Baumängel im Fenster- und Rollladenbereich

Hallo,
ich bin Bauherr und habe im Rahmen der Bauabnahme Mängel festgestellt, die kaum reparierbar sind und nicht mehr repariert werden sollen. Deswegen möchte ich hier gerne nach einer typischen Schadensersatzhöhe fragen. Allgemein:
Der Innenbereich ist bereits geputzt und gemalert, der Außenbereich hat einen fertigen Vollwärmeschutz mit Anstrich. Also alles fertig.

#1
Die Justage eines Rundbogenfensters würde bereits mehrfach versucht. Fazit, es schließt nur dicht, wenn es sich kaum öffnen/schließen lässt oder es ist mit normalerm Kraftaufwand zu öffnen/schließen, lässt dann aber Zugluft durch.
Weiterhin ist das obere Band des Fensters zu tief montiert (im direkt Vergleich deutlich sichtbar), was mit erheblich größeren Kräften und Drehmomenten einhergeht, welche die Lebensdauer ggf. reduzieren.
In welcher Höhe kann ich hier Schadenersatz fordern?

#2
Diverse Rollläden schließen (im oberen Bereich) nicht lichtdicht, es bleiben Lichtspalte, die Vertraglich ausgeschlossen sind.
In welcher Höhe kann ich hier pro Rollladen Schadenersatz fordern?

#3
Die vertikalen, seitlichen Rollladenführungsschienen sind nicht parrallel montiert, so dass der Panzer im unteren Bereich problemlos (schnell) herausgebrochen werden kann. Der Einsatz eines 6 mm breiteren Panzers (bezogen auf 2 m Breite) schlug bereits fehl.
In welcher Höhe kann ich hier Schadenersatz fordern?

#4
An vier Fenstern wurden zu breite Rollladenführungsschienen verbaut, so dass der geschlossene Panzer bei Wind schlackert, da er mäanderförmig aufbaut.
In welcher Höhe kann ich hier Schadenersatz fordern?

Vielen Dank fürs Mitlesen und Beantworten im Voraus.

Gruß
Herbert

Hallo,
ich bin Bauherr und habe im Rahmen der Bauabnahme Mängel festgestellt, die kaum reparierbar sind und nicht mehr repariert werden sollen. Deswegen möchte ich hier gerne nach einer typischen Schadensersatzhöhe fragen.
#2
#3
#4
Vielen Dank fürs Mitlesen und Beantworten im Voraus.
Gruß
Herbert

Hallo Herbert,
als Inhaber eines Innungsfachbetriebes möchte ich nun nicht „vom Leisten ziehen“, aber…da haste wohl die falschen Handwerker genommen.

Zu #1 kann und werde ich nichts sagen, da wir als RS-Innungsfachbetrieb keine Fenster / Türen verbauen. Wir haben mit der Produktpalette aus RS (Rollladen und Sonnenschutz) genug zu tun und zu beachten.

zu #2,3,4
hole Dir bitte einen Gutachter vom Bundesverband Rollladen und Sonnenschutz - welche dafür extra ausgebildet sind und über das notwendige Wissen aus diesem Fachbereich verfügen. Bausachverständige aus allen anderen Bereichen würde ich genau mit dieser Begründung (Nichtwissen oder Halbweissen) ablehnen!
hier ein Link zur BV-Seite:
http://www.rs-fachverband.de/

Aber warum verlangst Du Schadensersatz, wenn es doch nicht repariert und fertiggestellt werden soll??? - höchst fragwürdige Methode - auch die Neben- und Innenarbeiten sind bei hergestellten Fehlern zu übernehmen. (denke ich mal)
Typische Schadensersatzhöhen gibt es nicht!

lg
Peter

Hallo HerbyT,

wenn mit dem/den „Verursacher/n“ keine auskömmliche/gütliche Lösung/Einigung für beide Seiten zustande kommt, hilft oft auch der Hinweis bei der Innung/Handwerkskammer den Vorfall vorzutragen. Ggf. können die dort Tipps geben bzw. auch weiterhelfen.

Sofern die Rechnungen für erbrachte Leistungen bereits bezahlt sind und kein „Sicherheitseinbehalt“ vereinbart wurde, eine „Verzugsetzung“ keine Ergebnisse erzielte bzw. die Mängelbeseitigung seitens des Unternehmers ausblieb, kann ich nur empfehlen einen Rechtsanwalt einzuschalten. Der RA wird dann mit einem SV die Höhe der Ersatzanspüche festlegen. Diese Vorgehensweise dauert natürlich, zieht sich hin und man muss erstmal in „Vorkasse“ treten, ist aber bei „verhärteten Fronten“ die einzige Alternative.

