Hallo,
neben unserem Grundstück ist aktuell ein öffentlicher begrünter, ebenerdiger Parkplatz mit ca. 80 Stellplätzen.
Hier wurde damals bei dem Bauvorhaben, ein ebenerdigen Parkplatz zu bauen, eine drei Meter hohe Holzwand (an unserer Grundstücksgrenze) gezogen, um vom Anblick und den Abgasen ein wenig zu schützen. Was für uns kein Problem darstellte.
Nun aber soll hier ein zweigeschössiges Parkhaus entstehen, da die aktuellen 80 Parkplätze wohl nicht mehr ausreichend wären.
Sprich, wenn wir in Zukunft aus unseren Fenstern schauen, blicken wir von nun an auf ein zweigeschössiges Parkhaus. Sehr unschöner Anblick und vor allem die Abgase…
Zumal dadurch auch unser Grundstück an Wert verliert. Wer möchte schon auf einen Betonklotz schauen, wenn er aus dem Fenster sieht.
Kann man den Bau irgendwie verhindern bzw. haben wir diesbezüglich überhaupt irgendwelche Rechte oder können Forderungen stellen, falls sich der Bau des Parkhauses rechtlich nicht verhindern lässt?
Wie ist das mit der Abstandsregelung in Brandenburg geregelt.
Wieviel Meter müsste der Bau des Parkhauses von unserer Grundstücksgrenze aus
Abstand halten?
Über Antworten wäre ich sehr dankbar.