Natürlich nicht - bei ihm stehen lauter Häuser mit fünf Meter Etagenhöhe…
Ich habe beim Fachhandel nachgeschlagen: die Blautanne wird dort im Garten durchschnittlich 3 bis 5 m hoch in Ausnahmefällen auch bis 10 m.
Um mal von der leidigen Sache mit der Höhe wegzukommen: Ja, 15 m sieht man da schon auch. Aber eins ist für @h.b.1 wichtiger: Blautannen (oder, richtiger: Blaufichten) sind im Gebirge zu Hause - sie wurzeln sehr flach, aber diese flachen Wurzelteller sind so ausgeprägt, dass es schon einen ausgewachsenen Hurrikan bräuchte, um eine Blaufichte zu werfen. Die Kameraden bleiben stur und störrisch stehen und warten, bis das Theater vorbei ist.
Dass ihre Cousine, die Gemeine Fichte, so leicht geworfen wird, hängt damit zusammen, dass diese von Natur aus eigentlich nicht flach wurzelt, aber in schlecht durchlüfteten (staunassen, grundwassernahen oder tonigen) Böden nicht weiter in die Tiefe geht, so dass das Wurzelsystem, das in seiner Struktur dafür nicht konzipiert ist, oberflächlich bleibt. So kommt es zu dem typischen Schadbild bei Windbrüchen.
Schöne Grüße
MM
Du hättest den Nachbarn schon vor Jahren ab einer gewissen Baumhöhe (je nach Nachbarschaftsrecht) darauf hinweisen müssen.
Aus Erfahrung hier in unserem Wohngebiet hat man ansonsten kaum eine Chance auf das Fällen von gesunden Bäumen auf dem Nachbargrundstück, wenn dieser Nachbar sich weigert.
Erst recht nicht, nur weil die aufs Haus fallen KÖNNTEN.
Eventuell siehts anders aus, wenn der Baum nachweislich morsch oder/und abgestorben wäre.
Die Naturschutz/Baumschutzbehörde hat auch noch ein Wort mitzureden.
Du solltest aber das Gespräch mit dem nicht dort wohnenden Vermieter suchen. Oft sind die da entgegenkommender, wenn sie nicht persönlich oder ihre Vorfahren den Baum gepflanzt haben.
Biete doch an, du finanzierst einen neuen Baum, welcher nicht so hoch wird.
durchschnittlich 3 bis 5 m hoch in Ausnahmefällen auch bis 10 m.
Vielen Dank für den interessanten Hinweis. Dann dürfte ja analog zu Aprilfischs Rechnung bei angenommenen 4m Baumhöhe die Etagenhöhe nur ca. 1m betragen.
Aber trotzdem bleibe ich dabei, dass es auch Nadelbäume (keine Blautannen-Züchtungen) gibt, die noch sehr viel höher als 20m werden können.
Außerdem wollte der Fragesteller wohl nicht den Nachbar-Baum kleingeredet bekommen, oder dass ihm seine Bedenken ausgeredet werden. Das was er eigentlich wissen wollte, wurde ihm ja schon von dir und anderen geschrieben.
war:
und er hat erfahren, dass er nicht dagegen vorgehen kann, weil von dem Baum keine Gefahr ausgeht.
Du bist im Moment der Einzige, der das nicht kapiert hat.
Schöne Grüße
MM
Servus,
kannst Du bitte eine einzige (besser wären allerdings zwei oder drei) Baumschutzsatzung(en) benennen, in dem ein Baum, von dem eine Gefährdung ausgeht, nur gefällt werden darf, wenn er nachweislich morsch oder/und abgestorben ist?
Und/oder in der die Kommune ihre Kompetenz an die Untere Naturschutzbehörde überträgt?
Warum muss ich jetzt an die Sache mit dem Bock und dem Gärtner denken?
Schöne Grüße
MM
und er hat erfahren, dass er nicht dagegen vorgehen kann,
Im Gegensatz zu denen, die das geschrieben haben, weiß ich nicht, ob es in der Gemeinde in der der Fragesteller wohnt, z.B. eine Gemeindesatzung über den Schutz des Baumbestandes gibt. In dieser Satzung meiner Gemeinde steht jedenfalls, dass nur Bäume ab einem gewissen Stammumfang geschützt sind, aber z.B. Nadelbäume, mit Ausnahme der Eibe und Zeder, nicht.
weil von dem Baum keine Gefahr ausgeht.
Und noch so ein Witz: Per Ferndiagnose wurde von zwei wer-weiss-was-Universal-Experten festgestellt, dass von dem Baum keine Gefahr ausgeht.
Du bist im Moment der Einzige, der das nicht kapiert hat.
Wenn du und duck313 alle sind, dann stimmt es wohl, dass ich der Einzige bin, der nicht beurteilen kann, ob der Baum im Nachbargarten des Fragestellers eine Gefahr darstellt.
Selbst das für Fällgenehmigungen zuständige Bauamt meiner Gemeinde traut sich bei meiner Birke keine Ferndiagnose zu, sondern schickt Mitarbeiter vor Ort, um das beurteilen zu können.
wurde auf der Grundlage der gemachten Angaben, die dafür vollkommen ausreichen.
Und nu?
Meine Ferndiagnose: Ein typischer Fall von Selbstüberschätzung.
Wie? Die Blaufichte hat sich selbst als Blaufichte vorgestellt? Das ist seltsam - mir war nicht bekannt, dass Blaufichten tippen können…
Moin,
Wie kann ich nun dagegen vorgehen?
