Hallo,
ich bin Bauherr und habe im Rahmen der Bauabnahme Mängel festgestellt, die kaum reparierbar sind und nicht mehr repariert werden sollen. Deswegen möchte ich hier gerne nach einer typischen Schadensersatzhöhe fragen. Allgemein:
Der Innenbereich ist bereits geputzt und gemalert, der Außenbereich hat einen fertigen Vollwärmeschutz mit Anstrich. Also alles fertig.
#1
Die Justage eines Rundbogenfensters würde bereits mehrfach versucht. Fazit, es schließt nur dicht, wenn es sich kaum öffnen/schließen lässt oder es ist mit normalerm Kraftaufwand zu öffnen/schließen, lässt dann aber Zugluft durch.
Weiterhin ist das obere Band des Fensters zu tief montiert (im direkt Vergleich deutlich sichtbar), was mit erheblich größeren Kräften und Drehmomenten einhergeht, welche die Lebensdauer ggf. reduzieren.
In welcher Höhe kann ich hier Schadenersatz fordern?
#2
Diverse Rollläden schließen (im oberen Bereich) nicht lichtdicht, es bleiben Lichtspalte, die Vertraglich ausgeschlossen sind.
In welcher Höhe kann ich hier pro Rollladen Schadenersatz fordern?
#3
Die vertikalen, seitlichen Rollladenführungsschienen sind nicht parrallel montiert, so dass der Panzer im unteren Bereich problemlos (schnell) herausgebrochen werden kann. Der Einsatz eines 6 mm breiteren Panzers (bezogen auf 2 m Breite) schlug bereits fehl.
In welcher Höhe kann ich hier Schadenersatz fordern?
#4
An vier Fenstern wurden zu breite Rollladenführungsschienen verbaut, so dass der geschlossene Panzer bei Wind schlackert, da er mäanderförmig aufbaut.
In welcher Höhe kann ich hier Schadenersatz fordern?
Vielen Dank fürs Mitlesen und Beantworten im Voraus.
Gruß
Herbert