Bauleistungsversicherung, Schadenfall, Regen

Hallo zusammen,

angenommen jemand baut an sein Haus einen Anbau (bsw. Büro oder Ausstellung). Dach ist drauf, Elektrik angeschlossen. Es fehlt noch der Innenausbau.

Das Haus steht an einem Hang. Bei einem Regen dringt Wasser von oben/hinten über die Terasse zwischen Alt- und Neubau am Dach ein und läuft in den Stromkasten. Kurzschluss und Schaden an der Elektrik ist die Folge.

Wäre so ein Schaden über eine Bauleistungs-/Bauwesenversicherung abdeckbar?

Genügt da ein normaler Regen oder muss es ein Starkregen sein? Macht das überhaupt einen Unterschied?
Muss es sich um eine Überschwemmung durch Witterungsverhältnisse handeln?

Oder wäre es in diesem Fall lediglich ein Problem für den Dachdecker/Spengler?

Wäre toll, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

Pitufino

Hallo,

grundsätzlich sind bei einem Schadensfall immer die Versicherungsbedingungen entscheidend!
Nachfolgende Informationen entsprechen unseren Vertragsbedingungen.

Hallo zusammen,

angenommen jemand baut an sein Haus einen Anbau (bsw. Büro
oder Ausstellung). Dach ist drauf, Elektrik angeschlossen. Es
fehlt noch der Innenausbau.

Das Haus steht an einem Hang. Bei einem Regen dringt Wasser
von oben/hinten über die Terasse zwischen Alt- und Neubau am
Dach ein und läuft in den Stromkasten. Kurzschluss und Schaden
an der Elektrik ist die Folge.

Wäre so ein Schaden über eine
Bauleistungs-/Bauwesenversicherung abdeckbar?

Nein - Regen allein löst keinen versicherter Schaden aus!

Genügt da ein normaler Regen oder muss es ein Starkregen sein?
Macht das überhaupt einen Unterschied?
Muss es sich um eine Überschwemmung durch
Witterungsverhältnisse handeln?

Elementarschäden sind durch Sondervereinbarung möglich. Hier entscheidet die Lage des Grundstücks.
Elementarschäden Der Versicherer leistet Entschädigung für
versicherte Sachen, die durch Sturm, Hagel und Überschwemmung zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses
abhanden kommen bis zu einer Höchstentschädigung von 200.000 Euro je
Versicherungsfall.

Oder wäre es in diesem Fall lediglich ein Problem für den
Dachdecker/Spengler?

Möglich - dies wird wohl nur ein Bau-Sachverständiger beurteilen können.

Wäre toll, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

Pitufino

Gruß Merger

Hallo,

Wäre so ein Schaden über eine Bauleistungs-/Bauwesenversicherung abdeckbar?

Das hängt vom Deckungsumfang ab. Ich kann es mir nur schwer vorstellen.

Genügt da ein normaler Regen oder muss es ein Starkregen sein?
Macht das überhaupt einen Unterschied?
Muss es sich um eine Überschwemmung durch Witterungsverhältnisse handeln?

Die Bauleistungsversicherung hat andere Berdingungen als die Wohngebäudeversicherung, deswegen müßte man ein konkretes Bedingungswerk haben, um diese Fragen zu entscheiden…

Oder wäre es in diesem Fall lediglich ein Problem für den :smiley:achdecker/Spengler?

Liegt denn hier ein Haftplfichtfall vor ? Für Regen kann der Dachdecker auch nichts, nur wenn er schlecht gearbeitet hat, haftet er.

Gruß

Nordlicht