Baum in Baugenehmigung

Hallo,

wir haben ein zukünftiges Haus erworben als Fertigpaket, dass von einem Bauträger erstellt werden wird. In der dazugehörigen Baugenehmigung, die der Bauträger bereits im Vorfeld einholen ließ ist davon die Rede, dass im Garten ein Spitzahorn zu pflanzen sei.

Frage:

Wie ernst ist den Behörden das normalerweise? Gehts nur darum, dass da überhaupt ein Baum ist? Oder beharren die auf einem bestimmten Baum.

Ich würde ungern beim Amt anrufen um keine schlafenden Hunde zu wecken :smile:

natürlich, denn sonst würde man eine Liste zur Auswahl geben.

soll ich mal raten ? Du willst kein großes Herbstlaub im Garten haben und suchst einen andern, kleinblättrigen oder gar nicht blättrigen Baum, wie die „ach so beliebte“ hausgartenfremde Zypresse oder ein Nadelgehölz überhaupt.

Ob und wie kontrolliert wird ? Das geht von Ortsbesichtigung einige Zeit nach Fertigstellung bzw. Einzug bis „es fällt irgendwann einmal auf“ und führt zu Maßnahmen.

Warum eigentlich Pflanzvorschrift ?
Meist geht es um einen Ausgleich der vorher natürlichen oder landwirtschaftlich genutzten Fläche die nun Bauland wurde. Da ist es nicht unüblich, dass Ausgleichsanpflanzungen (nach Art, Menge und Pflanzort) vorgeschrieben werden.

MfG
duck313

Servus,

In diesem Fall schläft hier vor allem ein Amtsschimmel, der, falls geweckt, ein grausiges Wiehern hören lässt: Welcher Dackel ist auf die Idee gekommen, für den Garten eines Einfamilienhauses einen Baum vorzuschreiben, der im Lauf der Jahre ungefähr 20 m hoch und ebenso breit wird? Das Haus selber sollte doch eigentich auch noch Platz haben auf dem Grundstück?

Könnte übrigens sein, dass diese Vorschrift gerade deswegen angreifbar ist, weil sie objektiv nicht eingehalten werden kann.

Schöne Grüße

MM

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Hallo,
der Eigentuemer koennte am Baum schneiden, statt frei wachsen zu lassen

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Servus,

und würde damit einen jämmerlichen Hausmeister-Besen erzeugen, aber keinen Baum.

Es gibt keinen Baum, dessen Krone durch Schnitt zu einer anderen Größe gebracht werden kann, als sie von Natur aus hätte. Weder im Obstbau, noch im Gartenbau, noch im Forst.

Einzelne, dafür geeignete Gehölze lassen sich durch sehr strengen Schnitt zu Hecken formen, obwohl sie eigentlich gerne Bäume würden, z.B. Buxus und Taxus, auch Carpinus. Das sind dann aber keine Bäume, und mit Acer einen Hausmeisterschnitt vollführen zu wollen, wird vergebene Liebesmühe sein. Es gibt Zuchtformen, deren Kronen relativ klein bleiben. Relativ klein bedeutet dabei sowas wie nur 12 Meter hoch und breit, d.h. immer noch genug, um den Garten eines Einfamilienhauses fast vollständig auszufüllen.

Schöne Grüße

MM

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Das ist tatsächlich der Fall und in Anbetracht der zu erwartenden Klimaänderungen scheint mit Quercus Ilex oder was vergleichbares eine durchaus schöne Alternative zu sein.

Gute Entscheidung! Wer viel fragt, kriegt viele Antworten.

Das ist ein einheimischer Laubbaum und zudem war er „Baum des Jahres“ 1995
https://www.baum-des-jahres.de/baeume-1989-2018/der-spitz-ahorn/

Er ist als Gartenbaumn ganz offensichtlich ungeeignet (ich nehme an, der Garten ist nicht >>1200m² groß? Bei 1200m² würde der Garten nämlich schon zu 25% unter der 20m-Krone liegen.)

Wenn man also vorsichtig nach einer Alternative fragt, dann sollte man einen anderen Laubbaum vorschlagen und mal prüfen, ob einer der „Bäume des Jahres“ nicht passen würde. Das würde man beim Alternativvorschlag natürlich herausstellen, ebenso würde man begründen, dass man jeden Baum sehr gut pflegen möchte und daher ein Spitzahorn sicher auch die 20m-Krone erreichen wird, die er standesgemäß zu erreichen pflegt, was im 12m Garten (setze deinen Wert ein) eher nicht erwünscht wäre.

Servus,

es scheint hier allerdings um ein Konzept zu gehen, das einheimische Gehölze vorsieht.

könnte an einzelnen Orten in D (Oberrheingraben, vielleicht auch Bodensee) sogar autochthon vorkommen, passt aber sonst (bisher) nicht so gut zur Gegend.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

warum wendest Du dich nicht an den Bauträger - es ist immernoch sein Grundstück und seine Verantwortung. Verm. müsste auch er eine Änderung der Genehmigung beantragen.

