Hallo,
wenn man ein Grundstück über einen längeren Zeitraum gepachtet hat, ist der Verpächter, obwohl ein Gutachter bereits bestätigte, dass keine Notwendigkeit dazu besteht, berechtigt ungefragt zwei Bäume zu fällen? Wenn es sich dabei um riesige Birken handelt(ohne weiteres darf man die glaub ich eh nicht fällen wegen des Umweltschutzes?) und diese kreuz und quer auf dem Grunstück liegen gelassen wurden vermute ich, dass das so nicht rechtens ist… was kann man dagegen machen? Ich meine, wenn jmd. eine Gaststätte gepachtet hat kann der Verpächter schließlich auch nicht nach Ladenschluss die Wände bunt malen oder z.B. irgendwelche Wände herausreißen.