Baupläne eines Hauses

Hallo Wissende,

in einem Beitrag hier wird gefragt wie man tragende Wände in einem Haus herausfinden kann wenn es keine Pläne mehr vom Haus gibt.

Ich persönlich glaube zwar ganz und gar nicht daß man blind davon ausgehen kann daß ein existierendes Gebäude exakt so ist wie auf irgendeinem Plan steht, siehe den Umzug damals in München in den neuen Flughafen, da haben in dem neuen Gebäude Türen gefehlt die aber klar im Plan standen, genauso das eine kernkraftwerk, da hat die eine Rohrleitung schlchtweg gefehlt obwohl sie im Plan stand.
Macht aber nix, kernkraft ist ja so sicher und Tschernobyl schon vergessen.

Dies mal weglassend, wenn jmd. ein Haus bauen möchte muß er beim Bauamt o.ä. einen Bauantrag stellen und dazu Pläne einreichen.
Dann wird dort ggfs. geprüft ob das Haus genug weit weg vom Nachbarn steht, das ortsübliche Aussehen hat u.v.m.

Prüfen die dort auch die „Innereien“ des Hauses? Also ob das Dach so stabil ist um ausreichend die Schneelast zu tragen, Etagendecken stabil genug sind u.v.m.
D.h. prüfen sie dort alle Berechnungen des Statikers nach?

Oder prüfen sie nur nach ob quasi die Haushülle wie sie sich später dargstellt örtlich dort reinpasst wo es gebaut werden soll?

Kernfrage ist, lagern bei dem Bauamt immer komplette Baupläne aller Häuser worin man tragende Wände erkennen kann oder nicht?

Danke ^ Gruß
Reinhard

Hallo Reinhard,

bis zu Deiner eigentlichen Frage muss man eine Menge lesen . . .

Nenne bitte noch das (zumindest ungefähre) Baujahr bzw. Jahr der Erteilung der Baugenehmigung und das Bundesland, in dem das war.

Hallo,
das einfachste dürfte sein dort zu fragen. Die erste Antwort, dürfte auch noch nichts kosten oder sehr günstig zu haben sein. Die Kopien der Pläne wird es aber nicht mehr kostenlos geben. Wenn man schon davon ausgeht, daß die Pläne nicht mehr stimmen (es gibt ja auch Umbauten, die man einfach so ohne Genehmigung machen darf), wäre es vielleicht gleich besser einen Statiker zu fragen, ob und wie die geplanten Änderungen machbar sind.

Cu Rene

Hallo Tom,

bis zu Deiner eigentlichen Frage muss man eine Menge lesen . .

verzeih mir, manchmal habe ich Plauderlaune :smile:

Nenne bitte noch das (zumindest ungefähre) Baujahr bzw. Jahr
der Erteilung der Baugenehmigung und das Bundesland, in dem
das war.

Baujahr und Bundesland ist egal, ich wollte das nur allgemein einfach so wissen ohne konkretes Haus.

Vielleicht mal meine Frage anders formuliert.

Wenn jemand ein Haus erwirbt und es existieren da keine Baupläne mehr beim Vorbesitzer.
Kann der Käufer davon ausgehen daß die Baupläne beim Bauamt liegen müssen (ob man die kostenlos kriegt ist ja was anderes) oder sowas wäre Zufall und meist hat das Bauamt nur Pläne der Haushülle.

Gruß
Reinhard

Hallo,
so ganz egal ist das Baujahr nicht. Auch Ämter haben Aufbewahrungspflichten, die aber irgendwann (frag dazu besser im Ämterbrett) enden. Danach kann und darf theoretisch alles vernichtet werden, kann aber natürlich auch an ein geeignetes Archiv übergeben werden oder weiter „im Haus“ bleiben.
Heutzutage gibt es oft keine formelle Baugenehmigung mehr, wenn man sich an den Bebauungsplan hält, also auch keinen Verwaltungsakt, der dokumentiert werden müste, dann wird man im Amt auch nichts größeres dazu finden.

Cu Rene

Hallo Reinhard,

Nenne bitte noch das (zumindest ungefähre) Baujahr bzw. Jahr
der Erteilung der Baugenehmigung und das Bundesland, in dem
das war.

Baujahr und Bundesland ist egal, ich wollte das nur allgemein
einfach so wissen ohne konkretes Haus.

Das spielt schon eine Rolle.
Mal abgesehen von der Aufbewahrungsfrist …

Die Bomben haben auch nicht vor Archiven halt gemacht, je nach Ort ist da schon vieles vernichtet worden.
Nach dem Krieg hatte man dann andere Probleme als Bauvorschriften … und während der Hochkonjunktur hatte mancher Beamter, gegen einen entsprechenden Obolus, jede Menge neuronale Schäden …

Dann macht es einen weiteren Unterschied ob es ein kleines Bauamt oder ein grosses ist. Ein grosses Bauamt hat meist einen eigenen Statiker, welcher dann zumindest Stichprobenweise ab und zu , die Berechnungen kontrolliert. Dieser Statiker hat aber hauptsächlich anderes zu tun.

