Wenn man auf einer linken Bundesstraßen-Spur fährt, welche von der rechten Spur baulich (durch eine Art Leitplanken) getrennt ist: gelten dann generell alle Schilder am rechten Fahrbahnrand nur für die rechte Spur? Und links dann die gesetzlichen Regelungen, wenn es keine Schilder gibt?
Wie sähe es mit einer durchgezogenen Doppellinie aus - manchmal lese ich, diese zählt zur baulichen Trennung und dann wieder nicht?!
Wenn es eine Trennung gäbe ,welchen Sinn sollte es denn dann haben anzunehmen, ein Schild rechts am Rand gelte auch für die Gegenfahrbahn ?
Die Gegenfahrbahn kann es doch gar nicht sehen und beachten ? Sie hat entweder ein eigenes Schild auf ihrer Fahrtrichtung oder es eben nicht, je nach Erfordernis.
Irgendwie verstehe ich nicht was Du meinst oder worauf zu hin willst.
Bei getrennter Fahrbahn(en) mit Barriere ist es doch klar, rechtes Schild kann nur für die eigene Fahrspur(en) gelten. Andere können es gar nicht sehen.
Bei durchgezogener Linie ist es anders. Wenn dort rechts Tempo 60 steht dann gilt es natürlich auch dann wenn du verbotswidrig die Linie überfährst.
Aber auch hier gilt es nicht für die Gegenfahrbahn in Gegenrichtung. Die hat ihr eigenes Schild was sie auch sehen kann.
MfG
duck313
Die doppelte Linie ist zwischen linker und rechter Fahrspur, und zwar vor und nach der Barriere. Um den Gegenverkehr geht es mir nicht. Ich wollte nur wissen, ob die linke Spur z.Bsp. die gleichen Tempolimits, wie die rechte Spur hat, wenn Schilder nur am rechten Fahrbahnrand sind. Beide Spuren führen in eine Richtung. Eine davon biegt später ab.
Hallo,
die bauliche Trennung der später abbiegenden Fahrbahn gegenüber der durchgehenden Fahrbahn macht diese zu einer eigenständigen Fahrbahn. Es handelt sich nicht mehr um zwei Fahrstreifen der selben Fahrbahn.
Somit ist das quasi eine eigene Straße, bei der die Schilder rechts davon stehen.
Schilder mit Gültigkeit für die linke, durchgehende Fahrbahn stehen rechts von dieser, also auf dieser „Art Leitplanke“ (wie du schreibst, was auch immer das sein soll). Beachte, dass Schilder, die bereits vor der Abtrennung der Abbiegespur standen, weiterhin für die durchgehende Spur ihre Gültigkeit behalten.
Außerorts unbeschränkt gilt, wenn:
- es für jede Fahrtrichtung eine eigene Fahrbahn gibt und diese Fahrbahnen baulich getrennt sind
- es für jede Fahrtrichtung mehr als einen Fahrstreifen gibt und diese durch durchgehende oder unterbrochene Linien gekennzeichnet sind
Fahrbahn = der ganze für den Verkehr benutzbare Bereich. Also die zusammenhängend asphaltierte Straße ohne Fahrbahnränder.
Fahrstreifen = der Teil der Fahrbahn, der für die Benutzung eines mehrspurigen Fahrzeugs vorgesehen ist (früher Fahrspur genannt)