Hallo zusammen,
Letzte Nacht ist im Sturm einer unserer Bäume auf Nachbars Zaun gekracht.
Kann mir jemand sagen welche Versicherung so etwas übernimmt?
Haftplicht? Wohngebäude? Oder oder?
Vielen Dank!
Hallo zusammen,
Letzte Nacht ist im Sturm einer unserer Bäume auf Nachbars Zaun gekracht.
Kann mir jemand sagen welche Versicherung so etwas übernimmt?
Haftplicht? Wohngebäude? Oder oder?
Vielen Dank!
Hallo,
Hallo zusammen,
Letzte Nacht ist im Sturm einer unserer Bäume auf Nachbars
Zaun gekracht.
Kann mir jemand sagen welche Versicherung so etwas übernimmt?
Haftplicht? Wohngebäude? Oder oder?
Die Wohngebäudeversicherung (Sturm) des Nachbarn.
Wenn er den entsprechenden Versicherungsschutz nicht hat, darf er den Schaden selbst zahlen.
Ausnahme wäre, wenn der Baum schon zuvor beschädigt gewesen wäre, was natürlich nachzuweisen ist.
Vielen Dank!
Gruß Merger
Wohngeb. vom Nachbarn!!
Lohnt sich i.d.R. aber nicht es einzureichen…!!
Besser selbst bezahlt aber eine Schadenfreie Gebäudevers.!!!
(im Moment wird grad sehr viel von Geb.-Vers. den Kunden gekündigt… kommt nicht so gut beim Neuabschluß… und bei einer Kleinigkeit sollte man das Portemonai mal aufmachen…)
Viele Erfolg
Das regelt die Haftpflichtversicherung.
Mit freundlichen Grüßen
F.-W. Hollmann-Raabe
Ich kann meinen Vorrednern hier nicht zustimmen. Wenn bei einem Sturm ein Baum umfällt und etwas beschädigt, dann ist das höhere Gewalt. Eine Haftung des Nachbarn besteht nur dann, wenn er fahrlässig gehandelt hat, d.h., wenn ihm bekannt war, dass der Baum morsch ist und bei einem Sturm umfallen könnte.
Nur in diesem Fall würde seine Haftpflichtversicherung zahlen.
Du musst also Deine eigene Wohngebäudeversicherung beanspruchen (sofern die das deckt) oder bleibst wohl auf dem Schaden sitzen.
Viele Grüße
Stefan Niedermeier
Zaun vom Nachbarn: wenn überhaupt, dann Haftpflicht (dazu muss den VN aber ein Verschulden treffen; ansonsten ist´s „höhere Gewalt“, die keine Entschädigungspflicht mit sich bringt)
Sollte auch das eigene haus getroffen worden sein: Wohngebäude.
VG Jens
www.jens-sternberg.de
Hallo,
einige Antworten hier sind ja fast schon abenteuerlich. Da diese auch noch von Versicherungsleuten kommen, kann ich nur hoffen, dass Sie diesen Blödsinn nicht auch Ihren Kunden erzählen.
Die Antwort von Merger ist natürlich korrekt und abschliessend.
Gruß
tycoon
leider falsch
Das regelt die Haftpflichtversicherung.
Es handelt sich um höhere Gewalt - und da ist der Schadensverursacher der Sturm.
Und dieser dürfte keine Haftpflichtversicherung haben.
leider gibt es keinen komparativ
Die pauschal falsche Antwort macht es auch nicht besser.Solange von TO nicht abschließend geklärt ist,ob hier nicht evtl. ein Verschulden seinerseits vorliegt,ist der Verweis auf höhere Gewalt schlicht unsinnig.
Natürlich könnte hier unter Umständen ein haftpflichtiger Schaden vorliegen.Die Beurteilung kann aber auf Grund der etwas dünnen Informationslage nicht abschließend erfolgen.
Die pauschal falsche Antwort macht es auch nicht
besser.Solange von TO nicht abschließend geklärt ist,ob hier
nicht evtl. ein Verschulden seinerseits vorliegt,ist der
Verweis auf höhere Gewalt schlicht unsinnig.
Die Frage des TO habe ich bereits weiter unten beantwortet !
Natürlich könnte hier unter Umständen ein haftpflichtiger
Schaden vorliegen.Die Beurteilung kann aber auf Grund der
etwas dünnen Informationslage nicht abschließend erfolgen.