Ein kleines wird den Statiker einfach vertrauen oder müsste die Unterlagen weiterreichen.

MfG Peter(TOO)

Moin,
in den Archiven der Gemeinden schlummern Bauakten bis zum Nimmerleinstag. Sie werden weder ausgesondert noch vernichtet.
Zu den aufbewahrten Bauunterlagen gehören üblicherweise sämtliche Unterlagen die für eine Anzeige oder einen Antrag erforderlich sind / waren.
Zu einem Bauantrag gehört zumindest seit 1945 immer eine Statik. Diese wurde von Mitarbeitern nachgerechnet und ihre Umsetzung auch vor Ort kontrolliert. Seit ca. 20 Jahren werden allerdings (länderunterschiedlich) nur noch von größeren Bauvorhaben die statischen Berechnungen geprüft. Bei kleineren Bauvorhaben wird nicht mehr nachgerechnet. In diesen Fällen wird, auch hier von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, nicht mehr aufbewahrt.
Hat das Archiv noch Unterlagen, hat ein Berechtigter auch das Recht auf (kostenpflichtige) Akteneinsicht und auf (kostenpflichtige) Fertigung von Kopien. Allerdings hat das Archiv keine Pflicht von jedem Haus Akten zu haben. Krieg, Brände, Wasserschaden, Säurefraß, Verwechslung, Nachlässigkeit, vorsätzliche Vernichtung, alles Gründe, dass keine Akte mehr zu finden ist. Pech gehabt.
Rechtswidriges Abweichen von der Baugenehmigung soll in Einzelfällen auch vorgekommen sein.
vnA

Moin,
und von dieser Antwort ist eigentlich nichts richtig …

vnA

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Dankeschön für das Interesse und
den Aufwand den ihr für die Antworten betrieben habt.

Hallo,

wenn also irgendjemand ein kleines Häuschen erwirbt und der Vorbesitzer des Hauses hat keine Baupläne mehr so hat er zwar theoretisch, aber nur minimal die Chnance daß solche Pläne noch irgendwo im Keller eines Amtes rumgammeln, quasi gleichgroße Chance wie durch Zufall den Namen des damaligen Architekten zu erfahren und der hat sowas noch im Keller.

Genau das wollte ich wissen, also ob Pläne in einem Amt sein müssen oder nur per Zufall dort sein können.

Gruß
Reinhard

Moin,
die Wahrscheinlichkeit dass bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde alte Genehmigungsunterlagen vorliegen, liegt bei Nachkriegsbauten bei mindestens 90%. Aus diesen Unterlagen geht auch grundsätzlich der Architekt hervor.
Architekten hingegen haben eine Aufbewahrungsfrist von lediglich 10 Jahren. Danach ist bei den meisten mir bekannten Kollegen das Zeug weg. Schließlich steigert man den Umsatz nicht mit der Fertigung von Kopien sondern mit der zeitaufwändigen Erstellung eines neuen Aufmasses.

vnA

Hallo Reinhard,

die Wahrscheinlichkeit ist gar nicht so gering.
Soweit mir bekannt ist, schmeißt Bauamt keine Pläne weg, sondern bewahrt die auf bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag.
Ob es auch eine Aufbewahrungsfrist gibt - das weiß ich leider nicht. Frag doch einfach beim Bauamt nach.

Als ich noch im Baubereich gearbeitet habe, hatte ich mal Bestandspläne vom Bauamt bekommen (leihweise), die aus dem Jahr 1901 stammten.
Und das war keine Großstadt, sondern ein Städtchen von ca. 20 tsd. Einwohner.

Die Pläne waren sehr gut erhalten und nebenbei bemerkt auch sehr schön (ein bisschen geschnörkelt, ein wenig koloriert, die Ansichten mit schön gemalten Bäumen :smile: aber auch mit allen Abmessungen- die sogar gestimmt haben). ich war entzückt! :smile:

Ich habe auch andere Pläne aus den 30er , 50er und 60er Jahren vorliegen gehabt, aber die aus dem 1901 waren eben die ältesten.

Wenn du ein Haus kaufst und Umbaumaßnahmen planst, auch wenn Bestandspläne vorliegen, kannst du die nicht für bare Münze nehmen, sondern musstest du (Architekt oder die Baufirma) vor Ort nachmessen - eben um mögliche Differenzen zu vermeiden - die es eigentlich mehr oder minder immer gibt. Zumindest kenne ich das so.

Bei neueren Bauvorhaben, die eine Statik vorweisen können, kann man sich in der Regel drauf verlassen, dass da wirklich Stahlträger, Stahlmatten, Stützen usw. in bestimmter Stärke eingebaut sind - ohne das Haus aufzureißen.

Aber sag mal, was hast du vor?

Gruß
Maja

OT ist nur Interesse

Aber sag mal, was hast du vor?

Hallo Maja,

ich habe da nichts dergleichen vor, wollte es nur mal so grundsätzlich wissen. Danke für deine Infos.

Gruß
Reinhard