Gruß,
Paran

Ehrlich, das ist Quatsch.
Wie viele Buchen, Walnüsse und weissderteufelwasnoch habe ich schon gesehen, die durch Schnitt rigeros kurz gehalten werden. Typischerweise in zu kleinen Gärten.
Der Stamm hat dann zwar die normale Dicke, die Äste auch, durch Einkürzen alle 2-3 Jahre kann man das aber kurz und niedrig halten und viel Laub vermeiden.
Mir tun sie trotzdem leid, obwohl nicht mal alle schlecht aussehen.

No ja, Hausmeisterbesen halt. Aber keine Bäume.

Wird Dir selber auch leicht klar, wenn Du Dir mal anschaust, was ein Spitzahorn in den ersten 10 - 15 Jahren seines Lebens so macht und wie er darauf reagiert, wenn ein Hausmeister ihm einen Hauptast oder die Stammverlängerung abhackt.

Übrigens: Ich zweifle daran, dass Du Nussbäume kennst, die durch Hausmeisterschnitt so elend zurechtgestutzt sind wie Hausmeisters Kinder. Es ist eher selten und nur, wenn der Hausmeister wengistens einigermaßen Lesen und Schreiben kann, dass ein Nussbaum darauf nicht mit Verbluten reagiert.

Schöne Grüße

MM

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Das kommt wohl öfters vor, bei uns wird gerne Eiche vorgeschalgen, und an der Gartengrenze einen Pflanzstreifen mit 100 cm breite mit Büschen aus einer Liste mit ca. 10 arten.

Ja, nicht unbedingt. Einige sehen durchaus gut aus und wie Bäume, übrigens auch die juglans, die durch bedächtiges und regelmäßiges Stutzen eine gewisse Größe nach oben und zur Seite nicht überschreitet und insgesamt einfach sehr kompakt, aber kerngesund ist. Da kannst du ruhig zweifeln, ich zweifle nicht, sondern sehe sie seit Jahren2 mal im Monat. (Auch hier wieder der Unterschied zwischen Theorie und Praxis=Erfahrung.)
Mögen tu ich das trotzdem nicht, aber ich mag auch keine Bonsais.

Ob man sowas freilich auch mit acer platanoides machen kann steht auf einem anderen Blatt geschrieben, gesehen hab ich es noch nicht. Man könnte experimentieren mit dem Schnitt, dann kann man sich wenigstens nicht vorwerfen lassen, ihn nicht gepflanzt zu haben.
Was mir noch dazu eingefallen ist, warum man so einen Baum trotz zu geringer Grundstücksgröße einplant: Mitunter geht es denen, diesen Schreibtischgärtnern um die Begrünung der Strasse, da denken die gar nicht an den Garten.
Ich kenne einige Strassen, bebaut vor etwa 100 Jahren, in deren Vorgärten gewaltige Laubbäume strassennah , so dass sich ein schönes Strassenbild ergeben hat, stehen. Dass deren Wurzelwerk und Krone 100 Jahre später den gesamten Vorgarten dominiert, das war den Planern sicherlich einerlei.

Die einfachste Lösung in so einem Fall, ohne schlafende Hunde zu wecken, und sich unnötige Diskussionen und Ärger einzuhandeln: Man akzeptiert die Pflanzung, lässt das Ding dann so lange stehen, bis der Baum zu einer störenden Größe kommt (die unterhalb dessen liegt, was eine ggf. örtliche Baumschutzsatzung dann unter Schutz stellen würde), und dann haut man das Ding um. Meanwhile sind dann andere, gewünschte und für eine Garten entsprechender Größe besser geeignete Gewächse ebenfalls so gewachsen, dass man hinreichend Platz für Vögel und Insekten geschaffen hat, und kein schlechtes Gewissen wegen dem Ahorn haben muss. Und nach den Jahren von denen wir hier sprechen, kräht in der Bauverwaltung niemand mehr nach einem Ahorn.

Ja. Dieses Verfahren habe ich in Nds. auch praktiziert. Sollte der Spitzahorn dennoch zu hoch werden: mit einem 10mm - Bohrer einige schräg nach unten-innen gerichtete Bohrlöcher am Stamm vornehmen. Durch das eintretende gestaute Wasser gibt es schnell natürliche Hinfälligkeit.
LG
Amokoma1

Servus,

???

Warum sollte ein Bauträger dafür verantwortlich sein, welche Vorgaben zur Gestaltung der Grundstücke die Gemeinde macht?

Schöne Grüße

MM

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Hallo,

der ist nat. nicht für die Vorgaben der Gemeinde aber, als Eigentümer, für das Grundstück und dieses betreffende Anträge verantwortlich.

Gruß,
Paran

Servus,

nun sind es allerdings in der Regel nicht die Eigentümer, sondern die Kommunen, die die Bebauungspläne machen. Am Bauträger ist es, die Vorgaben des Bebauungsplans einzuhalten. D.h. man kann mit ihm allenfalls vereinbaren, dass man den vorgeschriebenen Ahorn dann selber pflanzen wird.

Schöne Grüße

MM

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Hallo,

ev. hat der Bauträger schlicht diesen Baum beantragt (weil grad billig zu haben z.B.). Das muss nicht bedeuten, dass es eine Vorgabe zur Pflanzung genau dieser Baumart gibt.
So oder so muss der zuk. Eigentümer mit dem Bauträger darüber reden.

Gruß,
Paran