Baulärm aus verkaufter Mietwohnung

In einem Miethaus wurde eine Wohnung verkauft. Der Käufer baut seit 3 Monaten in dieser Wohnung, mit entsprechender Geräuschkulisse! Sogar am Sonntag! Ganztags! Muss der Vermieter der restlichen Mietwohnungen einer Beschwerde von Mietern nachgehen oder kann er sich darauf zurückziehen, dass er für die verkaufte Wohnung nicht mehr zuständig ist?

Danke!

Das kann er. Der Verkäufer der Wohnung tritt schleßlich nicht in Haftung ein wegen des ruhestörenden Lärms in einer nicht mehr ihm gehörenden Wohnung.
Anders sehe es aus wenn der Eigentumsübergang noch nicht statt gefunden hat.
Die anderen Bewohner können aber ungehindert gegen den Ruhestörer, bis zur Klageerhebeung vorgehen. ramses90

Als Eigentümer muss er sich an die gestzlichen Ruhezeiten halten.
Ob er sich auch an „Mittagsruhe“ halten muss, wie es einem Mieter per Vertrag oft auferlegt wird, ist fraglich.
So sind z.B. auch vom Eigentümer beauftragte Handwerker von der Mittgsruhe ausgenommen.

AKann der Mieter dennoch seine Miete mindern?
Danke!

Moin…

Also können: immer…
Aber auf welcher rechtlichen Grundlage? Was hat denn der Vermieter versäumt? Ist dieser vor Ort? Haben denn die Mieter überhaupt schon was unternommen? Den neuen Eigentümer z.B. mal darauf angesprochen?

… herrjeh - es ist doch ein Miteinander und ein paar offene Worte auch mit den Handwerkern kann doch Wunder wirken

LG
Ce

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Ja, die neuen Wohnungseigentümer wurden schon einmal angesprochen. Aber leider ohne Besserung der Situation.
Vielmehr entsteht der Eindruck, dass sich die Wohnungseigentümer gegenüber den restlichen Mietparteien herausheben wollen, ala …wer seid ihr armen Mieter denn schon…

„wir sind diejenigen, mit denen Sie sich rumärgern werden und Sie legen gerade jetzt den Grundstein. Oder wir halten es wie vernünftige Mitmenschen und nehmen gegenseitig Rücksicht“

Ich würde empfehlen, mit den Begriffen „baulärm mietminderung“ oder Ahnlichem zu googeln und darauf zu achten, wer den entsprechenden Artikel wann geschrieben hat (Rechtsanwalt oder Mieterverein wäre z. B. gut.). Hier sehe ich schon ziemlich viele falsche Informationen, z. B. spielt es keine Rolle, ob der Vermieter was versäumt hat.

Ob der Vermieter etwas für den Lärm kann oder darauf Einfluß nehmen kann, ist für die Frage der Mietminderung unerheblich. Eine normale Renovierung ist aber grundsätzlich hinzunehmen, weil zur üblichen Nutzung gehörend. Allerdings hängt auch das wieder von der Lautstärke, der Intensität und dem zeitlichen Aufkommen ab.

Ganz gleich, wie das im konkreten Falle aussieht: es handelt sich immer um Einzelfälle, bei denen von den Gerichten alle Details gewürdigt werden (also Lautstärke, Häufigkeit, Art der Arbeiten, Uhrzeiten usw. usf.). Wenn man den Gang vor Gericht vermeiden möchte, sollte man sich als Vermieter zunächst mit seinem Mieter zusammensetzen und gemeinsam überlegen, was denn wohl eine angemessene Mietminderung sein könnte - sofern überhaupt. Das Beharren auf Maximalpositionen führt nahezu unweigerlich zu einem Gerichtsverfahren und damit einer dauerhaft verfahrenen Situation, d.h. einem vergifteten Klima.

Als Vermieter kann man nach einer vorläufigen Einigung mit dem Mieter natürlich Kontakt zum Verursacher aufnehmen und mit dem besprechen, ob der nicht seinen Lärm etwas allgemeinverträglicher gestalten kann (bspw. die üblichen Ruhezeiten einhalten). Falls der völlig uneinsichtig ist, kann man sich noch überlegen, ob man ggfs. Schadensersatzforderungen in den Raum stellt. Da würde ich dann aber anwaltliche Hilfe empfehlen.

Gruß
C.

Seit wann interessiert das?

Eine Mietminderung kann vorgenommen werden, wenn die Nutzung der Mietsache (das muss keine Wohnung sein) nicht unwesentlich beeinträchtigt ist. Völlig unabhängig von irgendeiner Schuld des Vermietenden. Und da kann Lärm selbstverständlich ein Grund sein.

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Im Augenblick bist du derjenige. Nämlich derjenige, der hier Meinung statt Wissen verbreitet. Und das auch noch falsch.

Eigentlich ist das hier aber ein Brett, in dem RECHTLICH argumentiert wird. Plaudern kannst du gern in einem anderen Brett.

Der Vermieter bekommt Geld dafür, dass er eine mangelfreie Wohnung zur Verfügung stellt.
Zur Zeit hat diese Wohnung einen Mangel, den Baulärm zu Unzeiten.
Der Vermieter hat diesen Umstand nicht zu verantworten, er muss sich eine angemessene Mietkürzung (dabei IMMER fachkundigen Rat einholen!) gefallen lassen.

Der Vermieter hat dann die Option, dem neuen, stolzen Besitzer zu erklären, dass sein illegaler Baulärm zu Mietminderungen in Höhe von X Euro geführt hat, die er bitte innerhalb einer Woche auf sein Konto überweisen möchte.

Ebenso haben die Mieter das Recht, bei illegalem Baulärm mal in der lokalen ordnungsbehördlichen Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung nachzuschauen, was die so an Ruhezeiten festlegt, darüber hinaus gelten natürlich Landes- und Bundesimmisionsschutzgesetze sowie noch die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, die den Einsatz von Geräten und Maschinen regelt. Dazu kommt das jeweilige Landesgesetz zu Sonn- und Feiertagen, was hier wohl missachtet wird. Wenn er gegen oben genannte Gesetze verstößt, darf die lokale Ordnungsbehörde ein Bußgeld aussprechen. Während Baulärm an sich nicht vermeidbar ist und in der Regel hinzunehmen ist (natürlich kann der Einsatz völlig ungeeigneter Maschinen auch dazu führen, dass der Lärm in dieser Form dann doch vermeidbar wäre), ist die Störung der Sonntagsruhe niemals hinzunehmen.

Man hat zivilrechtliche Ansprüche (Unterlassungsklage) gegenüber dem Störer.wenn er gegen oben genannte Gesetze verstößt, darf aber auch die lokale Ordnungsbehörde ein Bußgeld aussprechen.

Da eine persönliche Vorsprache erfolglos war, würde ich in eurem Fall nun das Ordnungsamt eurer Stadt informieren und bitten, euch zu helfen.
Bei der Polizei sind solche Einsätze sehr unbeliebt, weil halt eigentlich auch die Ordnungsämter da zuständig sind.
Die kommen dann raus, wenn es extreme Ruhestörungen sind, etwa dröhnende Musik um drei Uhr nachts, wenn das Ordnungsamt erst einen Bereitschaftsbeamten aus dem Bett klingeln müsste.