Baum unter naturschutz

hallo guten tag ;
kann mir bitte jemand sagen ; welche kriterien einen baum haben muß , der unter naturschutz steht …alter zustand …usw. usw…
für eine auskunft wäre ich sehr dankbar
vlg. gysimo

Hallo gysimo,
google doch mal unter Baumschutzverordnung, da steht meist ziemlich genau drin, welche Bäume geschützt sind. (ist mitunter auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich)
Gruß florestino

Tach,

kann mir bitte jemand sagen ; welche kriterien einen baum
haben muß ,

die jeweils gültige Baumschutzverordnung, so es denn in Deiner Stadt/Gemeinde eine gibt.

Da diese Regelungen Landes- oder gar Kommunales Recht darstellen, kann man nichts pauschales sagen.

Gandalf

Hallo gysimo,

kann mir bitte jemand sagen ; welche kriterien einen baum
haben muß , der unter naturschutz steht …alter zustand
…usw. usw…

Die Frage ist nicht so einfach, die Antwort ist wie oft: es kommt darauf an.

Zunächst mal was verstehst Du unter „unter Naturschutz stehen“? Das kann sehr unterschiedlich sein. Der Eine meint ein Naturdenkmal, der Andere eine jahreszeitliche Einschränkung beim Schnittzeitpunkt, der dritte bezieht sich auf die Baumschutzsatzung der Gemeinde/Stadt.

vielleicht hilft Dir dieser Link
http://de.wikipedia.org/wiki/Naturdenkmal
in Verbindung mit dem (Landes-)Naturschutzgesetz weiter.

Einheitliche Kriterien über Größe, Alter, Höhe usw. kann es nicht geben, wenn der Baum unter vielen gleichartigen Bäumen stehen sollte, könnte es sein, daß er nicht schützenswert ist, als markanter Einzelbaum muß es vielleicht gar nichts Besonderes sein, es genügt die landschaftsprägende Funktion.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,

es ist ja eigentlich schon alles geschrieben worden. Aber der Vollständigkeit halber:

Ein Einzelbaum ist in der Regel - sofern er geschützt ist - ein Naturdenkmal. Ob ein Baum als Naturdenkmal ausgewiesen ist, kann man in vielen Bundesländern bei den Naturschutzministerien online abfragen. Für Naturdenkmale sind die Unteren Naturschutzbehörden zuständig, die Dir auch persönlich Auskunft geben.

Eine weitere Möglichkeit sind die Baumschutzsatzungen der Kommunen, wobei nicht jede eine hat (ggf. nachfragen). Meistens steht drin, dass Bäume mit einem Umfang über 80 cm in 1 oder 1,3 m Höhe geschützt sind. Es gibt aber auch sicher andere Varianten.

Zusätzlich ist zu beachten, dass zwischen 01.03. und 30.09. eigentlich jeder Baum unter Naturschutz steht (siehe Naturschutzgesetze von Bund und Ländern). Sollte der Hintergrund Deiner Frage eine geplante oder bereits durchgeführte Baumfällung sein: Ausnahmen hiervon gibt es, z.B. wenn es Probleme mit der Verkehrssicherung gibt.

Für den Schutzstatus eines Baumes die Art oder der Zustand nicht von Bedeutung. Es gibt sogar Fälle, in denen tote Bäume unter Schutz stehen, z.B. aus artenschutzrechtlichen Gründen.

Da es noch viele Spezialfälle gibt, müsste Deine Frage evtl. präzisiert werden.

Viele Grüße,

Muschel