Hallo Zusammen,
wir haben eine kleine Schlosserei und fertigen u.a. leichte freitragende Schiebetore für den Privathaushalt im manuellen Handbetrieb. Nun fragen Kunden immer häufiger nach einer Lösung mit Funkantrieb. Daher stellt sich bei uns die Überlegung an, ob wir dies so in Verkehr bringen dürfen oder ob es einer Baumusterprüfung bedarf. Schließlich erstellen wir durch das Tor und den Antrieb eine Maschine und fallen ja somit in die ASR A1.7, ArbStättV, ArbSchG, (alt BGR 232). Desweiteren nach DIN-EN 13241-1 Produktnorm für Tore.
Oder benötige ich dies nur bei gewerblichem Betrieb?
Kann mir hier jemand weiterhelfen und kann mir evtl. eine Richtung sagen, wie teuer so eine Prüfung wird.
BESTEN DANK
Gruß
Michael