Ansonsten kann man noch im Wirkungskreis des Unternehmers nachforschen, ob denn eine „betriebsfertige“ und mängelfreie Leistung eher die Ausnahme ist. Wenn ja, dann hat man hier mit anderen Geschädigten einen guten Ansatzpunkt gemeinsam vorzugehen.

Die mängelbehafteten Einbauteile (Leistungen) sollten fotografisch bzw. als Video (manuelle Funktionsprüfung)zum Beweis dokumentiert sein.

Gruss
G.

Hallo Herbert,

zunächst eine Vorbemerkung: ich bin zwar in Bauangelegenheit sachverständig; gleichwohl bin ich nicht befugt Rechtsrat zu erteilen: dies ist nach dem Gesetz ausdrücklich Rechtsanwälten vorbehelten!

Deshalb sind die nachstehenden Ratschläge meine persönliche Meinung; d.h. ich stelle dar, wie ich in vergleichbarem Fall reagieren würde.

  1. Schadenersatzansprüche können nur geltend gemacht werden, wenn strenge - an zeitliche Abläufe gebundene - Voraussetzungen erfüllt sind. So muss der Auftragnehmer - wenn denn die Mängel festgestellt und vom Auftragnehmer anerkannt (z.B. im Rahmen der Bauabnahme) sind - in Leistungsverzug gesetzt werden. Das heißt ihm muss unter Fristsetzung die Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben werden. Gleichzeitig sollte die Ersatzvornahme bei fruchtlosem Fristablauf oder nicht zufriedenstellender Nachbesserung angekündigt bzw. angedroht werden.

  2. Erst bei erfolgloser Nachbesserung können weitergehende Ansprüche geltend gemacht werden. Diese Ansprüche richten sich nach der zu erwartenden Gebrauchsminderung bzw. nach den Kosten einer eventuellen Ersatzvornahme.

  3. Zu#1: Was das Rundbogenfenster betrifft, so geht in meinen Augen der Gebrauchswert gegen Null; d.h. die Schadenersatzansprüche richten sich nach der Höhe der Kosten einer eventuellen Ersatzvornahme. Hierzu empfehle ich die Einholung zumindest dreier seröser Angebote von einschlägigen Handwerkern. Diese sollen sowohl die Herstellung sowie Ausbau und Einbau eines funktionsfähigen Fenster mit den entsprechenden Nebenkosten (Beiputz, Streicharbeiten etc.) enthalten.

  4. Zu#2: Bei den nicht dicht schließenden Rolläden stellt sich zunächst die Frage nach der Ursache: a. sind die Rolläden gegen Hochschieben gesichert? b. ist der Panzer überhaupt lang - das Desaster in diesem Fall ist nur bei geöffnetem Rolladenkasten zu sehen - genug? Dieser Fehler sollte sich beseitigen lassen und die Schadenersatzanprüche sollten sich in der Höhe der Kosten einer Nachbesserung durch einen sachkundigen Handwerker bewegen.

  5. Zu#3+#4: Bei zwei Metern Rolladenbreite müssen im Zweifel überbreite (z.B. 50x20x50 mm) Rolladenschienen mit innenliegenden Bürstenleisten - wegen des Klapperns - montiert werden. Selbstverständlich müssen dies Leisten lotrecht angebracht werden. Was das Klappern an diesen Rolläden betrifft, so läßt es sich ebenfalls nut mit dem Einzug - in eine innenliegende vorgesehene Nute - von Bürstenleisten lösen. Der Schadenersatzanspruch bemißt sich auch hier - wie unter 4. dargestellt - nach den Kosten einer Ersatzvornahme.

Solltest Du weitere Fragen haben, so kannst Du mir gern direkt schreiben an: [email protected].

Über ein feedback würde ich mich freuen!

ZU:#1
Weis ich nicht aber ein Fenster ist entweder wärmetechnisch wichtig und muss dicht sein. Wenn Du es nicht oft öffnen wirst sondern nur zum putzen dann zieh was ab wenn es sonst dicht ist. Wenn es öfter mal geöffnet werden muss und damit mit einer vorzeitigen Abnutzung zu rechnen ist der dazu führt dass das Fenster früher kaputt geht. GAR NIX zahlen.

#2

Die 2 ist wahrscheinlich wegen Punkt 3. Wenn 3 nicht der Grund ist dann evtl. Dreck oder weil Panzer neu und noch reibt. Wenn mit Motor, dann evtl. Motor anders einstellen lassen. Das ungenaue schließen der Lamellen und Deine Frage könnte ich auch auf pingelig deuten, tue ich aber nicht.

#3

Rollladen aus PVC haben nur sehr begrenzt Sicherheit. Weil diese normalerweise am Fensterrahmen festsitzen wundert mich das mit der Parllelität.
Gar nix zahlen wenn es Dich nervt. Vor allem dann wenn die Panzer evtl. von alleine rausfallen.