Ein Hinweis auf einen schon vorher beschädigten Baum fehlte in dieser Antwort und somit ist die Antwort auf die ich mich bezog falsch.
Hallo scarymary35,
da hier ein paar Halbwahrheiten und viel Unsinn erzählt werden hoffe ich durch meinen Beitrag ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen.
Es gibt einige Sachen wie z.B. Besitz eines Hundes oder eines Hauses, da ist man als Inhaber dieser Sachen automatisch erstmal schuld falls ein Schaden entsteht!
Das heißt ich muss als Inhaber beweisen das ich die erfoderlich Pflichten eingehalten habe und ich deswegen nicht haftbar gemacht werden kann.
In eurem Fall:
Der „Bauminhaber“ kann haftbar gemacht werden, sollte dieser nicht regelmäßig Kontrollen durch einen Fachmann ausgeführt haben und diese auch belegen können!
In diesem Fall ist eure Haftpflicht zur Zahlung verpfllichtet. Sollte als belegbar sein trifft euch keine Schuld und somit nicht haftbar.
Falls der „Sturm“ Windstärke 8 oder höher erreicht hatte könnte der Schaden auch von der Gebäuderversicherung des Nachbars übernommen werden.
Gruß
LampEh
Puh ich bin verwirrt…
Ich habe besagten Baum nicht kontrollieren lassen.
Es handelt sich um eine Birke die maximal 6 Jahre alt war. Also morsch war sie auf keinen Fall nur ziemlich hoch und im Verhältnis dünn. Also eigentlich ne normale Birke. Kann das ganze erst morgen regeln, da ich nicht zuhause bin. Laut Versicherung übernimmt das die Haftpflicht.
Das ganze gestaltet sich insofern schwierig, daß es sich bei Nachbars Zaun um einen Maschendrahtzaun handelt, bei dem quasi nur ein Abschnitt durch unsere Baumkrone beschädigt wurde. Das heißt oben ist der Draht raus und der Maschendraht hängt bisschen runter. Das wars eigentlich schon.
Allerdings ist der Zaun auf seiner ganzen Länge verbeult und hängt durch… wobei uns da keine Schuld trifft… wohl eher deren Hund.
Ich denke mal es wird jetzt auf einen neuen Zaun spekuliert, was ich aber so gar nicht einsehe. Ich hoffe da kommt jemand von der Versicherung und schaut sich das mal an.
Die Frage ist nun ob man so einen Maschendrahtzaun neu spannen kann und wenn ja ob man den kompletten Zaun spannen muss.
Morgen weiß ich mehr…
vielen Dank für Eure Antworten… auch wenns sozusagen unentschieden steht.
Hallo,
Puh ich bin verwirrt…
Ich habe besagten Baum nicht kontrollieren lassen.
Es handelt sich um eine Birke die maximal 6 Jahre alt war.
Also morsch war sie auf keinen Fall nur ziemlich hoch und im
Verhältnis dünn. Also eigentlich ne normale Birke.Kann
das ganze erst morgen regeln, da ich nicht zuhause bin. Laut
Versicherung übernimmt das die Haftpflicht.
Von wem hast Du diese Info erhalten, von dem Versicherer selbst ?
Deine Haftpflicht wird nicht zahlen.
Gruß Merger
Von wem hast Du diese Info erhalten, von dem Versicherer
selbst ?
Deine Haftpflicht wird nicht zahlen.
Wieso? Weil du es sagst?
Baum wurde nicht fachmännisch geprüft und ich nun umgefallen. Daher klarer Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflichten und daher kann die Fragestellerin haftbar gemacht werden.
Lassen wir den Sturm mal weg…
Sollte der Baum sagen wir mal einfach aus „Altersgründen“ umkippen wäre es doch klar das dem Fragesteller der Zaun in Rechnung gestellt werden würde.
Warum angeblich bei einem Sturm „höhere Gewalt“ geltend soll ist mir komplett schleierhaft.
Gruß Merger
Gruß
LampEh
Hallo liebe Wissenden,
kann mir bitte jemand per Link mal beweisen, dass ein Haus eine Gefährdungshaftung trägt? Dazu hab ich bisher nie was gefunden!
