Folgender Fall:
Eine große, alte Weide auf öffentlichem Grund (Berlin) steht direkt (wenige Zentimeter) neben einem Privatgrundstück. Sie stand schon dort bevor das Grundstück errichtet und verkauft wurde. Mittlerweile ist sie sehr groß geworden und riesige Äste ragen über das Grundstück. Es kommt zu sehr viel Laub- aber vor allem auch Astfall, so dass Äste mit z.T. mehreren Zentimetern Durchmesser auf das Grundstück fallen.
Der Baum wird jährlich begutachtet und als gesund und vital eingestuft. Das ist schön, der Baum sieht wirklich sehr gut aus. Der Grundstücksbesitzer hat aber Bedenken vor allem wegen des Astfalls. Was kann er verlangen? Können die großen Äste, die über das Grundstück ragen, gekürzt werden? Das Amt weigert sich, da aus seiner Sicht keine Gefahr besteht. Das sieht der Grundstückseigentümer anders. Gibt der § 910 BGB das her oder nicht?
Danke für jeden Hinweis.