#4

Erscheint mir pingelig. Panzer klappern immer wenn diese ganz lose sind sprich ganz unten. Luft im System muss sein, sonst ist es nicht leichtgängig. Zieh etwas hoch und dann ist es weg. Du hast auch nicht jeden Tag soviel Wind oder wohnst Du in Sylt. Es mag Systeme geben die gegen diese Lust mit Bürsten arbeiten aber das ist teuer.

Hallo Herbert, deine Frage kann nur ein Sachverständiger im Bereich Rollladenbau beantworten, weil nur er sagen kann, ob tatsächlich ein Fehler vorliegt (Laien beurteilen die Toleranzen oft anders als die jeweils einschlägige DIN), und was es kosten würde, die „Fehler“ zu beseitigen (ohne Vor- und Nacharbeiten). Hinzu tritt, daß deine Frage keiner beantworten kann, ohne den Werkvertrag zu kennen, weil sich nur aus dem Vertrag ergibt, was geschuldet war (juristische Frage).

Ich kann dir nur Allgemeines zum Schadenersatz mitteilen, da auch ich den ganzen Sachverhalt nicht kenne. Ich verstehe dich so, daß du keine Nacherfüllung möchtest, auch keine Minderung (Herabsetzung des Werklohnes entsprechend der Minderleistung in Bezug auf die geschuldete Leistung), sondern Schadenersatz.
Schadenersatz für einen Mangel setzt voraus 1. Einen Fehler, d.h. Abweichen der Beschaffenheit von der vereinbarten (ohne Vereinbarung: üblichen) Beschaffenheit und 2. Verschulden des Handwerkers, also einen vermeidbaren handwerklichen Fehler und Erkennbarkeit durch den Handwerker (Fachmann).
Der Schaden wird idR durch die Höhe der Kosten für die Nacherfüllung bestimmt. Ersetzt werden soll aber nur der tatsächlich entstandene Schaden.
Beseitigt der Bauherr den Schaden nicht, so fallen auch keine Nebenkosten (Ausbau, Entsorgung, Wiederherstellung innen+außen) an und auch keine MWSt. Auch die Kosten für eine bessere Ausführung als die vertraglich vereinbarte werden nicht ersetzt. Argument: Wäre von vornherein die bessere Ausführung vereinbart worden, so hätte der Bauherr sowieso mehr zahlen müssen.

Achtung: Jeder Handwerker hat ein Recht zur Nacherfüllung, das ihm nicht abgeschnitten werden darf. Hierauf musst du achten, sonst sind dir die weiteren Gewährleistungsansprüche (Minderung, Schadenersatz usw) verwehrt.

Deine Mängelrechte kannst du in §§ 633 BGB und folgende nachlesen.

Grüße von Katharina Hartstang

Guten Abend an alle Antwortenden,

bezogen auf die schnellen Zeiten des Internets kommt es sicherlich vielen so vor, als hätte ich Jahre nicht geantwortet. Aber es sind ja keine 14 Tage.
Zum Thema:
Die ausführende Firma bot nach ursprünglich 500 nun 1500 EUR an, und erhält als Gegenleistung den Persilschein.
So wird es doch noch akzeptabel, da meine bessere Hälfte Umbauarbeiten, mit Dreck und Co, nicht mehr mitgemacht hätte.

Nochmals Danke!

Einen schönen Abend wünscht Herbert

Hi habe leider erst jetzt dein Mail gelesen…also wow da ist aber ganz schön was daneben gelaufen bei dir…ich wurde dir empfehlen sich bei der handwerkskammer zu beschweren und um einen unabhängigen Sachverständiger bitten.ich hoffe dass es keine kleinfirma war…aber ein sachverständiger kann zum Thema geldkurzung bestimmt besser beraten.es ist aber wichtig dass du der Firma mind 3 neue Termine zu Verfügung stellen muss…damit die die Chance haben es gut zu machen.die haben das recht der Nachbesserung !wenn man sich dagegen stellt könnte man in einem Rechtsstreit Probleme bekommen. Ein tip:falls Stäbe in oberen Bereich nicht schließen kann es an dem Profil liegen, an der Arretierung oder es sind zu viele Stäbe verbaut.manchmal reicht es 2-3stäbe rauszunehmen.wünsche die viel Erfolg !und hoffe dass du dein Heim in vollen zügen genießen kannst

Zu den führungsschienen…also je breiter eine führungsschiene ist desto hast du einen besseren Einstand für den Panzer…aber du hast recht es muss schon i
Lot eingebaut werden.ein Sachverständiger würde emotionslos alles nachmessen und sich mit der Firma in Verbindung setzten sg Bescheid wie alles ausgegangen ist!und viel Erfolg !l
Gruß aus dem norden!