Hallo Loroth,
habe nochmal meinen Ursprungspost gelesen und muss zugeben das es Irreführen ist.
Das mit der Gefährdungshaftung war (wenngleich als Beispiel) falsch gewählt.
Richtiger hätte es heißen müssen:
Haftung aus vermutetem Verschulden: Der Bauminhaber kann ein Verschulden unterstellt werden kann aber versuchen sich dem Schuldvorwurf zu entlasten.
Also ein Mitverschulden vom Hausbesitzer wird im jeden Fall geprüft (§254 BGB)
Danke fürs hinweisen!
Mein Augenmerk lag eher an die ganzen Post mit der „höheren Gewalt“ das leider (und ich hoffe du gibst mir da Recht) kompletter Unsinn ist.
Gruß
LampEh