Soweit ich weiss, greift nur die Beweislastumkehr bei Einsturz oder Herabsturz von Gebäudebestandteilen.
Ich sag mal in og Fall greift die Gebäudevers. des Hausbesitzers zum Neuwert oder bei Verschulden des Baumbesitzers die HV zum Zeitwert.
Und das Verschulden könnte die Satzung oder Bauordnung des Landes regeln bezüglich „Wartungspflichten“ zum Baum.
Aber ich bin lernfähig
LG
Mela
Von wem hast Du diese Info erhalten, von dem Versicherer
selbst ?
Deine Haftpflicht wird nicht zahlen.Wieso? Weil du es sagst?
Nein - weil die Versicherungsbedingungen bei höherer Gewalt nicht leisten,
Ausnahme der Baum war zuvor beschädigt,
aber nach diesem Text vom TO,
Es handelt sich um eine Birke die maximal 6 Jahre alt war. Also morsch war
sie auf keinen Fall nur ziemlich hoch und im Verhältnis dünn.
kann die Birke nicht beschädigt sein.
Lassen wir den Sturm mal weg…
Sollte der Baum sagen wir mal einfach aus „Altersgründen“
umkippen wäre es doch klar das dem Fragesteller der Zaun in
Rechnung gestellt werden würde.
Aber nicht bei einer 6 Jahre alten Birke.
Warum angeblich bei einem Sturm „höhere Gewalt“ geltend soll
ist mir komplett schleierhaft.
Weil der Baumbesitzer diesen Schaden nicht beeinflussen kann,
also er dafür keine Schuld trägt.
Auszug aus den Versicherungsbedingungen der Haftpflicht:
wegen Schäden, die unmittelbar oder mittelbar auf Kriegsereignissen,
anderen feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen,
oder unmittelbar auf Verfügungen oder Maßnahmen von hoher
Hand beruhen. Das gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt,
soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben.
Und hier ein interessanter Link zu diesem Thema:
http://www.dr-wussow.de/dokumente_neu/pdf/950_sturmv…
Gruß Merger
Hallo,
da hier ein paar Halbwahrheiten und viel Unsinn erzählt werden
hoffe ich durch meinen Beitrag ein wenig Licht ins Dunkel zu
bringen.
Dafür, dass Du so einen hehren Anspruch hast, reihst Du Dich aber ganz schön in die Reihe der von Dir Gescholtenen ein.
Es gibt einige Sachen wie z.B. Besitz eines Hundes oder eines
Hauses, da ist man als Inhaber dieser Sachen automatisch
erstmal schuld falls ein Schaden entsteht!
Erstens ist die Gefährdungshaftung im Zusammenhang mit dem geschilderten Fall gar kein Thema.
Zweitens gibt es zwar für Hunde, nicht aber für Gebäude (oder Bäume) eine Gefährdungshaftung.
Drittens ist man bei der Gefährdungshaftung nicht „schuld“, sondern „haftbar“. „Schuld“ setzt immer eine fahrlässige oder vorsätzliche Handlung bzw. Unterlassung voraus. Bei einer Gefährungshaftung ist eben dies nicht Voraussetzung, um trotzdem in der Haftung für Schäden zu sein.
Das heißt ich muss als Inhaber beweisen das ich die
erfoderlich Pflichten eingehalten habe und ich deswegen nicht
haftbar gemacht werden kann.
Gemeint ist hier wohl die Entlastung aus der Gefährdungshaftung, was wie gesagt mit dem vorliegenden Fall überhaupt nichts zu tun hat.
Vielmehr muss der Anspruchsteller nachweisen, dass der Baumeigentümer seiner individuellen Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen UND der Baum entsprechend vor-geschädigt war.
In eurem Fall:
Der „Bauminhaber“ kann haftbar gemacht werden, sollte dieser
nicht regelmäßig Kontrollen durch einen Fachmann ausgeführt
haben und diese auch belegen können!
Nein. Alleine aus der Tatsache, dass keine Kontrollen durch einen Fachmann durchgeführt wurden, entsteht noch keine Haftung:
Erstens ist er nur dann in der Haftung, wenn der Baum vorgeschädigt war und er deswegen dem Sturm nicht widerstanden hat und umgefallen ist.
