Baurecht Einsturzgefahr Nachbarhaus

Hallo guten Tag liebe w-w-w Community.

Wir haben ein Haus geerbt und haben nach Baugenehmigung angefangen zu sanieren.
Nach Abriss einer Wand, stellte sich heraus das die Bausubstanz des Nachbarhauses in miserablen Zustand ist. Der Architekt und der Statiker legten daraufhin einen Baustopp fest.
Die Schadensanzeige erging an den Eigentümer des Nachbarhauses und ans Bauamt. Was passiert, wenn das Bauamt jetzt feststellt das, dass Nachbarhaus einsturzgefährdet ist? Wie lange sind die Fristen bis dieses Haus dann abgerissen werden muss? Bedeutet das für uns das wir in dieser Zeit mit der Sanierung nicht fortfahren dürfen?

Es wäre übrigens gut, wenn sich nur Leute äußern die 100%ig Wissen was sie sagen. Da ich mich auf die Antwort verlassen können muss.

PS: Es ist im Bundesland NRW falls das für das Baurecht von Belang sein könnte.

Vielen dank,
Xamy

Das Nachbarhaus für sich sollte ja standsicher sein. Ich gehe mal davon aus, dass die abgerissene Wand nicht eine gemeinsame (Grenz-)Wand ist und die mangelnde Standsicherheit gerade durch diesen Abriss entstanden ist.

Der Nachbar würde durch die Behörde nur aufgefordert werden, das Gebäude zu sichern, sodass niemand gefährdet wird. Bei Widerstand des Nachbarn kann es dauern, bis so eine Ordnungsverfügung durchgesetzt ist, kann es dauern. Wenn der Nachbar unmittelbar reagiert geht es natürlich schnell.

Ihre eigenen Bauarbeiten sollten dadurch eigentlich gar nicht behindert sein. Das würde ja bedeuten, dass sich Ihre Baumaßnahmen statisch wirksam auf den Nachbarn auswirken. Das dürften sie generell nicht.

Guten Tag,

  1. fehlt leider wieder das Bundesland,
  2. was aber nicht so schlimm ist, da Sie ja ganz offensichtlich schon alle relevanten Fachleute und Fachbehörden eingebunden haben.
    Ihr Architekt vor Ort weiss das sicher, wenn es etwas zu wissen gibt, ich befürchte bei diesem Verwaltungsakt allerdings, dass NIEMAND etwas weiss, da niemand weiss, wie der Nachbar reagieren wird und wann und wie alle Fristen, Widersprüche und Verwaltungsgerichtsverfahren abgeschlossen sind.

Streng genommen, ergibt sich aus Ihrer Fragestellung auch kein bedenkenswerter Sachverhalt. Ich kann nur VERMUTEN, dass es sich um eine GEMEINSAME Grenzwand handelt. Wenn das nicht der Fall sein sollte, kann Ihnen das doch egal sein, oder? Ob man den Nachbarn, wenn er ggf. qualifizierte Verkehrsicherungsmassnahmen durchgeführt hat, überhaupt dazu zwingen kann abzureissen, ist sicher fraglich, er kann 100 Gründe anführen, die ihn davon (erstmal) befreien.
WENN es eine GEMEINSAME Grenzwand nach Nachbarrecht Ihres Bundeslandes ist, DANN sind SIE gleichermassen dafür verantwortlich, i.d.R. hälftig!!
Über die verschiedenen Grenzwandsituationen gem. Nachbarrecht kann Ihnen Ihr Architekt oder ein RA sicher Auskunft geben. (Das ist aber kein Baurecht i.S. der BauO). Es wird auch nach Ihrem Nachbarrecht so sein, dass Sie sogar dann daran beteiligt sind/sein können, wenn Sie/Vorbesitzer ursprünglich an der Erstellung der Wand gar nicht beteiligt war!!
Es kann sogar so sein, und das muss Ihnen dann ein RA mal vermitteln, dass diese Aussenwand des Nachbarn, die Sie als Ihre Aussenwand (Gebäudeabschlusswand) mit benutzen, vollständig auf dem Nachbargrundstück steht.
Auch wenn Sie sich zur Beschleunigung entschliessen sollten, nun eine eigene Gebäudeabschlusswand (mit sicherlich erheblichem Aufwand) als Grenzwand zu errichten, müssen Sie davon ausgehen, dass ggf. Teile der Nachbarwand auf Ihr Grundstück, z.B. in Form von Fundamentüberständen, (erlaubterweise)übergreifen, was alles (ggf. SEHR erheblich)erschweren wird.

Für die Zukunft kann ich Ihnen nur empfehlen: Erst ermitteln (hier den Zustand der Bausubstanz (LP1 für Ihren Architekten), dann planen, dann Genehmigung, DANN bauen!!)

Mit freundlichem Gruss
Eckart Schwengberg

Hallo,
dies ist nicht einfach zu beantworten. Wenn für die Sanierung keine Gefahr vom Nachbarhaus ausgeht, kann weiter saniert werden.
MfG
kley

für eine passende Antwort brauche ich mehr Informationen. MfG HPW

Hallo !
Hierzu kann ich keine verbindlichen Aussagen machen, eher noch die Leute, die Sie in Ihrer Anfrage nennen.
Auch ein Baurechtler ( Anwalt ) kann hier weiterhelfen.
Gruß

Hallo Xamy,

zu dieser Rechtslage kann ich leider keine Antwort geben. Tut mir leid.
Gruß Günni27

Hallo Xamy

Was passiert, wenn das Bauamt jetzt feststellt
das, dass Nachbarhaus einsturzgefährdet ist? Wie lange sind
die Fristen bis dieses Haus dann abgerissen werden muss?

