Hallo,
ich habe hier etwas Spezielles in Sachen Bauvoranfrage:
Vorwort:
Es geht um eine Wiese die nicht unmittelbar an der öffentl. Strasse liegt, sondern dahinter, ein Mallorca-Makler würde sagen „2.Linie“ (also gibt es davor noch eine gewachsene Bebauung -Häuserzeilen- die an der Strassenfront mündet…) Ich glaube Fachleute sprechen von einer Hinterlandbebauung.
Sinn ist es hier dem Wiesengrundbesitzer zu helfen einen Bauvorbescheid durch zu kriegen.
Nun das Problem:
um einen Bauantrag bzw. zuvor noch einen Bauvorbescheid rechtfertigen zu können, verlangt das Bauamt (Bauaufsichtsamt) einen Nachweis des Rettungsweges zum Wiesengrundstück hin.
Es gibt einen genau solchen, der genau zum Wiesengrundstück führt !
Konkret geht es hier um einen Zuweg, der den süd-westlich gelegenen Nachbarn gemeinschaftlich gehört, der aber meines Erachtens b e i d e n Parteien für die Feuerwehr als Feuerwehrzufahrt, dienen könnte.
Dieser Weg ist bereits als Feuerwehrrettungszufahrt für diese Nachbarn (Mehrparteier, Einzeleigentümer) deklariert und entsprechend gibt es auch seit Jahren eine entsprechende Baulast, nur eben bislang nur für die besagten Nachbarn. Es führt direkt zum besagten Wiesengrundstück , also parallel am Aussenrand (gen Nordost) dieses Nachbargrundstücks. Dieses Nachbargrundstück besteht wie erwähnt- aus einem Mehrparteier die allesamt Einzeleigentümer sind, diese müssten wohl geschlossen für Folgendes stimmen – der Wiesengrundbesitzer, bzw. die Städt. Feuerwehr darf gg. Kostenerstattung (Pflege, anteilige Versicherung, etc.) diese Feuerwehrzufahrt mitnutzen – was aber einzelne Eigentümer bislang ablehnten. Ergo kam die gemeinschaftl. Ablehnung ggü. dem Wiesengrundnachbarn (Versammlungsbeschluss).
Ist das so, müssen Sie wirklich überhaupt zustimmen ? Oder reicht der Hinweis des Wiesengrundbesitzers ggü. der Stadt, dass diese Baulast sowieso besteht und eh nur für die Feuerwehr reserviert ist, und eben nicht für die Eigentümer oder für andere (dritte) Nutznießer zur Nutzung überlassen werden darf?
Die Baubehörde argumentiert ferner wie folgt: obschon die Baulast seit Jahren eingetragen ist, könnten die Mehrparteiennachbarn kopfseitig zum Wiesengrundstück hin einen Zaun anlegen (z.Z. nicht vorhanden), der dann die Rettungsmaßnahmen n a c h d o r t behindert bzw. unmöglich macht. Was aber nicht stimmt, der Wiesengrundbesitzer kann nachweisen, dass zu dieser Seite hin, das nächste Fenster/ Rettungsöffnung weniger als 3 (!) Meter entfernt ist. Allein schon dieses Argument scheitert also ?!
Ferner würden die Baubehörden am Liebsten noch eine Grunddienstbarkeit auferlegen wollen (Geh-Wege-Fahrrecht), was ja zu Gunsten des Wiesengrundbesitzers wäre, aber eben von den div. Mehrparteien-Eigentümern abgelehnt wird.
Ist das Projekt zum Scheitern verurteilt, oder kann man da noch WAS machen ?
Kann man die Behörden dazu verdonnern (per welchen Antrag ?) etwas von sich aus zu machen um dem Wiesengrundbesitzer zum Bauantrag zu verhelfen ?
Oder gibt es einen Automatismus, der besagt, dass die Sache so klar ist, dass man gar nichts machen muss in dieser Hinsicht oder etwas abgeänderter Konstellation (auf was genau sich berufen) ?
Auf welche Rechtsgrundlage(n) basiert das hier alles ?
Kann der Wiesengrundbesitzer die Reissleine ziehen, indem er den Mehrparteien-Nachbarn erklärt, er möge einen Zaun haben wollen (diesenfalls müßten diese die Hälfte der Kosten übernehmen, wenn der Wiesengrundbesitzer aber dann darauf verzichtet, stattdessen sich das nötige Einverständnis für die besagte Grunddienstbarkeit holt – ist beiden geholfen …)
Oder sich lieber einen negativen Bescheid abholt, mit der Massgabe hinterher zu prozessieren ?
Welcher ist der beste Weg ?
Danke für die Hilfe !
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