Baum auf Nachbars Zaun gefallen

Hallo Loroth,

habe nochmal meinen Ursprungspost gelesen und muss zugeben das es Irreführen ist.
Das mit der Gefährdungshaftung war (wenngleich als Beispiel) falsch gewählt.

Richtiger hätte es heißen müssen:

Haftung aus vermutetem Verschulden: Der Bauminhaber kann ein Verschulden unterstellt werden kann aber versuchen sich dem Schuldvorwurf zu entlasten.

Also ein Mitverschulden vom Hausbesitzer wird im jeden Fall geprüft (§254 BGB)

Danke fürs hinweisen!

Mein Augenmerk lag eher an die ganzen Post mit der „höheren Gewalt“ das leider (und ich hoffe du gibst mir da Recht) kompletter Unsinn ist.

Gruß
LampEh

Lieber Merger,

weiter oben in Post hast du diese Aussage getroffen!

„Von wem hast Du diese Info erhalten, von dem Versicherer
selbst ? Deine Haftpflicht wird nicht zahlen.“

Also behaupte ich hier nicht Dinge die nicht stimmen.

Und man kann ruhig etwas zugeben wenn man falsch lag. Hat was befreiendes hab ich auch gemacht und es fühlt sich gut an :smile:

Gruß
LampEh

Lieber LampEh,

Lieber Merger,

weiter oben in Post hast du diese Aussage getroffen!

„Von wem hast Du diese Info erhalten, von dem Versicherer
selbst ? Deine Haftpflicht wird nicht zahlen.“

Man sollte keine Antwort aus dem Zusammenhang reißen!

Also morsch war sie auf keinen Fall nur ziemlich hoch und im
Verhältnis dünn. Also eigentlich ne normale Birke.

Wenn man dies dann liest, stellt sich das ganze schon wieder anders dar.

Also kein beschädigter Baum - also leistet der Versicherer nicht.

Also behaupte ich hier nicht Dinge die nicht stimmen.

Und man kann ruhig etwas zugeben wenn man falsch lag. Hat was
befreiendes hab ich auch gemacht und es fühlt sich gut an :smile:

Würde ich auch tun, wenn meine Antwort falsch gewesen wäre.
Nur in diesem Fall war sie richtig.

Gruß
LampEh

Gruß Merger