Zweitens gibt es keine pauschale Verpflichtung zur Kontrolle durch einen Fachmann. Vielmehr hängt dies von den Gegebenheiten vor Ort ab (Wo steht der Baum? In der Nähe einer Straße oder von Parkplätzen? Oder im hintersten Winkel des eigenen Grundstücks? Was ist es für ein Baum? Wie alt ist er? Welchen Umwelteinflüssen ist er ausgesetzt? usw.)
Falls doch, bitte Beleg!
In diesem Fall ist eure Haftpflicht zur Zahlung verpfllichtet.
Sollte als belegbar sein trifft euch keine Schuld und somit
nicht haftbar.
Nochmal: Nur, weil die Kontrolle ggf. nicht belegbar ist, entsteht im Umkehrschluss noch keine Haftung. Wenn der Baum i.O. war, ist die Frage der Kontrolle völlig nebensächlich!
Bitte nicht den TO auf eine Spur bringen, die teuer für ihn werden kann („Hallo Herr Nachbar, keine Sorge, mir hat man gerade im w-w-w erklärt, dass meine Versicherung bezahlen muss, wenn ich den Baum nicht habe kontrollieren lassen. Sie erhalten also garantiert Ihren Schaden ersetzt!“)
Falls der „Sturm“ Windstärke 8 oder höher erreicht hatte
könnte der Schaden auch von der Gebäuderversicherung des
Nachbars übernommen werden.
Man könnte jetzt kleinlich sein und sagen: „oder wenn es eine Sturmböe gegeben hat und in der weiteren Nachbarschaft vergleichbare Schäden gegeben hat.“ Immer unter der Voraussetzung, dass besagte Gebäudeversicherung Schäden an Einfriedungen, etc. beinhaltet…
Gruß
Loroth
Hallo,
Ich habe nie gesagt das die Versicherung zahlen muss… (Ander als Hr. Merger der sofort gesagt hat die Haftpflicht würde nicht zahlen) Ich habe festgestellt ob die Fragestellering haftbar gemacht werden kann! Und ja das kann sie. siehe weiter unten
Außerdem find ich es sehr amüsant das mein geschriebenes hier „Herz und Nieren“
aber Falschaussagen wie das wäre „höhere Gewalt“ (wir reden immer noch vom einem Sturm) komplett kommentarlos durchgewunken werden.
Bzgl. Beleg Ist der Link vom Hr. Merger sehr hilfreich:
Werden durch Sturmeinwirkung Bäume entwurzelt und auf das Nachbargrundstück geschleudert, kommt eine Störereigenschaft des Grundstückeigentümers nach der Rechtsprechung grundsätzlich nicht in Betracht, wenn die Bäume ordnungsgemäß angepflanzt und aufgezogen wurden und widerstandsfähig waren. Anders kann die Sachlage jedoch eingeschätzt werden, wenn die von dem Grundstückseigentümer unterhaltenen Bäume infolge Krankheit oder Überalterung ihre Widerstandskraft eingebüßt haben
Also diese nicht kontrolliert wurden. Und vor Gericht reicht es bestimmt nicht aus wenn man sagt: „Ich hab da ein Kumpel der kennt sich damit aus, der hat gesagt das paßt!“
Aber ich denke Thema ist durch und ich werde in Zukunft meine Post so präzise beantworten das keine Fehler drin sind aber bestimmt ein Laie die Antwort nicht mehr verstehen wird.
Gruß
LampEh
Hallo LampEh
Hallo,
Ich habe nie gesagt das die Versicherung zahlen muss… (Ander
als Hr. Merger der sofort gesagt hat die Haftpflicht würde
nicht zahlen)
Vorsicht - nicht Dinge behaupten die nicht stimmen!
Hr. Merger gibt es nicht - ist nur ein Nickname hier im Forum.
meine Antwort findest Du weiter unten und zwar
" Die Wohngebäudeversicherung (Sturm) des Nachbarn.
Wenn er den entsprechenden Versicherungsschutz nicht hat, darf er den Schaden selbst zahlen.
Ausnahme wäre, wenn der Baum schon zuvor beschädigt gewesen wäre, was natürlich nachzuweisen ist."