Ich würde mich bei der für Baumfällgenehmigungen zuständigen Stelle deiner Gemeinde erkundigen, wie die Aussichten wären, eine solche Genehmigung zu erhalten. Dann würde ich den Eigentümer kontaktieren (z.B. Mieter um Kontaktdaten bitten) und ihm meine Bedenken und ggf. die Aussage der Gemeinde dazu mitteilen.
Mein Nachbar z.B. ist auch so einer von den ganz schlauen. Er hatte mich gebeten, meine Birke zu fällen, weil er meinte, von diesem Baum würde eine Gefahr ausgehen und sagte mir wahrheitswidrig, dass die Gemeinde nichts dagegen hätte, weil Birken nicht geschützt wären.
Oder habe ich keine Chance mehr, da schon mehr als 5 Jahre vorbei sind?
Wenn objektiv eine Gefahr von dem Baum ausgeht, sollte es m.E. egal sein, wie lange es vorbei ist. Mein Nachbar hat mich auch erst vor 5 Jahren das erstemal gebeten meine 60-jährige Birke zu fällen. Und da Mitarbeiter des Bauamtes bei mir vorbeikommen wollen, um zu beurteilen, ob eine Gefahr von meinem Baum ausgeht, ist die Wahrscheinlichkeit, dass ich eine Fällgenehmigung bekomme, wohl größer als Null.
Gruß Pontius
Welche Gefahr geht denn hier von dem Baum aus, wenn er gesund ist? Sag doch mal …
In unserer Gemeinde gibt es Einschränkungen beim Baum fällen durch Untere Naturschutzbehörde, sowie Baumschutzsatzung.
Von Kompetenzübertragungen habe ich nichts geschrieben, du reimst dir immer komische Sachen zusammen.
Wir könnten ja alle noch bisschen weiter über die Höhe orakeln, deswegen ist der Fragesteller aber sicher nicht hierher gekommen.
Oder ich könnte auch einfach mal orakeln, dass er sich statt dessen bei der Bestimmung der „Blaufichte“ vertan hat. Dann wäre der Baum eventuell doch höher
Das „komische“ kommt daher, dass Du nicht weißt, dass die Untere Naturschutzbehörde in allen Bundesländern mit Ausnahme von HH, HB und B nicht die Gemeinde, sondern der Landkreis ist.
Dass Du das kannst, hast Du ausreichend bewiesen. Mir geht es nicht um das Herumblasen von Wortwolken, sondern um Aussagen zur Sache mit Hand und Fuß.
Und die sind auch in Deinem Zweiten Versuch, das Verhältnis von Baumschutzsatzungen (von denen Du zuerst nicht mal den Namen kanntest) zu Naturschutzbehörden und deren Bedeutung für Leute, die Bäume fällen lassen wollen, konkret zu schildern, nicht herausgekommen. Außerdem hast Du vergessen, die Wortwolke
so zu formulieren, dass der Fragesteller was damit anfangen kann: Welche Chance? Wo? Wie begründet? Wie umzusetzen?
Auch die Aussage
ist völlig verblasen und für jemanden, der wissen möchte, wie’s geht, gänzlich unbrauchbar.
Schöne Grüße
MM
Danke für Eure Antworten.
Ich werde mir überlegen ob ich mal bei der Gemeinde anrufe, und mal nachfrage. Kostet ja nichts.
Ich bin natürlich auch ein wenig Dumm gewesen. Letztes Jahr, als wir unseren Wintergarten gebaut haben war der Besitzer des Mehrfamilienhauses da. Ich habe ihn natürlich nicht auf den Baum angesprochen.
Der Baum sieht gesund aus. Außerdem steht der ja durch das hohe Nachbarhaus ein wenig windgeschützt. Aus meinen Fenstern kann ich einige ähnlich hohe Bäume sehen, die nicht ,Windgeschützt" sind. Wenn diese also fallen, werde ich einfach in den Keller gehen…
Was du alles so annimmst. Ich weiß es, und was tut das zur Sache?
Ja ja, man merkt worum es dir geht.
Wieso sollte ich das „Verhältnis konkret schildern“ … weil du das so „verlangst“
Na, dann weiter mit der Höhe
um so schlimmer.
Das heißt, Du machst Dein Wortgewölk nicht aus Dussligkeit, sondern willentlich, obwohl Du in der Lage wärest, inhaltlich substantiiert und nicht bloß im vage wabernden Geschwätz-Modus zu antworten: Es ist offensichtlich Deine Absicht, diesen Thread wie so viele andere vorher totzulabern.
Dann nix wie endlich ab zu Gutefragenächstefrage, je früher desto besser.
Wer labert mich denn dauernd voll,
sogar wenn ich mir erlaube zwischen deiner Baumhöhe-Diskussion auch was zum eigentlichen Thema zu schreiben…
Hast du sonst nix zu tun?
Aber ich nehms dir nicht übel! Alles gut.
Wenn Du das mal getan hättest.
Blah - blah - blah. Worte ohne Inhalt. Du hast NICHTS Konkretes zur vorgelegten Frage geschrieben, überhaupt nichts. Und zu allem Hohn erzählst Du hinterdrein, dass Du es (woran ich freilich zweifle) gekonnt hättest.
Nicht der erste Thread, der in Deinem inhaltsleeren Wortmüll erstickt.
Von Dir kommt nichts anderes als diese abscheuliche Soße.