Anfage beim Bauamt !

Bedeutet das für uns das wir in dieser Zeit mit der Sanierung
nicht fortfahren dürfen?

Ja !

aus aktuellem Anlass folgendes Beispiel:

Haussanierung in Deichnähe - Hochwasser - Gefahr des Deichbruchs -

Was glaubst Du, wie sinnvoll es ist weiter zu sanieren, bevor die Gefahr nicht vorbei ist?

mit den besten Wünschen
Eberhard Noller

Hallole,

eine verbidliche Aussage gibt es beim Bauamt, da die den Sachverhalt kennen und das Haus anschaunen werden müssen, würde ich auch beim Amt auf eine entsprechende Aussage drängen.

Soweit mir bekannt, gibt es in Deutschland keine Möglichkeit einen Eigentümer zu zwingen sein Haus ordnungsgemäß instand zu halten. Theoretisch kann man es verfallen lassen, einsturzgefährdete Objekte werden abgesperrt, wenn der Eigentümer bspw. kein Geld für eine Renovierung hat.

Schöne Grüße
Christian Storch

Hallo Xamy,

der Fall ist sehr speziell. Sie fragen am besten Ihren Architekten und/ oder Statiker. Eine Rechtsauskunft gibt es sicher auch beim Bauamt.

Viel Glück
FH

Hi xamy,
in diesem Falle kann Dir sicher nur ein ausgewiesener Experte im Baurecht eine verbindliche Antwort geben.

Viel Glück für Dich
ISchu

Hallo Xamy,

ich kenne mich leider nicht damit aus.

Viel Erfolg

Hallo,
sind wenden sich direkt an das Bauamt,nur die können Ihnen den Verfahrensablauf genau erklären und es kann Ihnen auch sagen mit welchem Zeitraum Sie rechnen müssen.
Viel Erfolg!

Hallo xamy,

der Baustopp durch Ihre Fachleute ist vermutlich gerechtfertigt!
Wobei es natürlich so sein sollte/ muss, das jedes der beiden Gebäude autark für sich stehen kann. Früher wurde das nicht so eng gesehen, deswegen gibt es oft auch die sogenannten Komunwände, die meistens auf der Grenze stehen und zu beiden Häusern gehören!

An Ihrer Stelle, würde ich mir nun zusammen mit den Fachleuten Gedanken machen, wie Sie weiter vorgehen wollen, ohne allzuviel Zeit zu verlieren.
Dass das zuständige Bauamt da viel regelt, halte ich Erfahrungsgemäß für unwahrscheinlich.

Was sollten die denn auch tun?
Das Nachbargebäude abreissen lassen?
Wenn es dort wirklich eine Einsturzgefährdung gibt, dann hätten die zwar eine Handhabe ( Gefahr im Verzug ,
aber da würde es zur Gefahrenabwehr evtl. auch ausreichen, das einsturzgefährdete Haus nur absichern zu lassen ( z.B. durch einen Bauzaun )!
Als unmittelbarer Zwang ( z.B. eine Verfügung )muss immer das Mittel eingesetzt werden, das „verhältnismäßig“ ist, um konkrete Gefahren für Leib und Leben zu beseitigen!

Für einen Zwangsabriss muss entweder der Eigentümer des Hauses mitspielen, ansonsten kann sich so eine Sache sehr lange hinziehen, mit diversen Gutachtern etc. über Jahre ( eine abgesicherte Baustelle vorrausgesetzt )!
Immerhin geht es um Kosten und evtl. auch Werte.

M.E. wäre das sinnvollste, wie oben bereits erwähnt sich mit Ihrem Bauleiter beraten, ob sie nicht einfach von ihrer Seite eine Wand gegen das Nachbarhaus setzen?
Auch wenn Sie dadurch ein wenig an Platz und Wohnfläche, sowie etwas Zeit verlieren und auch mit Mehrkosten rechnen müssen, scheint mir dies der vernünftigste Weg zu sein, um das Bauvorhaben voran zu bringen.

Ich würde jedenfalls in dieser Richtung verfahren.

Mit freundlichen Grüßen

U.F.

Hallo Xamy,
tut mir leid, dass ich mich nur melde, um mitzuteilen, dass ich nicht weiterhelfen kann. Dennoch viel Erfolg bei Eurem weiteren Tun.

Hallo Xamy

Grudsätzlich ist für die Tragfähiglkeit seines Hauses der Eigentümer verantwortlich. In Deinem Fall wird dasAmt dem Eigentümer eine Frist von ca. 4 Wochen setzen. Danach, wenn nichts passiert eine Nachfrst mit Androhung von Zwangsmassnahmen von ca. 4 Wochen. Danach muss die Behörde entscheiden ob tatsächlich Zwangsmassnahmen ergriffen werden. Dies ist abhängig
ob der Fall akut ist und Dritte (Ihr) gefährdet sind.
Je nachdem hat dann der Nachbar noch die Möglichkeit
der Einsprache, wenn er meint, dass die Einsturzgefahr
nicht so hoch sei. Ihr müsst also mit mehreren Monaten
Bauverzug rechnen-

Es grüsst freundlich

Toggi2008