Baumängel während Gewährleistung dem Bauträger direkt oder über Hausverwaltung melden?

Schönen guten Tag.
Meldet man Baumängel während der Gewährleistung beim Neubau direkt dem Bauträger, oder über die Hausverwaltung?
Gibt es hier klare Regelungen? Einfacher wäre es doch, wenn mal alle Mängel der Eigentümer gesammelt der Hausverwaltung übergibt, welcher diesen den Bauträger zu Stellungsnahme auffordert.
Oder geht das immer direkt zwischen Eigentümer und Bauträger ohne Hausverwaltung?

Besten Dank

Hallo,

man meldet die Mängel beim Vertragspartner, der die Mängel zu beseitigen hat.
Es wird der Bauträger sein.

awM

Also nicht die Hausverwaltung, welcher ja die Eigentümer vertritt???

Ich nehme an, dass Bau- und Kaufvertrag zwischen Bauträger und jedem einzelnen Eigentümer geschlossen sind. Daraus ergeben sich dann entsprechende Ansprüche. Dass Hausverwaltungen schon in diesem Vertrag mit eingeschlossen sind, wäre noch ungewöhnlich im privaten Bereich (anders als bei Verträgen für große nicht private Objekte, bei welchen Facility Management bereits enthalten ist, und dann meist von den Bauträgern bedient wird).

awM

wenn du in Miete bist, musst du dies meines Erachtens der Hausverwaltung melden.
Der Gewährleistungsanspruch besteht letztendlich zwischen Baufirma und Auftraggeber (Hausverwaltung) - nicht Mieter und Bauträger.

Wenn ich mir ein Auto miete und bemerke, dass ein Baufehler vorliegt (keine Ahnung was - … das Fernlicht funktioniert nicht - egal), dann gehe ich auch zum Vermieter und nicht zum Autoverkäufer.

Um diese Frage beantworten zu können bedarf es ein paar mehr Informationen.

Handelt es sich um einen Neubau mit Eigentumswohnungen, oder um Einfamilienhäuser / Doppelhaushälften.

Gibt es die Hausverwaltung als Vertragspartner im Abschluss zwischen Auftraggeber und Bauunternehmer?

Gibt es noch einen unabhängigen Sachverständigen oder ähnliches, der sich mit einklingt und evtl. Vermittelt?

Hallo.
-Neubau (jetzt 2 Jahre alt)
-schlüsselfertiger Kauf vom Bauträger
-5 Einheiten (alles ETW)
-HV wurde durch Bauträger vermittelt (von Anfang an)
-noch kein Sachverständiger. Mängel sollte sich erstmals BT ansehen und Stellungnahme abgeben
-HV sollte Mängel am Gemeinschaftseigentum aller ET sammeln, und dann BT vorlegen.

Dankeschön