigung im Todesfall verzichten.
Vorfälligkeitsentschädigung= Entschädigung für den Zinsverlust. Beispiel: 10 Jahre Zinsfestschreibung mit monatlich 1000 Euro Zins- und Tilgungsleistung, nach 5 Jahren Todesfall, sofortige Tilgung des Darlehens mit Risikolebensversicherung = Zinsverlust für die Bank, da dise ja noch 5 Jahre Zinsen bekommen hätte. Das sind schnell mehrere 10000 Euro… (sehr vereinfacht dargestellt, dazu gibt es viel (aktuelle) Rechtsprechung und Berechnungsmethoden)

VG

Entfall der Vorfälligkeitsentschädigung bedeutet genau was?

Wenn man ein grundbuchlich gesichertes Darlehen vorzeitig zurückzahlen will, darf die Bank diese Entschädigung verlangen. Sie kann durchaus erheblich sein. Da beruhigt es schon, wenn man die weg-verhandelt hat.

Und inwiefern muss man sich keine Sorgen machen (also ich glaub Dir das gern, nur verstehe es nicht richtig :wink:) -->

Ich hatte Deine Ausgangsschilderung so verstanden, dass Dich das Ansinnen der Bank verunsichert und beunruhigt hat. Ich wollte Dich nur beruhigen.

Was ist dann, wenn einfach die Bank über die Verwendung der Versicherungssumme entscheidet…

Das kann sie nicht. Eigentümer der Versicherung bleibt ihr. Ihr müßt nur von der Bank das Einverständnis haben, wenn ihr das Geld verwenden wollt. Die Bank selber kommt an das geld gar nicht ran.

Einen Nachtrag hätte ich noch: Hauswert sind ca 250.000€, Kredit wie gesagt 180.000€, und diese Summe müsste doch eigentlich über das Haus genügend gesichert sein?

Im ZV-Falle nicht unbedingt.