Der Vermieter bekommt Geld dafür, dass er eine mangelfreie Wohnung zur Verfügung stellt.
Zur Zeit hat diese Wohnung einen Mangel, den Baulärm zu Unzeiten.
Der Vermieter hat diesen Umstand nicht zu verantworten, er muss sich eine angemessene Mietkürzung (dabei IMMER fachkundigen Rat einholen!) gefallen lassen.
Der Vermieter hat dann die Option, dem neuen, stolzen Besitzer zu erklären, dass sein illegaler Baulärm zu Mietminderungen in Höhe von X Euro geführt hat, die er bitte innerhalb einer Woche auf sein Konto überweisen möchte.
Ebenso haben die Mieter das Recht, bei illegalem Baulärm mal in der lokalen ordnungsbehördlichen Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung nachzuschauen, was die so an Ruhezeiten festlegt, darüber hinaus gelten natürlich Landes- und Bundesimmisionsschutzgesetze sowie noch die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, die den Einsatz von Geräten und Maschinen regelt. Dazu kommt das jeweilige Landesgesetz zu Sonn- und Feiertagen, was hier wohl missachtet wird. Wenn er gegen oben genannte Gesetze verstößt, darf die lokale Ordnungsbehörde ein Bußgeld aussprechen. Während Baulärm an sich nicht vermeidbar ist und in der Regel hinzunehmen ist (natürlich kann der Einsatz völlig ungeeigneter Maschinen auch dazu führen, dass der Lärm in dieser Form dann doch vermeidbar wäre), ist die Störung der Sonntagsruhe niemals hinzunehmen.
Man hat zivilrechtliche Ansprüche (Unterlassungsklage) gegenüber dem Störer.wenn er gegen oben genannte Gesetze verstößt, darf aber auch die lokale Ordnungsbehörde ein Bußgeld aussprechen.
Da eine persönliche Vorsprache erfolglos war, würde ich in eurem Fall nun das Ordnungsamt eurer Stadt informieren und bitten, euch zu helfen.
Bei der Polizei sind solche Einsätze sehr unbeliebt, weil halt eigentlich auch die Ordnungsämter da zuständig sind.
Die kommen dann raus, wenn es extreme Ruhestörungen sind, etwa dröhnende Musik um drei Uhr nachts, wenn das Ordnungsamt erst einen Bereitschaftsbeamten aus dem Bett klingeln müsste.