Baulärm, Schwangerschaft und Konsequenzen/Mietminderung

Hallo Mark,

sorry für die späte Antwort.

Da die Baufirma die normalen Arbeitszeiten einhält, wird es hier ein bisschen schwierig, da ihr die Aussage über den Baulärm nur mündlich vom Makler habt.

Somit kannst du nur etwas bewegen, wenn du auf die besondere Situation deiner Frau abstellst. Also Aufforderung zur Mängelbeseitigung: Baulärm nur in der Zeit wo deine Frau arbeiten geht, aufgrund Gesundheitsgefährdung. Sollte die Frist zur Mängelbeseitigung nicht eingehalten werden 100 % Mietminderung oder eine Ferienwohnung, Hotel auf Kosten des Vermieters.

Schönen Gruß
Lendzy

Hallo,

im Prinzip steht Euch das Recht zur Mietminderung wegen Baulärms zu.

Das Problem, das dieses Recht in Frage stellt, ist die Tatsache, dass Euch bei Einzug bekannt war, dass im Haus noch gebaut wird.

Leider habt Ihr nichts schriftliches vorliegen (Zusage bei Vertragsunterzeichnung, dass die Baustelle bis zum Einzug fertig gestellt ist).

Sprecht mit Eurem Vermieter, dass der Baulärm unerträglich ist, und Ihr auf ein Entgegenkommen seinerseits in Bezug auf eine Mietpreisreduzierung während des weiteren Verlaufs der Bauphase hofft.

Sollte das Gespräch fruchtlos verlaufen, empfehle ich Euch dringend, einen Anwalt oder den örtlichen Mieterverein aufzusuchen.

Gruß
Stefan