Ich habe festgestellt ob die Fragestellering
haftbar gemacht werden kann! Und ja das kann sie. siehe weiter
untenAußerdem find ich es sehr amüsant das mein geschriebenes hier
„Herz und Nieren“
aber Falschaussagen wie das wäre „höhere Gewalt“ (wir reden
immer noch vom einem Sturm) komplett kommentarlos
durchgewunken werden.Bzgl. Beleg Ist der Link vom Hr. Merger sehr hilfreich:
und dieser Link deckt sich auch mit meiner Antwort (siehe oben)
Gruß Merger
Hallo,
Ich habe nie gesagt das die Versicherung zahlen muss…
Nein, aber Du hast mit dem Spruch von den „Halbwahrheiten“ und dem „Unsinn“ den Anspruch erhoben, korrekte Aussagen zu treffen.
(Ander
als Hr. Merger der sofort gesagt hat die Haftpflicht würde
nicht zahlen)
Habe ich behauptet, dass seine Aussage in der gewählten Form richtig sei? Ich glaube nicht!
Ich habe festgestellt ob die Fragestellering
haftbar gemacht werden kann! Und ja das kann sie. siehe weiter
unten
Ja, aber nicht mit der zunächst getroffenen Begründung.
Zitat: „Der „Bauminhaber“ kann haftbar gemacht werden, sollte dieser nicht regelmäßig Kontrollen durch einen Fachmann ausgeführt haben und diese auch belegen können!“
Außerdem find ich es sehr amüsant das mein geschriebenes hier
„Herz und Nieren“
aber Falschaussagen wie das wäre „höhere Gewalt“ (wir reden
immer noch vom einem Sturm) komplett kommentarlos
durchgewunken werden.
Werden die falschen Aussagen (Stichwort „Gefährdungshaftung“) richtiger, weil ich nicht auf Mergers Post eingegangen bin?
Ist Kritik an Deinen Fehlern nur erlaubt, wenn man auch auf die Fehler anderer hinweist?
Und ist es tatsächlich amüsant, dass jemand der sich hier einen fundierten Rat verspricht, durch Deine Aussagen in die Irre geführt wird?
Bzgl. Beleg Ist der Link vom Hr. Merger sehr hilfreich:
Werden durch Sturmeinwirkung Bäume entwurzelt und auf das
Nachbargrundstück geschleudert, kommt eine Störereigenschaft
des Grundstückeigentümers nach der Rechtsprechung
grundsätzlich nicht in Betracht, wenn die Bäume ordnungsgemäß
angepflanzt und aufgezogen wurden und widerstandsfähig waren.
Anders kann die Sachlage jedoch eingeschätzt werden, wenn die
von dem Grundstückseigentümer unterhaltenen Bäume infolge
Krankheit oder Überalterung ihre Widerstandskraft eingebüßt
haben
DAS ist die Begründung, warum der Baumbesitzer haftbar sein kann. Sprich, wenn er seiner Sicherungspflicht nicht nachgekommen ist.
Also diese nicht kontrolliert wurden. Und vor Gericht reicht
es bestimmt nicht aus wenn man sagt: „Ich hab da ein Kumpel
der kennt sich damit aus, der hat gesagt das paßt!“
Wenn es „bestimmt nicht ausreicht“, dann muss es ja ein Gesetz, eine Vorschrift oder sonst etwas Offizielles geben, aus dem hervorgeht, dass Bäume verbindlich durch einen Fachmann („Bauminspektor“? „Baumkontrolleur“? „Baumordnungsbeamter“?) zu kontrollieren sind.
Zynismus off: Wenn man sich einmal etwas schlau macht, stellt man sehr schnell fest, dass es diese pauschale Regelung eben nicht gibt, sondern dass der notwendige Kontrollumfang, die -häufigkeit, etc. erheblich vom Standort des Baumes abhängt.
Und so bleibt als Fazit nur erneut: Dem TO zu sagen, dass, wenn er den Baum nicht hat „offiziell“ kontrollieren lassen, er in der Haftung ist, ist in dieser Pauschalität einfach falsch.
Aber ich denke Thema ist durch und ich werde in Zukunft meine
Post so präzise beantworten das keine Fehler drin sind aber
bestimmt ein Laie die Antwort nicht mehr verstehen wird.
Tja, Etlichen, die hier antworten, gelingt der Spagat: Sie geben richtige UND verständliche Antworten. Dass Du Dich auf nur eines davon beschränken willst, spricht nicht eben für Dich und Deine fachliche Kompetenz.
Gruß
Loroth