Hallo xamy,
der Baustopp durch Ihre Fachleute ist vermutlich gerechtfertigt!
Wobei es natürlich so sein sollte/ muss, das jedes der beiden Gebäude autark für sich stehen kann. Früher wurde das nicht so eng gesehen, deswegen gibt es oft auch die sogenannten Komunwände, die meistens auf der Grenze stehen und zu beiden Häusern gehören!
An Ihrer Stelle, würde ich mir nun zusammen mit den Fachleuten Gedanken machen, wie Sie weiter vorgehen wollen, ohne allzuviel Zeit zu verlieren.
Dass das zuständige Bauamt da viel regelt, halte ich Erfahrungsgemäß für unwahrscheinlich.
Was sollten die denn auch tun?
Das Nachbargebäude abreissen lassen?
Wenn es dort wirklich eine Einsturzgefährdung gibt, dann hätten die zwar eine Handhabe ( Gefahr im Verzug ,
aber da würde es zur Gefahrenabwehr evtl. auch ausreichen, das einsturzgefährdete Haus nur absichern zu lassen ( z.B. durch einen Bauzaun )!
Als unmittelbarer Zwang ( z.B. eine Verfügung )muss immer das Mittel eingesetzt werden, das „verhältnismäßig“ ist, um konkrete Gefahren für Leib und Leben zu beseitigen!
Für einen Zwangsabriss muss entweder der Eigentümer des Hauses mitspielen, ansonsten kann sich so eine Sache sehr lange hinziehen, mit diversen Gutachtern etc. über Jahre ( eine abgesicherte Baustelle vorrausgesetzt )!
Immerhin geht es um Kosten und evtl. auch Werte.
M.E. wäre das sinnvollste, wie oben bereits erwähnt sich mit Ihrem Bauleiter beraten, ob sie nicht einfach von ihrer Seite eine Wand gegen das Nachbarhaus setzen?
Auch wenn Sie dadurch ein wenig an Platz und Wohnfläche, sowie etwas Zeit verlieren und auch mit Mehrkosten rechnen müssen, scheint mir dies der vernünftigste Weg zu sein, um das Bauvorhaben voran zu bringen.
Ich würde jedenfalls in dieser Richtung verfahren.
Mit freundlichen Grüßen
U.F.